Kleine Zeitung

Heute ist der 3.06.2025

Datum: 3.06.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/aussenpolitik/19731899/spoe-vorstoss-zu-menschenrechtsgericht-sehr-problematisch):
- Bayr betont die Wichtigkeit der Unabhängigkeit der Rechtsprechung.
- Diskussionen über Gerichte sollten idealerweise nicht öffentlich stattfinden.
- Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt als Grundbaustein der Menschenrechtsgesetzgebung.
- Die Auslegung der EMRK ist den Gerichten, insbesondere dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), vorbehalten.
- Bayr ist Vorsitzende des Ausschusses in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, der Hearings über angehende EGMR-Richter abhält.
- Jedes Mitgliedsland des Europarates, einschließlich Österreich, hat einen Richter oder eine Richterin im EGMR.
- Der EGMR kann nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges angerufen werden, um über Verletzungen der EMRK zu entscheiden.
- Die EMRK hat in Österreich Verfassungsrang.
- Neun EU-Staaten fordern in einem gemeinsamen Brief eine Änderung der Auslegung der EMRK, um die Ausweisung ausländischer Straftäter zu erleichtern.
- Die Initiative wurde von Dänemark und Italien gestartet und von Bundeskanzler Stocker unterstützt.
- Stocker fordert mehr nationalen Spielraum für die Ausweisung krimineller Ausländer.
- Europarats-Generalsekretär Alain Berset kritisiert die Initiative scharf.
- Berset warnt, dass der Gerichtshof nicht als Waffe gegen Regierungen oder von ihnen eingesetzt werden darf.
- Er betont die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz von politischen Einflüssen.

Source 2 (https://wissen.jurafuchs.de/jqm3q9w/richterliche-unabhaengigkeit-nach-emrk):
- In Polen üben Legislative und Exekutive starken Einfluss auf den Nationalen Justizrat aus, der für die Besetzung aller Richterposten zuständig ist.
- Zwei Richterinnen wehren sich gegen die Ablehnung ihrer Bewerbungen vor einer Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs, jedoch ohne Erfolg.
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- Art. 6 Abs. 1 EMRK garantiert das Recht auf Zugang zu einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
- Der EGMR prüft Konventionsverletzungen im Rahmen der polnischen Justizreform einzelfallbasiert.
- Art. 6 Abs. 1 EMRK erfordert ein Verfahren über zivilrechtliche Ansprüche oder strafrechtliche Anklagen; die Ablehnung der Richterinnen betrifft deren Recht auf Zugang zu öffentlichen Ämtern.
- Richterinnen sind beschwerdebefugt, da polnisches Recht ihnen eine Rechtsbehelfsmöglichkeit eröffnet.
- Art. 6 Abs. 1 EMRK gewährleistet das Recht auf den gesetzlichen Richter und ordnungsgemäße Ernennung der Richter.
- Das Recht auf den gesetzlichen Richter umfasst auch die Auswahl der Richter anhand objektiver, transparenter und gesetzlich festgelegter Regeln.
- Nicht jeder Verstoß gegen innerstaatliches Recht führt zu einer Konventionsverletzung; der EGMR verwendet den Ástráðsson-Test zur Bewertung.
- Ein polnisches Gesetz erlaubt dem Parlament Mitbestimmung über die Besetzung des Nationalen Justizrates, was gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verstößt.
- Der polnische Präsident ernannte Richter der Kammer trotz einer Anordnung des Obersten Gerichtshofs zur Aussetzung der Ernennung, was eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK darstellt.
- Der EGMR stellt fest, dass eine Verletzung der Rechte der Beschwerdeführerinnen vorliegt, ordnet jedoch nicht die Einstellung der Richterinnen an.
- Der EGMR kann dem Staat Vorgaben zur Behebung von Verletzungen machen und spricht den Beschwerdeführerinnen eine Entschädigung für immaterielle Schäden zu.

Source 3 (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/rechtsstaatlichkeit-in-europa-sichern):
- Datum der Konferenz: 25. Juni 2020
- Veranstalter: Nationale Menschenrechtsinstitutionen Deutschlands und Polens, Freie Hansestadt Bremen, Menschenrechtszentrum Poznań
- Ziel: Bewusstsein für die Unabhängigkeit der Justiz und deren Rolle im Schutz der Menschenrechte stärken
- Teilnehmer: Über 700 Anmeldungen, hauptsächlich aus Polen und Deutschland, sowie aus anderen europäischen Ländern
- Eröffnung: Michael Windfuhr (Deutsches Institut für Menschenrechte) und Maciej Taborowski (Ombudsmann der Republik Polen)
- Bürgermeister Andreas Bovenschulte (Bremen) und Stadtpräsidentin Aleksandra Maria Dulkiewicz (Danzig) betonten die Notwendigkeit aktiven Handelns für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie
- Danzig ist seit 1976 Partnerstadt von Bremen
- Adam Bodnar (Ombudsmann der Republik Polen) äußerte Bedenken zur Ignorierung von EU-Recht
- Impulsreferate von Małgorzata Gersdorf (ehemalige Präsidentin des polnischen Obersten Gerichts) und Ulrich Maidowski (Bundesverfassungsgericht)
- Diskussion über den Schutz der Unabhängigkeit der Justiz, moderiert von Armin von Bogdandy (Max-Planck-Institut)
- Didier Reynders (EU-Kommissar für Justiz) betonte die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit für Demokratie und Grundrechte
- Zweiter Teil der Konferenz: Diskussion über Deutschlands Rolle im Schutz der Rechtsstaatlichkeit während der EU-Ratspräsidentschaft
- Teilnehmer: Didier Reynders, Irina Speck (Auswärtiges Amt), Adam Bodnar, Beate Rudolf (Deutsches Institut für Menschenrechte), Magdalena Adamowicz (Europäisches Parlament)
- Themen: Auswirkungen der EZB-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Sicherung der Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte während der COVID-19-Pandemie
- Reynders plädierte für die Aussetzung von EU-Geldern bei Verstößen gegen Rechtsstaatsprinzipien
- Beate Rudolf forderte kontinuierliches Rechtsstaats-Monitoring aller EU-Mitgliedstaaten
- Konsens über Deutschlands Schlüsselrolle bei der Sicherung der Rechtsstaatlichkeit in der EU
- Grażyna Baranowska (Menschenrechtszentrum Poznań) brachte Publikumsfragen in die Diskussion ein

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-27 05:20:12

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Kleine Zeitung