Heute ist der 31.05.2025
Datum: 31.05.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/betrunkener-fuhr-sohn-mit-traktor-auf-fuss/9431972):
- Ein 36-jähriger Mann aus Birkfeld, Steiermark, hat am Montagabend seinen siebenjährigen Sohn mit einem Traktor überfahren.
- Der Vorfall ereignete sich, als der Mann nach einer Reparatur an seinem Traktor mit der Zugmaschine aus der Garage fuhr und seinen Sohn, der in der Hofzufahrt spielte, übersah.
- Der Traktor erfasste den Fuß des Kindes, was zu einem lauten Schrei des Buben führte.
- Der Vater setzte mit dem Traktor zurück, nachdem er den Schrei gehört hatte.
- Der Junge humpelte anschließend zu seiner Mutter.
- Der Landwirt alarmierte selbst die Notrufzentrale.
- Der Junge wurde von einem Rettungshubschrauber in die Kinderklinik nach Graz geflogen.
- Das Rote Kreuz war zuerst vor Ort und versorgte den verletzten Jungen.
- Die Schwere der Verletzungen des Kindes war zunächst unklar.
- Die Polizei führte einen Alkotest beim Landwirt durch, der positiv ausfiel.
- Der Führerschein des 36-Jährigen wurde vorläufig abgenommen.
Source 2 (https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/alkohol-am-steuer-was-alkoholisierten-lenkern-bluehen-kann-16179524):
- Alkoholkonsum beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit.
- In Österreich sind 7,5% der Verkehrsunfälle (2.676 Unfälle) alkoholbedingt.
- 26 Menschen starben und 3.303 wurden verletzt bei alkoholbedingten Unfällen im letzten Jahr.
- Gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze: weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut.
- Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt eine Grenze von 0,1 Promille.
- Bei einer Verkehrskontrolle mit weniger als 0,8 Promille: Verwaltungsstrafe, Vormerkung, Teilnahme an Verkehrscoaching.
- Bei mehr als 0,8 Promille: Entziehung der Lenkberechtigung.
- Haftpflichtversicherung kann bis zu 11.000 Euro vom alkoholisierten Unfallverursacher zurückverlangen.
- Strafen bei 0,5 - 0,79 Promille: 300 bis 3.700 Euro, Vormerkung im Führerscheinregister.
- Wiederholungstäter müssen mit Nachschulung und zusätzlichen Kosten rechnen.
- Bei 0,8 - 1,19 Promille: Strafe von mindestens 800 Euro, Führerscheinentzug für 1 Monat (Wiederholung: 3 Monate).
- Bei 1,2 - 1,59 Promille: Strafe von 1.200 bis 4.400 Euro, Führerscheinentzug für mindestens 4 Monate, Nachschulung.
- Bei 1,6 Promille und mehr: Strafe von 1.600 bis 5.900 Euro, Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate, Nachschulung, Amtsarzttermin, verkehrspsychologische Untersuchung.
- Verweigerung des Alkomat-Tests hat die gleichen Konsequenzen.
- Alkoholabbau: ca. 0,1 Promille pro Stunde, starke Getränke oder Katerfrühstück helfen nicht.
- Probeführerschein-Besitzer und Lkw-/Busfahrer müssen besonders auf die 0,1-Promille-Grenze achten.
- Polizei kann auch Stunden nach Fahrtende einen Alkoholtest verlangen.
Source 3 (https://oesterreich.orf.at/stories/3204897/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://oesterreich.orf.at/stories/3204897/