Heute ist der 5.06.2025
Datum: 5.06.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3607002):
- Italien hat seit Jahresbeginn strenge Strafen für Verkehrsdelikte und Tierhaltung eingeführt.
- Die Reform der Straßenverkehrsordnung wurde im vergangenen Jahr vom Senat in Rom verabschiedet.
- Die neuen Regelungen gelten als eine der strengsten in Europa.
- Der italienische Staat erzielt jährlich rund 1,8 Milliarden Euro durch Bußgelder.
- Mit den neuen Strafen wird ein Anstieg der Einnahmen aus Bußgeldern erwartet.
- Auch kleinere Verkehrsdelikte und Verstöße im Umgang mit Tieren können zu Haftstrafen führen.
- Offene Autofenster können ebenfalls zu hohen Geldstrafen führen.
- Die neuen Regelungen betreffen auch österreichische Urlauber.
Source 2 (https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/neue-drakonische-bussgelder-italien-ab-1-1-2025/):
- Der Entwurf für eine neue Straßenverkehrsordnung in Italien wurde vom Senat nach Zustimmung der Abgeordnetenkammer verabschiedet und ist nun Gesetz.
- Abstimmungsergebnis: 83 Stimmen dafür, 47 dagegen, 1 Enthaltung.
- Alle über 350 Änderungsanträge der Opposition wurden abgelehnt.
- Ziel der Reform: Reduzierung der jährlichen Verkehrstoten (aktuell 3.000 Personen).
**Änderungen und Sanktionen:**
- **Alkohol und Drogen am Steuer:**
- Blutalkoholwert 0,5 bis 0,8 Promille: Bußgeld 573 bis 2.170 Euro, Führerscheinentzug 3 bis 6 Monate.
- Blutalkoholwert 0,8 bis 1,5 Promille: Strafen verdoppeln sich, Freiheitsstrafe bis zu 6 Monate, Verpflichtung zur Installation einer Alkoholsperre.
- Blutalkoholwert über 1,5 Promille: Geldstrafe 1.500 bis 6.000 Euro, Führerscheinentzug 1 bis 2 Jahre, Freiheitsstrafe 6 Monate bis 1 Jahr, Verpflichtung zur Installation einer Alkoholsperre.
- Wiederholung: Entziehung der Fahrerlaubnis, Beschlagnahme des Fahrzeugs.
- Drogen am Steuer: sofortiger Führerscheinentzug bis zu 3 Jahren.
- **Strafen bei Verkehrsunfällen:**
- Tödlicher Unfall unter Alkohol-/Drogeneinfluss: 2 bis 7 Jahre Haft.
- Schwerwiegende Verstöße: 8 bis 12 Jahre Haft.
- Schwere Verletzungen: 3 Monate bis 1 Jahr Haft.
- Sehr schwere Verletzungen: 1 bis 3 Jahre Haft.
- **Geschwindigkeitsüberschreitungen:**
- 10 – 40 km/h zu schnell: Bußgeld 173 bis 694 Euro.
- 40 – 60 km/h zu schnell: Bußgeld 543 bis 2.170 Euro, Führerscheinentzug 1 bis 3 Monate.
- Über 60 km/h zu schnell: Bußgeld 845 bis 3.382 Euro, Führerscheinentzug 6 bis 12 Monate.
- **Handy am Steuer:**
- Erster Verstoß: Bußgeld 250 bis 1.000 Euro, Führerscheinentzug für eine Woche bei mindestens 10 Punkten.
- Weniger als 10 Punkte: Führerscheinentzug für 15 Tage.
- Wiederholungstäter: Bußgelder bis zu 1.400 Euro, Führerscheinentzug bis zu 3 Monate, Abzug von 8 bis 10 Punkten.
- **Verstöße gegen Ampel- und Parkregeln:**
- Überfahren einer roten Ampel: Bußgeld 177 Euro (vorher 167 Euro).
- Falschparken: Bußgeld 45 Euro (vorher 42 Euro).
- **Regelungen für E-Scooter, Fahrräder und Motorräder:**
- E-Scooter: Kennzeichen-, Helm- und Versicherungspflicht, Fahrverbot außerhalb von Ortschaften.
- Fahrräder: Neue Radwege vorgeschrieben, Mindestabstand von 1,5 m beim Überholen, Lichtpflicht bei Nacht.
- Motorisierte Zweiräder: Verstärkung der Schutzmaßnahmen für Fahrer.
- **Anpassung der Geldstrafen:**
- Geldstrafen werden alle zwei Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst.
- **Konsequenzen für ausländische Autofahrer:**
- Verschärfte Regelungen gelten auch für Touristen und ausländische Autofahrer.
- Bußgelder können innerhalb der EU vollstreckt werden, Fahrverbote gelten nur in Italien.
- Punkte im Flensburger Register sind von diesen Strafen ausgenommen.
Source 3 (http://www.avv-leiter.it/blog-deutsch-rechtstipp-aktuell/codice-strada-2024):
- Der italienische Straßenverkehrskodex (Codice della strada) wurde im Dezember 2024 reformiert.
- Reform trat am 14. Dezember 2024 in Kraft, basierend auf dem Gesetz vom 25. November 2024, Nr. 177.
- Ziel der Reform: Erhöhung der Verkehrssicherheit.
**Änderungen beim Fahren unter Alkoholeinfluss:**
- Nulltoleranz gegenüber alkoholisierten Fahrern.
- Sanktionen basierend auf Blutalkoholgehalt:
- 0,5 - 0,8 g/l: Geldstrafe 573 - 2.170 Euro, Führerscheinentzug 3 - 6 Monate.
- 0,8 - 1,5 g/l: Geldstrafe 800 - 3.200 Euro, Haftstrafe bis 6 Monate, Führerscheinentzug 6 - 12 Monate.
- Über 1,5 g/l: Geldstrafe 1.500 - 6.000 Euro, Haftstrafe 6 Monate - 1 Jahr, Führerscheinentzug 1 - 2 Jahre.
- Abzug von 10 Punkten auf dem Führerscheinkonto bei Alkoholdelikten.
- Wiederholungstäter müssen Fahrzeuge mit Alkoholtestsystem (alcolock) ausstatten.
**Änderungen bei der Nutzung von Mobiltelefonen:**
- Strengere Sanktionen: Geldstrafen 250 - 1.000 Euro.
- Wiederholungstäter innerhalb von zwei Jahren: höhere Strafe und 10 Punkte Abzug.
- Führerscheinentzug:
- 7 Tage bei 10-19 Punkten.
- 15 Tage bei weniger als 10 Punkten.
- Verdopplung des Führerscheinentzugs bei Unfällen durch Mobiltelefongebrauch.
**Regeln für Fahranfänger:**
- Strengere Vorschriften in den ersten drei Jahren nach Führerscheinerwerb.
- Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger.
- Geldstrafen bei Blutalkoholwert über 0,0 g/l: 164 - 664 Euro, bei Unfall 328 - 1.326 Euro, 10 Punkte Abzug.
**Strafen bei Fahrten unter Drogeneinfluss:**
- Sofortiger Führerscheinentzug bei positivem Drogentest.
- Neuerung: positiver Test reicht aus, keine psychophysische Beeinträchtigung erforderlich.
- Führerscheinneuerteilung erst nach 3 Jahren möglich.
**Regeln für Radarkontrollen:**
- Autovelox nur in Bereichen mit hoher Unfallhäufigkeit.
- Einsatz auf Straßen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen unter 50 km/h oder 90 km/h verboten.
- Kennzeichnungspflicht: Hinweisschild mindestens 1 km vor Kontrollpunkt.
- Bei mehreren Verstößen innerhalb einer Stunde wird nur die schwerste Strafe verhängt, um ein Drittel erhöht.
**Regeln für Elektroroller:**
- Helm-Pflicht.
- Höchstgeschwindigkeit 20 km/h, in Fußgängerzonen 6 km/h.
- Nutzung nur auf dafür vorgesehenen Fahrwegen.
**Lebenslanger Führerscheinentzug:**
- Verhängt bei schweren Straftaten wie Fahrerflucht unter Drogeneinfluss.
**Weitere Verstöße mit sofortigem Führerscheinentzug:**
- Überfahren einer roten Ampel.
- Geisterfahrt.
- Missachtung der Vorfahrt.
- Nichtbenutzung oder falsche Anwendung des Helms bei Motorradfahrern.
- Fehlende Kinderrückhaltesysteme.