Heute ist der 31.05.2025
Datum: 31.05.2025 - Source 1 (https://www2.oekonews.at/eu-lieferketten-gesetz-oekonominnen-warnen-vor-aufweichung-zum-schaden-europas+2400+1227067):
- Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000, Menschenrechtsorganisation Südwind und Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe) begrüßen Einschätzung von über 80 Ökonominnen und Ökonomen zum EU-Lieferkettengesetz (CSDDD).
- Titel der Einschätzung: „Beyond Short-Term Profits“.
- Experten warnen vor Folgen einer Verwässerung des Lieferkettengesetzes.
- Lieferkettengesetz wird als entscheidender Schritt für Menschenrechte, Umwelt und Klima angesehen.
- Unterzeichnende Ökonom:innen, darunter Sigrid Stagl, WU-Professorin, unterstützen die Einschätzung.
- Kritik an der EU-Kommission für die Behauptung, der Draghi-Bericht verlange eine De-Regulierung.
- Draghi-Bericht erwähnt das Lieferkettengesetz nur im Anhang ohne vertiefende Analyse.
- Johannes Jäger, Fachbereichsleiter für Volkswirtschaftslehre, betont Notwendigkeit von Regulierungen für Sicherheit, Qualität, Gesundheit, Menschenrechte und Umweltschutz.
- Kosten der Regulierung für große Unternehmen laut Studie der London School of Economics: 0,009 Prozent des Umsatzes.
- Hohe Energiepreise, unzureichende Industriepolitik, fehlende Investitionen in Infrastruktur und Fachkräftemangel als Ursachen für wirtschaftliche Probleme, nicht der Green Deal.
- Alexandra Strickner von GLOBAL 2000 kritisiert die EU-Kommission für falsche Behauptungen über den Green Deal.
- Konrad Rehling von Südwind fordert klare Regeln für faire Lieferketten und warnt vor einem Rückschritt durch geplante De-Regulierung.
- EU hatte im Rahmen des Green Deal einen Kompromiss mit Stakeholdern gefunden, der jetzt gefährdet ist.
- Tina Rosenberger von NeSoVe warnt, dass De-Regulierung zu Ausbeutung führen würde und ein effektives Lieferkettengesetz notwendig ist, um Kinderarbeit und Zwangsarbeit zu verhindern.
Source 2 (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/eu-lieferkettengesetz-wichtiger-beitrag-zum-schutz-von-menschenrechten-und-umwelt):
- Datum: 13.02.2024
- Thema: EU-Lieferkettengesetz droht zu scheitern
- Grund: Enthaltung der Bundesregierung bei der Entscheidung im Rat der EU
- Koalitionsvertrag: Bundesregierung hat Unterstützung für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz ausgesprochen
- Ziel der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD):
- Bekämpfung der Ausbeutung von Menschen und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten
- Verhinderung von Kinderarbeit und unwürdigen Arbeitsbedingungen
- Aktuelle Situation: Hohe EU-weite Anforderungen an Produktsicherheit, jedoch unzureichender Schutz für Menschen in der Lieferkette
- Einfluss von Unternehmen:
- Durchsetzung von Menschenrechtsstandards ist primär Aufgabe der Staaten
- Unternehmen sollen Einfluss auf Zulieferer ausüben und Standards einfordern
- Gemeinsames Handeln von Unternehmen kann größere Wirkung erzielen
- Berichtspflichten:
- EU-Regulierung würde Berichtspflichten vereinheitlichen
- Berichte unter CSDDD basieren auf EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die 2023 in Kraft trat
- Ohne CSDDD: Unterschiedliche nationale Berichtspflichten, was zusätzlichen Aufwand für Unternehmen bedeutet
- Vorteile der EU-Lieferkettenrichtlinie für deutsche Wirtschaft:
- Vermeidung von Nachteilen durch nationale Alleingänge
- Einheitlicher europäischer Rahmen für Sorgfaltspflichten
- Nähe zur deutschen Gesetzgebung erleichtert Umsetzung für Unternehmen
- Folgen eines Scheiterns der EU-Regulierung:
- Unternehmen, die bereits in menschenrechtliche Sorgfalt investieren, könnten benachteiligt werden
- Gestaltungsmacht europäischer Unternehmen würde geschwächt
- Langfristiger rechtlicher Flickenteppich in Europa mit negativen Folgen für deutsche Unternehmen
- Person: Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Instituts seit 2011, Mitglied im UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte seit 2016.
Source 3 (https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Europa/Lieferketten-Gesetzesinitiative-in-der-EU/lieferketten-gesetzesinitiative-der-eu-art.html):
- Weltweit konsumieren Menschen Produkte wie Obst, Schokolade und Kaffee aus verschiedenen Ländern, oft unter schlechten Arbeitsbedingungen.
- 1,4 Milliarden Arbeitnehmer arbeiten unter menschenunwürdigen Bedingungen; 28 Millionen Menschen sind Opfer von Zwangsarbeit und Sklaverei (ILO).
- Die COVID-Pandemie hat die Situation für arbeitende Kinder verschlechtert; aktuell sind etwa 160 Millionen Kinder betroffen, die Hälfte davon unter 12 Jahren.
- Die EU, als größter Binnenmarkt mit 15% des globalen BIP, hat eine Verantwortung, gegen diese Missstände vorzugehen.
- Deutschland, Frankreich und die Niederlande haben nationale Sorgfaltspflichtengesetze beschlossen; die EU hat Teilbereiche reguliert (z.B. Konfliktmineralien, Holzmarkt).
- Am 23. Februar 2022 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung vor.
- Am 14. Dezember 2023 wurde eine vorläufige politische Einigung zwischen der EU-Ratspräsidentschaft und dem Europäischen Parlament erzielt.
- Am 15. März 2024 stimmte die qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU für die Richtlinie.
- Am 19. März 2024 nahm der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments die Einigung mit 20 Ja-Stimmen an.
- Das Europäische Parlament billigte die Einigung am 24. April 2024; der Rat der EU folgte am 24. Mai 2024.
- Die Richtlinie (CSDDD) umfasst menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten sowie Vorgaben für einen Klimaplan.
- Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz müssen Risiken in ihren Wertschöpfungsketten ermitteln und Maßnahmen ergreifen.
- Die Richtlinie erfasst auch Unternehmen aus Drittstaaten mit mehr als 450 Millionen Euro Umsatz in der EU.
- Unternehmen müssen einen Klimaplan erstellen, um zur Klimaneutralität beizutragen.
- Bußgelder können bis zu 5% des Nettojahresumsatzes betragen; zivilrechtliche Haftung wird ebenfalls vorgesehen.
- Die Richtlinie trat am 25. Juli 2024 in Kraft; Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit zur Umsetzung.
- Die schrittweise Umsetzung erfolgt bis 2029, beginnend mit Unternehmen über 5.000 Mitarbeitenden.
- Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 war ein Ausgangspunkt für die Diskussion über ein EU-weites Lieferkettengesetz.
- Im Dezember 2020 sprachen sich alle 27 EU-Mitgliedstaaten für ein europäisches Lieferkettengesetz aus.