Heute ist der 3.06.2025
Datum: 3.06.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/joe-bonus-club-sammelt-kuenftig-weniger-kundendaten/9432170):
- Der jö Bonus Club der Rewe-Gruppe hat über 4,5 Millionen Mitglieder.
- Ab Juni 2025 werden für Neumitglieder keine Plastikkarten mehr ausgegeben.
- Zur Anmeldung sind nur E-Mail-Adresse und Geburtsdatum erforderlich.
- Die Maßnahme erfolgt als Reaktion auf Kritik von Datenschützern.
- Der jö Bonus Club gibt an, nur notwendige Daten zu erheben.
- Bestehende Mitglieder können ihre physische Karte auf eine digitale Mitgliedschaft umstellen.
- Bei der Umstellung werden persönliche Daten wie Geschlecht, Nachname und Postadresse gelöscht.
- Bestehende jö-Karten bleiben aktiv und können weiterhin genutzt werden.
- Der jö Bonus Club wurde 2019 gegründet und umfasst Partnerunternehmen wie Adeg, Billa, Bipa, Penny, Allianz Versicherung, Foodora, Libro, OMV, Pagro, Pearle, Universal und Zgonc.
- Mitglieder erhalten bei Einkäufen "Ös", die in Prämien umgewandelt oder gespendet werden können.
- Rewe hat in den jö Bonus Club investiert; kumulierter Jahresverlust betrug knapp 28 Millionen Euro.
- Im Jahr 2023 wurde ein Jahresgewinn von 1,5 Millionen Euro ausgewiesen.
- Der jö Bonus Club erhielt mehrfach Kritik von Konsumenten- und Datenschützern.
- Die Datenschutzbehörde verhängte 2022 eine Strafe von 8 Millionen Euro wegen DSGVO-Verstößen.
- 2021 wurde eine Strafe von 2 Millionen Euro gegen den jö Bonus Club verhängt.
Source 2 (https://kurier.at/wirtschaft/wieder-hohe-strafe-von-datenschutzbehoerde-gegen-joe-bonus-club/401871395):
- Rewe's Kundenbindungsprogramm jö Bonus Club steht erneut im Fokus der Datenschutzbehörde.
- Die Behörde verhängte eine Strafe von 8 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
- Der Bescheid ist nicht rechtskräftig; Rewe International AG plant rechtliche Schritte dagegen.
- Dies ist die zweite Strafe für den jö Bonus Club; im Sommer 2021 wurde eine nicht rechtskräftige Strafe von 2 Millionen Euro verhängt.
- Die Vorwürfe betreffen zwei Millionen Kunden, die nicht ausreichend über die Nutzung ihrer Daten informiert wurden.
- Rewe wehrt sich gegen die Verantwortung für die Datenverarbeitungsaktivitäten des jö Bonus Clubs.
- Das Unternehmen betont, dass jö rechtlich und wirtschaftlich selbstständig agiert und keine Kundendaten an Rewe weitergegeben wurden.
Source 3 (https://www.bmj.de/DE/themen/digitales/digitale_kommunikation/dsgvo/dsgvo_node.html):
- Grundsätze der „Zweckbindung“ und „Datenminimierung“ bleiben bestehen.
- Daten dürfen nur für den festgelegten Zweck verarbeitet werden.
- Beispiel: Anschrift für Versand eines Buches, nicht für Werbung.
- Nur notwendige personenbezogene Daten sollen erhoben werden.
- Neue Prinzipien: „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“.
- Datenschutz muss von Anfang an in Technologien und Dienste integriert werden.
- Voreinstellungen sollen datenschutzfreundlich sein.
- Höhere Anforderungen an die Einwilligung zur Datenverarbeitung.
- Einwilligung muss freiwillig erteilt werden.
- Separate Einwilligungen für verschiedene Datenverarbeitungen sind erforderlich.
- Pauschaleinwilligungen sind unzulässig.
- Wesentliche Rechte für Verbraucher:
1. **Recht auf Information und Auskunft**:
- Vor Datenerhebung über Daten und deren Verwendung informieren.
- Auskunft über gespeicherte Daten kann kostenlos innerhalb eines Monats angefordert werden.
2. **Recht auf Berichtigung und Löschung**:
- Berichtigung falscher oder unrechtmäßig erhobener Daten kann verlangt werden.
- Recht auf „Vergessenwerden“: Datenverarbeitung kann eingeschränkt werden.
3. **Einwilligung**:
- Datenverarbeitung ist nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage rechtmäßig.
- Einwilligung muss verständlich und zugänglich sein.
4. **Recht auf Widerruf**:
- Einwilligung kann jederzeit ohne Begründung widerrufen werden.
5. **Recht auf Widerspruch**:
- Widerspruch gegen ungewollte Datenverarbeitung, z.B. für Werbung, ist möglich.
6. **Rechte bei automatisierter Entscheidungsfindung**:
- Automatisierte Entscheidungen sind nur mit Einwilligung oder zur Vertragserfüllung zulässig.
- Anfechtung automatisierter Entscheidungen ist möglich.
7. **Recht auf Datenübertragbarkeit**:
- Daten müssen in gängigem Format zur Verfügung gestellt werden, um sie bei anderen Anbietern nutzen zu können.
8. **Ansprechpartner**:
- Datenschutzbehörden und Verbraucherzentralen stehen zur Verfügung, wenn Unternehmen nicht reagieren.
- Marktortprinzip: Unternehmen müssen sich an europäisches Datenschutzrecht halten, auch wenn sie außerhalb der EU ansässig sind.