Krone AT

Heute ist der 1.06.2025

Datum: 1.06.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3796718):
- Der jö Bonus Club wurde 2019 gegründet.
- Teilnehmer sind Rewe-Töchter: Adeg, Billa, Billa Reisen, Bipa, Penny sowie Partnerunternehmen: Allianz Versicherung, Foodora, Libro, OMV, Pagro, Pearle, Universal, Zgonc.
- jö-Mitglieder erhalten „Ös“ bei jedem Einkauf, die in Prämien umgewandelt oder gespendet werden können.
- Kundenbindungsprogramme mit mehreren Unternehmen haben in Österreich die bisherigen Kundenkarten abgelöst.
- Rewe hat stark in den jö Bonus Club investiert.
- Kumulierte Bilanzverluste der „Unser Ö-Bonus Club GmbH“ betrugen laut Firmenbuch knapp 28 Millionen Euro.
- Im Jahr 2023 wurde ein Jahresgewinn von 1,5 Millionen Euro ausgewiesen.
- Der jö Bonus Club erhielt mehrfach Kritik von Konsumenten- und Datenschützern.
- 2022 verhängte die Datenschutzbehörde eine Strafe von acht Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung.
- 2021 wurde eine Strafe von zwei Millionen Euro gegen den jö Bonus Club verhängt.

Source 2 (https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/6085552/8-Millionen-Euro_Datenschutzbehoerde_Abermals-MillionenStrafe):
- Rewe International AG, Muttergesellschaft von Billa, soll eine Strafe von acht Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zahlen.
- Die Strafe betrifft das Kundenbindungsprogramm Jö-Bonus-Club.
- Die Datenschutzbehörde hat die Strafe verhängt, die jedoch noch nicht rechtskräftig ist.
- Rewe plant, rechtlich gegen den Bescheid vorzugehen.
- Dies ist die zweite Strafe für den Jö-Bonus-Club; im Sommer 2021 wurde bereits eine Strafe von zwei Millionen Euro verhängt.
- Die Vorwürfe beziehen sich auf unzureichende Informationen für zwei Millionen Kunden über die Nutzung ihrer Daten.
- Rewe bestreitet die Verantwortung für die Datenverarbeitungsaktivitäten des Jö-Bonus-Clubs und betont, dass dieser rechtlich und wirtschaftlich selbstständig agiert.
- Es wird angegeben, dass keine Kundendaten von Jö an Rewe weitergegeben wurden.

Source 3 (https://www.legalsmart.de/blog/warum-kundenbindungsprogramme-nicht-immer-rechtlich-korrekt-sind/):
- Kundenbindungsprogramme helfen Unternehmen, Kundenbindung zu stärken, Umsatz zu generieren und Neukunden zu akquirieren.
- Neue mobile Technologien verbessern die Effektivität dieser Programme.
- Häufige Formen sind klassische Kundenkarten, Stempelkarten mit Rabattsystemen und Punktesammel-Apps.
- Datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Fragen sind bei der Gestaltung von Kundenbindungsprogrammen wichtig.
- Relevante Gesetze: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
- Personenbezogene Daten sind Daten, die zur Identifikation einer Person verwendet werden können (z.B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer).
- Stempelkarten sammeln keine personenbezogenen Daten, daher sind DSGVO und BDSG nicht anwendbar.
- Profiling erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erstellung kundenorientierter Profile.
- Unternehmen sollten Daten pseudonymisieren, um die Identität der Kunden zu schützen.
- Bei der Datenerhebung, -speicherung und -nutzung müssen die Vorgaben der DSGVO eingehalten werden.
- Wichtige Grundsätze der DSGVO: Datenminimierung und Zweckbindung.
- Unternehmen müssen die Rechte der Betroffenen gemäß DSGVO beachten, z.B. Informationspflicht und Löschanspruch.
- Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wird empfohlen.
- Wettbewerbsrechtliche Regelungen müssen ebenfalls beachtet werden, um Abmahnungen und Schadensersatz zu vermeiden.
- Werbung im Rahmen von Kundenbindungsprogrammen muss den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) entsprechen.
- Kunden sollten über die Nutzung ihrer E-Mail-Adresse informiert werden und die Möglichkeit haben, den Newsletter-Versand abzulehnen.
- Missachtung des Datenschutzrechts kann zu Abmahnungen und hohen Strafzahlungen führen.

Ursprung:

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Link: https://www.krone.at/3796718

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Erstellt am: 2025-05-27 10:57:38

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