Heute ist der 7.06.2025
Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/chronik/19731168/elf-eu-staaten-draengen-auf-abschwaechung-von-waldschutz):
- Elf EU-Mitgliedstaaten fordern von der EU-Kommission eine Vereinfachung der Regeln und eine spätere Inkraftsetzung des Gesetzes.
- Unter den Unterzeichnern sind Österreich, Luxemburg, Italien und Finnland.
- Deutschland ist nicht unter den Unterzeichnern.
- Die neuen Regeln sollen ab Dezember gelten.
- Die Regelungen betreffen Importe von Soja, Rindfleisch, Palmöl, Kakao und Kaffee.
- Ziel der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten ist es, die Zerstörung von Wäldern durch die Produktion dieser Rohstoffe zu verhindern.
- Die Regelungen gelten auch für Waren, die aus der EU exportiert werden, um heimische Wälder zu schützen.
- Firmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, können mit Strafen von bis zu vier Prozent ihrer in der EU erwirtschafteten Umsätze rechnen.
- Die Einführung des Gesetzes wurde bereits um ein Jahr auf Dezember 2025 verschoben.
- Handelspartner wie Brasilien und die USA haben Beschwerden gegen die Regelungen eingereicht.
Source 2 (https://www.bmel.de/DE/themen/wald/waelder-weltweit/entwaldungsfreie-Lieferketten-eu-vo.html):
- Einführung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) zur Sicherstellung entwaldungsfreier Lieferketten.
- Verordnung trat am 30. Juni 2023 in Kraft, Anwendung ab 30. Dezember 2025, für kleine Unternehmen ab 30. Juni 2026.
- EUDR regelt, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur in den EU-Markt eingeführt oder bereitgestellt werden dürfen, wenn sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung verbunden sind.
- Ziel der Bundesregierung: Effiziente und bürokratiearme Anwendung der EUDR auf EU-Ebene.
- Einführung einer „Null-Risiko-Variante“ für Primärerzeugung von Holz, Rindern und Soja ohne Entwaldungsrisiko.
- EUDR soll zur Bekämpfung der globalen Klimakrise und des Verlusts an biologischer Vielfalt beitragen.
- FAO schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 weltweit 420 Millionen Hektar Wald verloren gingen, jährlich weitere 10 Millionen Hektar.
- 90% der Entwaldung wird durch nicht-nachhaltige Landwirtschaft verursacht.
- EUDR soll den Import von Produkten und Rohstoffen, die mit Entwaldung verbunden sind, verhindern.
- Verordnung umfasst unternehmerische Sorgfaltspflichten für Handel mit Soja, Ölpalme, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz.
- Rohstoffe müssen nach dem 31. Dezember 2020 ohne Entwaldung oder Waldschädigung produziert worden sein.
- Einhaltung der Gesetze des Ursprungslands und elementare Menschenrechte müssen beachtet werden.
- Sorgfaltserklärung zur Bestätigung der Einhaltung der Verordnung erforderlich.
- EU-Mitgliedstaaten kontrollieren die Einhaltung und verhängen Sanktionen bei Verstößen.
- Überprüfungsmechanismus für Anpassungen und Ausweitung auf andere sensible Ökosysteme ist vorgesehen.
- BMLEH hat 2020 ein nationales Stakeholderforum für Entwaldungsfreie Lieferketten gegründet.
- EUDR gilt als unmittelbar geltendes Unionsrecht, erfordert jedoch nationale Durchführungsbestimmungen.
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist zuständige Behörde für die Umsetzung in Deutschland.
- Länderbehörden sind für die Kontrolle der heimischen Rohstoffe zuständig.
Source 3 (https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/fighting-deforestation-and-forest-degradation.html):
- Verordnung (EU) 2023/1115 regelt die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem EU-Markt und deren Ausfuhr.
- Ziel der Verordnung:
- Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung minimieren.
- Verringerung der Treibhausgasemissionen und des Verlusts an biologischer Vielfalt.
- Teil der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, der neuen EU-Waldstrategie für 2030 und des europäischen Grünen Deals.
- Entwaldung und Waldschädigung resultieren aus der Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen für die betroffenen Rohstoffe.
- Schätzung: Ohne Eingreifen könnten bis 2030 jährlich fast 250.000 Hektar Entwaldung durch den Verbrauch und die Erzeugung der Rohstoffe in der EU verursacht werden.
- Verbindliche Sorgfaltspflichten für Marktteilnehmer und Händler für folgende Rohstoffe:
- Palmöl, Rinder, Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Soja.
- Vorschriften gelten auch für Produkte wie Schokolade, Möbel und Körperpflegeprodukte.
- Marktteilnehmer müssen Rohstoffe bis zum Erzeugungsgrundstück zurückverfolgen.
- Kleine Marktteilnehmer dürfen mit größeren zusammenarbeiten, um Sorgfaltserklärungen zu erstellen.
- Stichtag: 31. Dezember 2020; nur Erzeugnisse von Flächen, die nach diesem Datum nicht entwaldet oder geschädigt wurden, dürfen in die EU gebracht oder ausgeführt werden.
- Einführung eines Benchmarking-Systems zur Risikokategorisierung (niedrig, normal, hoch) in Bezug auf Entwaldung und Waldschädigung.
- Kontrollen durch Mitgliedstaaten:
- 9% der Marktteilnehmer aus Ländern mit hohem Risiko.
- 3% der Marktteilnehmer aus Ländern mit normalem Risiko.
- 1% der Marktteilnehmer aus Ländern mit geringem Risiko.
- EU wird Zusammenarbeit mit Partnerländern, insbesondere mit hohem Risiko, verstärken.
- Berücksichtigung des Schutzes der Menschenrechte und der Zustimmung indigener Völker.
- Sanktionen: Geldstrafen, die mindestens 4% des Jahresumsatzes der Marktteilnehmer betragen müssen, sowie Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Finanzierung.
- Inkrafttreten: Verordnung trat am 29. Juni 2023 in Kraft; einige Bestimmungen ab 30. Dezember 2024 (30. Juni 2025 für Kleinstunternehmen und KMU, die vor dem 31. Dezember 2020 gegründet wurden).