Heute ist der 31.05.2025
Datum: 31.05.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/e-card-vor-zwei-jahrzehnten-in-oesterreich-eingefuehrt/9431489):
- Am 30. Mai 2005 begann der bundesweite Versand der E-Card in Österreich.
- Die E-Card wurde als Schlüssel zur Gesundheitsversorgung etabliert.
- Der Name "E-Card" wurde Ende 2001 für die elektronische Chipkarte eingeführt.
- Erste Versuche im Burgenland starteten kurz nach der Namensgebung.
- Der österreichweite Roll-out umfasste auch die Installation von Lesegeräten in Arztpraxen.
- Der Versand an alle krankenversicherten Personen war im Dezember 2005 abgeschlossen.
- Die E-Card wurde für chefärztliche Bewilligungen und Krankschreibungen verwendet.
- Sie konnte auch zur "Bürgerkarte" aufgerüstet werden, was beim E-Voting 2009 genutzt wurde.
- Ab 2007 wurden erste Krankenhäuser an das System angeschlossen.
- Die E-Card diente in Apotheken als Schlüssel für den "Arzneimittel-Sicherheitsgurt".
- 2019 ging die E-Medikation in Vollbetrieb.
- Elektronische Arzt-Verordnungen und Überweisungen wurden etabliert.
- Die Bevölkerung nahm die E-Card positiv auf, während Ärztevertreter Bedenken äußerten.
- Warnungen vor Missbrauch führten 2019 zur Einführung eines Fotos auf der E-Card.
- Seit dem Vorjahr kann die "Meine SV-App" als E-Card-Lesegerät genutzt werden.
- Versicherte können Ärzten Zugriff auf die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) gewähren.
- Hausbesuche, telemedizinische Behandlungen und Rezeptausstellungen wurden erleichtert.
- ELGA soll zur Jahresmitte 2025 ausgebaut werden, mit verpflichtendem Einspielen von Befunden durch Labore und Radiologen.
Source 2 (https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit/elektronisches-gesundheitssystem/ecard/ecard.html):
- Die e-card ist eine Chipkarte für Versicherte und deren Angehörige, die den Krankenversicherungsschutz nachweist.
- Sie ermöglicht den Zugang zum e-card-System und zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA.
- Auf der e-card sind keine medizinischen Daten gespeichert.
- Vorderseite der e-card enthält:
- Name, Titel und Sozialversicherungsnummer des Karteninhabers
- Kartenfolgenummer
- Serviceline-Nummer (050 124 3311)
- Telefonnummer der Gesundheitsberatung (1450)
- Blindenschrift für "SV" (Sozialversicherung)
- Rückseite der e-card zeigt die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
- Ein Serviceentgelt von 14,65 Euro für das Jahr 2026 ist vorgesehen, fällig am 15. November 2025.
- Das Serviceentgelt wird jährlich geringfügig valorisiert und nicht für mitversicherte Angehörige erhoben.
- Bei sozialer Schutzbedürftigkeit kann ein Antrag auf Befreiung von der Service-Entgelt-Einhebung gestellt werden.
- Befreiungen gelten unter anderem für Pensionisten nach ASVG oder GSVG und für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
- Seit 1. Jänner 2020 haben neu ausgegebene oder ausgetauschte e-cards ein Lichtbild für Personen ab 14 Jahren.
- Kinder unter 14 Jahren erhalten eine e-card ohne Foto.
- Lichtbild muss in Schwarz-Weiß und so groß wie das Foto im Personalausweis sein.
- Die Umstellung auf die neue e-card erfolgt automatisch, wenn ein Foto aus bestehenden Registern vorliegt.
- Wenn kein Foto vorhanden ist, muss der Versicherte ein Foto zur Registrierungsstelle bringen, idealerweise 3-4 Monate vor Ablaufdatum.
- Bei versäumtem Ablaufdatum oder wenn Sterne statt eines Datums aufgedruckt sind, wird der Versicherte über die Fotopflicht informiert.
- Innerhalb einer Toleranzfrist von fünf Monaten muss ein Foto registriert werden.
- Personen, die bis 31. Dezember 2031 das 70. Lebensjahr vollenden oder Pflegegeld ab Stufe vier beziehen, sind von der Fotopflicht befreit, können aber freiwillig ein Lichtbild einreichen.
Source 3 (https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870671):
- Die e-card (grüne Vorderseite) ist in der Regel zeitlich unbegrenzt gültig.
- Eine neue e-card muss angefordert werden, wenn sich die aufgedruckten Daten (z.B. Name, Titel) ändern oder wenn die Karte beschädigt ist.
- Die Europäische Krankenversicherungskarte (blaue Rückseite) kann nach einem Jahr ablaufen.
- Bei aufrechtem Versicherungsschutz wird die neue e-card automatisch per Post zugeschickt.
- Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen sich beim Kundenservice der ÖGK melden, da die e-card nicht automatisch erstellt wird.
- Die e-card sollte immer mitgeführt werden und muss bei der Vertragspartnerin bzw. dem Vertragspartner vorgezeigt werden.
- Wenn die e-card vergessen wird, kann die Behandlung trotzdem durchgeführt werden, wenn die Versicherungsnummer genannt und der Arztkontakt durch Unterschrift bestätigt wird.
- Die Ärztin bzw. der Arzt kann online den Versicherungsstatus abfragen.
- Ein Kostenersatz ("Einsatz") kann erhoben werden, der beim Nachbringen der e-card innerhalb der genannten Frist zurückerstattet wird.
- Es wird nur eine e-card ausgegeben.
- Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, bei neuen Patientinnen und Patienten zur e-card einen Ausweis zu verlangen und das Foto auf der e-card zu prüfen.
- Bei Verlust oder Diebstahl muss die alte e-card umgehend gesperrt werden.