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Heute ist der 7.06.2025

Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505270617/78-km-h-zu-schnell-raserin-verliert-auto-und-fuehrerschein/):
- Datum des Vorfalls: 26. Mai 2025
- Ort: Reutte, Tirol, auf der B 179 im Bereich Musau
- Beteiligte: 55-jährige deutsche Autofahrerin
- Geschwindigkeitsüberschreitung: Erlaubte Geschwindigkeit 100 km/h, gefahrene Geschwindigkeit 184 km/h
- Geschwindigkeitsüberschreitung nach Messtoleranz: 78 km/h
- Maßnahmen der Polizei:
- Vorläufige Abnahme des Führerscheins
- Untersagung der Weiterfahrt
- Vorläufige Beschlagnahmung des PKW auf Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Reutte
- Die Fahrerin wird zur Anzeige gebracht.

Source 2 (https://polizei-nachrichten.at/tirol/massive-geschwindigkeitsueberschreitung-in-reutte/):
- Datum: 07.04.2025
- Uhrzeit: ca. 23:30 Uhr
- Ort: Ehenbichler Straße (L260), kurz nach Ehenbichl
- Anlass: Polizeiliche Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
- Geschwindigkeitsbeschränkung: 100 km/h (Freiland)
- Festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung: 53 km/h (nach Abzug der Toleranz)
- Lenkerin: 19-jährige Österreicherin
- Maßnahmen: Führerschein wurde vorläufig abgenommen, Weiterfahrt untersagt
- Anzeige wird an die Bezirkshauptmannschaft (BH) Reutte erstattet

Source 3 (https://www.stvo.de/geschwindigkeitsueberschreitung-die-wichtigsten-informationen-im-ueberblick/):
- Geschwindigkeitsüberschreitungen können zu Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister und Fahrverboten führen.
- Tempolimits in Deutschland sind in § 3 StVO geregelt.
- Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, außer in Tempo-30-Zonen, Gefahrenzeichen oder verkehrsberuhigten Bereichen.
- In Spielstraßen ist Schrittgeschwindigkeit (7-10 km/h) vorgeschrieben.
- Außerorts beträgt die Höchstgeschwindigkeit für PKW und Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen 100 km/h.
- Auf Autobahnen und bestimmten Straßen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
- Bei schlechten Sichtverhältnissen (z.B. Nebel, Regen, Schneefall unter 50 m Sicht) darf maximal 50 km/h gefahren werden.
- Geldbußen für Geschwindigkeitsüberschreitungen:
- Bis 10 km/h: 20 €
- 26-30 km/h: 150 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen innerhalb von drei Monaten geahndet werden, sonst verjähren sie.
- Fahrer erhalten einen Anhörungsbogen per Post, um Stellung zu nehmen.
- Bei Bestätigung des Vorwurfs wird ein Bußgeldbescheid versendet, gegen den innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden kann.
- Bei Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, aber das Führen von Kraftfahrzeugen ist untersagt.
- Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein bei der Ordnungsbehörde abgegeben wird.
- Betroffene können den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten selbst wählen, sofern kein vorheriges Fahrverbot in den letzten zwei Jahren vorlag.
- Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat gemäß § 21 StVG, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann.
- In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, z.B. bei Existenzgefährdung, langem Zeitablauf zwischen Vorfall und Urteil, Augenblicksversagen oder besonderen persönlichen Umständen.
- Höchst- und Richtgeschwindigkeiten sind wichtig für die Verkehrssicherheit; vorausschauendes und defensives Fahren wird empfohlen.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-27 06:27:07

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