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Heute ist der 1.06.2025

Datum: 1.06.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/haftantritt-rueckt-naeher-ex-finanzminister-grasser-bald-ins-gefaengnis/9430517):
- Karl-Heinz Grasser muss bis spätestens 2. Juni 2025 in die Justizanstalt Innsbruck einrücken.
- Grasser wurde rechtskräftig zu vier Jahren Haft in der BUWOG-Affäre verurteilt.
- Ein früherer Haftantritt Ende Mai 2025 ist möglich.
- Die Justizanstalt Innsbruck hat derzeit 504 Insassen und wird im Volksmund „Ziegelstadl“ genannt.
- Grassers Anwalt, Dr. Manfred Ainedter, bestätigte indirekt den bevorstehenden Haftantritt, ohne ein Dementi auszusprechen.
- Die Haftbedingungen in der Justizanstalt Innsbruck sind funktional mit Bett, Regal, Tisch und Hocker ausgestattet.
- Ab September 2025 könnte Grasser unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig entlassen werden und mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden.
- Dies ist Teil einer geplanten Gesetzesreform zur Ausweitung der elektronischen Überwachung auf bis zu zwei Jahre.

Source 2 (https://www.meinbezirk.at/c-politik/wie-es-fuer-karl-heinz-grasser-weitergeht_a7265637):
- Karl-Heinz Grasser, ehemaliger Finanzminister, wurde im Buwog-Korruptionsfall rechtskräftig verurteilt.
- Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte Ende März das Urteil, reduzierte die Haftstrafe von acht auf vier Jahre.
- Grasser steht kurz vor dem Haftantritt.
- Die Buwog-Affäre betrifft mutmaßlich illegale Provisionszahlungen bei der Privatisierung von 58.000 Bundeswohnungen im Jahr 2004 und der Einmietung der Finanzbehörden in den "Terminal Tower" in Linz.
- Die Wohnungen wurden für 961 Millionen Euro verkauft.
- Bei einer Hausdurchsuchung wurden rund zehn Millionen Euro an Provisionszahlungen an Lobbyisten Peter Hochegger entdeckt.
- Die Gelder sollen über ein internationales Firmennetzwerk verteilt worden sein.
- Ermittlungen laufen seit 2009, das ursprüngliche Urteil gegen Grasser fiel 2020.
- OGH hob Teile des Urteils von 2020 auf, verwies es in einigen Punkten zur neuerlichen Verhandlung zurück.
- Grasser wurde wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte verurteilt, die Verurteilung wegen Beweismittelfälschung wurde aufgehoben.
- Strafen der Mitangeklagten: Walter Meischberger (3,5 Jahre), Peter Hochegger (3 Jahre, teilweise bedingt), Karl Petrikovics (12 Monate).
- Verurteilte müssen insgesamt fünf Millionen Euro Schadenersatz leisten.
- OGH kritisierte unvollständige Feststellungen und Nichtberücksichtigung von Verjährungen durch das Erstgericht.
- Befangenheit der Richterin Marion Hohenecker wurde nicht bestätigt, jedoch gab es Kritik an Äußerungen ihres Ehemanns.
- Grasser muss seine Haft nach der Urteilsverkündung nicht sofort antreten; OGH übermittelt Urteil bis spätestens 25. April an das Straflandesgericht Wien.
- Grasser hat einen Monat Zeit für den Haftantritt, möglicherweise bis Ende Mai.
- Ein weiterer Aufschub ist nur bei außergewöhnlichen Umständen möglich.
- Unklar, wo Grasser seine Strafe verbüßen wird; wahrscheinlich in der Justizanstalt Innsbruck.
- Elektronische Fußfessel kommt vorerst nicht infrage; Antrag erst bei maximal zwölf Monaten Reststrafe möglich.
- Justizministerium prüft Reform zur Anhebung dieser Grenze auf 24 Monate.
- Bedingte Entlassung bei guter Führung frühestens nach zwei Jahren möglich.
- Grasser plant eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der langen Verfahrensdauer.

Source 3 (https://verfassungsblog.de/kreutner-bericht-korruption-oesterreich/):
- Der Kreutner-Bericht thematisiert die Rechtsstaatlichkeit in Österreich und Europa, insbesondere nach der „Ibiza-Affäre“ von Mai 2019.
- Politische Korruption ist ein europaweites Problem, das in Österreich gravierende institutionelle Schwächen aufzeigt, insbesondere im Justizsystem.
- Christian Pilnacek, ein ehemaliger hochrangiger Justizbeamter, wurde am 20. Oktober 2023 tot am Donau-Ufer aufgefunden; ihm wurden Datenträger und Schlüssel abgenommen.
- Pilnacek hatte in veröffentlichten Chat-Nachrichten politischen Druck in strafrechtlichen Ermittlungen kritisiert.
- Justizministerin Alma Zadic setzte eine Untersuchungskommission unter Leitung von Martin Kreutner ein, die am 15. Juli 2024 ihren Abschlussbericht vorlegte.
- Der Bericht identifiziert gravierende Mängel im österreichischen Justizsystem, darunter eine „Zwei-Klassen“-Justiz für prominente Beschuldigte.
- Politische Weisungen im Justizministerium beeinflussen Anklagen und führen zu Transparenzproblemen.
- Die Kommission schlägt die Schaffung einer unabhängigen Generalstaatsanwaltschaft vor, um die Trennung von Justiz und Politik zu verbessern.
- Weitere Empfehlungen umfassen die Stärkung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und die Konkretisierung von Normen der Strafprozessordnung.
- Der Bericht hat eine politische Debatte ausgelöst, jedoch sind keine unmittelbaren Initiativen zur Umsetzung der Empfehlungen erkennbar.
- Die Reformvorschläge zielen darauf ab, politische Interventionen in Strafverfahren zu reduzieren und die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten.
- Der Kreutner-Bericht hebt die Notwendigkeit hervor, die österreichische Strafprozessordnung zu reformieren, insbesondere § 35c Staatsanwaltschaftsgesetz.
- Der Bericht thematisiert auch die europäische Dimension der Rechtsstaatlichkeit und die Herausforderungen bei der Umsetzung europäischer Standards in Österreich.
- Es wird kritisiert, dass österreichische Höchstgerichte Fälle nicht ohne weiteres dem Europäischen Gerichtshof vorlegen.
- Die bevorstehenden Parlamentswahlen am 29. September 2024 thematisieren die Justizreformen nicht als zentrales Wahlkampfthema.
- Der Kreutner-Bericht wird als Weckruf für notwendige Reformen in der Justiz angesehen, die über Österreich hinausgehen.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-26 19:15:08

Autor:

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