Heute ist der 31.05.2025
Datum: 31.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250527_OTS0015/sos-mitmensch-25-jahre-benefizauktion-zugunsten-von-sos-mitmensch):
- Jubiläums-Benefiz-Kunstauktion von SOS Mitmensch in Kooperation mit Dorotheum.
- Online-Versteigerung von über 130 Exponaten namhafter Künstler:innen.
- Künstler:innen: Günter Brus, Veronika Dirnhofer, Guido Katol, Josef Kern, Franziska Maderthaner, Muntean/Rosenblum, Valentin Oman, Arnulf Rainer, Herwig Zens.
- Erlös der Auktion kommt der Menschenrechtsarbeit von SOS Mitmensch zugute.
- Ute Meißnitzer leitet das Projekt für SOS Mitmensch.
- Höchste Beteiligung von Künstler:innen und Sammler:innen an der Jubiläumsauktion.
- Dorotheum verrechnet kein Aufgeld bei der Menschenrechts-Auktion.
- 50 Prozent des Kaufpreises sind für Käufer:innen steuerlich absetzbar.
- Exponate können am 3. und 4. Juni in der Aula der Wissenschaften, Wollzeile 27a, 1010 Wien live besichtigt werden.
- Auktion endet am 5. Juni um 17 Uhr.
- Gebote können ab heute, 10:00 Uhr, online auf der Webseite des Dorotheums abgegeben werden: www.dorotheum.com/sos2025.
Source 2 (https://www.dorotheum.com/de/a/107213/):
- Besichtigung der Kunstwerke:
- 2. Juli 2024, 9 bis 20 Uhr
- 3. Juli 2024, 9 bis 19 Uhr
- Ort: Aula der Wissenschaften, Wollzeile 27a, 1010 Wien
- Veranstaltung:
- 24. Benefizauktion zeitgenössischer Kunst zugunsten von SOS Mitmensch
- Künstler:innen spenden Arbeiten für die Auktion
- 118 Werke: Zeichnungen, Druckgrafiken, Gemälde, Fotoarbeiten, Skulpturen
- Steuerliche Informationen:
- 50 % des Kaufpreises als Spende steuerlich absetzbar
- SOS Mitmensch ist eine spendenbegünstigte Organisation
- Auktion:
- Keine Verrechnung von Aufgeld durch das Dorotheum
- Folgerechtszuschlag von 4 % bei Meistboten über € 2.500 für gekennzeichnete Werke
- Durchführung:
- Auktion im Namen und auf Rechnung von SOS Mitmensch durch das Dorotheum
- Direkte Geschäftsbeziehung zwischen Käufer:in und SOS Mitmensch
- AGB und Versteigerungsbedingungen:
- Verfügbar auf den Webseiten des Dorotheum
- Kontakt für Informationen und Kaufaufträge:
- Ingeborg Fiegl, Dorotheum GmbH & Co KG, Tel. +43-1-515 60-449, E-Mail: ingeborg.fiegl@dorotheum.at
- Datenschutz:
- Teilnahme an der Auktion beinhaltet Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dorotheum
- Nach Auktionsende:
- E-Mail von SOS Mitmensch mit Informationen zur Überweisung und Abholung der Kunstwerke
- Bankverbindung für Zahlungen:
- Spendenkonto: IBAN: AT12 2011 1310 0220 4383, BIC: GIBAATWWXXX
- Verwendungszweck: Charity-Kunstauktion 2024, Ankauf Lot Nr. …
- Absetzbarkeit:
- Spendenmeldung beim Finanzamt erfolgt durch SOS Mitmensch
- Geburtsdatum erforderlich für die Spendenmeldung
- Abholung der Kunstwerke nach Vereinbarung:
- Kontakt: Mag. Ute Meißnitzer, Mobil-Tel +43 681 813 159 67, E-Mail: ute.meissnitzer@sosmitmensch.at
Source 3 (https://www.finanztip.de/spenden-als-sonderausgaben/):
- Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 300 Euro je Zahlung ist keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).
- Bis 2020 galt der vereinfachte Zuwendungsnachweis nur bis 200 Euro.
- Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Universitäten, Schulen) reicht ein Kontoauszug und ein Beleg der Organisation als Nachweis.
- Die Regelung gilt auch für Spenden an staatliche Behörden, gemeinnützige Organisationen, Katastrophenfälle und politische Parteien, auch über 300 Euro.
- Für Flutkatastrophen in Deutschland haben Bundesländer wie NRW, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern ähnliche Katastrophenerlässe erlassen.
- Für den steuerlichen Abzug von Geldspenden auf Sonderkonten zur Flutkatastrophe genügt ein einfacher Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug).
- Die Regelung gilt auch für Spenden im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine.
- Spenden an in der Ukraine ansässige Organisationen sind nicht absetzbar, da die Ukraine nicht zur EU oder EWR gehört.
- Direkte Spenden an natürliche Personen sind ebenfalls nicht geltend machbar.
- Informationen zu Spenden im Zusammenhang mit der Ukraine sind im Dokument des Bundesfinanzministeriums zusammengefasst.
- Bei Spenden an gemeinnützige Einrichtungen (Vereine, Stiftungen) ist ein Beleg erforderlich, der die Körperschaftsteuerbefreiung und die Mittelverwendung nachweist.
- Voraussetzungen für die Vereinfachungsregelung (§ 50 Abs. 2 EStDV):
- Einzahlungsbeleg muss Name, Kontonummer, Buchungstag, Durchführung der Zahlung und Betrag enthalten.
- Beleg muss den steuerbegünstigten Zweck der Spende vermerken (z.B. „Kindernothilfe“).
- Bei Aufforderung zur Zuwendungsbestätigung muss der Beleg die Körperschaftsteuerbefreiung des Vereins ausweisen.
- Erkennbarkeit, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.
- Lastschriftverfahren muss Angaben über den Spendenzweck und die Steuerbegünstigung enthalten.
- Bei Paypal-Spenden genügt ein Kontoauszug und ein Ausdruck der Transaktion.