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Heute ist der 14.12.2025

Datum: 14.12.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505261701/kontroll-hammer-in-vorarlberg-drogenlenker-schrott-lkw-gestoppt/):
- Datum der Veröffentlichung: 26. Mai 2025
- Kontrollaktion der Vorarlberger Polizei fand zwischen 19. und 23. Mai statt
- Zusammenarbeit mit ASFINAG
- Fokus auf ältere Schwerfahrzeuge mit potenziellen Sicherheitsrisiken
- Insgesamt 47 Fahrzeuge wurden überprüft
- 19 Lkw mussten wegen „Gefahr in Verzug“ aus dem Verkehr gezogen werden
- Insgesamt 205 technische Mängel festgestellt
- 48 Übertretungen bei Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung und Güterbeförderungsgesetz
- 46 Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 19.000 Euro eingehoben
- Ein polnisches Sattelkraftfahrzeug wies gravierende Mängel auf:
- Fehlendes Reifenprofil an drei Rädern
- Betriebsbremse nur einseitig funktionsfähig
- Beschädigte Reifen am Anhänger
- Defekte Feststellbremse
- Zusätzliche Kontrollen auf Alkohol- und Drogenkonsum in Bregenz und Dornbirn
- Vier Führerscheine abgenommen: drei wegen Drogen, einer wegen Alkohol
- Weitere Anzeigen wegen Urkundenfälschung, fehlender Kindersicherung und Fahren ohne gültige Lenkberechtigung

Source 2 (https://www.balm.bund.de/DE/Themen/Kontrollen/KontrollenSkdMkd/SKD/skd_node.html):
- Kontrollbeschäftigte sind befugt, in- und ausländische Kraftfahrzeuge der Güterbeförderung sowie Kraftomnibusse anzuhalten und zu kontrollieren.
- Kontrollen erfolgen bei mobilen Kontrollen durch Ausleiten der Fahrzeuge oder bei Standkontrollen auf Bundesautobahnen an Rast- oder Parkplätzen.
- Der Straßenkontrolldienst führt auch Kontrollen an Bundes- und Landstraßen durch.
- Überwachungsaufgaben des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) sind in § 11 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) festgelegt.
- Bei Straßenkontrollen prüft das BALM:
- Mitführen der nach dem Güterkraftverkehrsrecht vorgeschriebenen Dokumente
- Nutzung der Fahrtenschreiber
- Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten
- Vorschriften des Aufenthalts-, Arbeitsgenehmigungs- und Sozialversicherungsrechts
- Einhaltung der zulässigen Abmessungen, Achslasten, Gesamtgewichte, Ladungssicherung und technischen Zustand von Fahrzeugen
- Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter
- Abfallrechtliche Bestimmungen
- Zulässige Werte für Geräusche und verunreinigende Stoffe im Abgas
- Technischen Zustand von Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung
- Beachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots.
- Das BALM hat die Befugnis, Zuwiderhandlungen zu erforschen und zu verfolgen.
- Fahrpersonal muss den Anweisungen der Kontrollbeschäftigten folgen und erforderliche Auskünfte wahrheitsgemäß geben.
- Bei Zuwiderhandlungen können Verwarnungen erteilt oder Kontrollberichte erstellt werden, die zu Ordnungswidrigkeitsverfahren führen.
- Sicherheitsleistungen können angeordnet werden, wenn Betroffene im Ausland wohnen; bei Nichtzahlung kann die Weiterfahrt untersagt werden.
- Weiterfahrt kann auch untersagt werden, wenn vom Fahrzeug oder Fahrer eine Gefahr ausgeht oder keine Berechtigung für den Güterkraftverkehr nachgewiesen werden kann.
- Feststellungen von Zuwiderhandlungen, die nicht in den Überwachungsauftrag fallen, werden an zuständige Behörden übermittelt.
- Das BALM kooperiert regelmäßig mit anderen Behörden wie Polizei, Zoll und Gewerbeaufsicht, auch international.
- Technische Unterwegskontrollen (TUK) werden an Nutzfahrzeugen durchgeführt, um die Einhaltung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zu überprüfen.
- Schwerpunkte der technischen Kontrollen sind Bremsanlage, Lenkung, Beleuchtung, Reifen, Fahrtenschreiber und Abgasreinigungssystem.
- Bei schwerwiegenden Mängeln wird die Weiterfahrt untersagt, bis der betriebssichere Zustand wiederhergestellt ist.
- AdBlue-Kontrollen überprüfen, ob Manipulationsvorrichtungen oder Defekte im Abgasreinigungssystem vorhanden sind.
- Das BALM ist auch für die Überwachung der Ladungssicherung zuständig, basierend auf § 22 Abs. 1 StVO.
- Ladung muss so gesichert sein, dass sie bei Vollbremsung oder plötzlichen Bewegungen nicht verrutscht oder herabfällt.
- Fahrzeugführer und Verlader sind für die Einhaltung der Vorschriften zur Ladungssicherung verantwortlich.
- Zwei Grundarten der Ladungssicherung: formschlüssige und kraftschlüssige Sicherung, die je nach Art der Ladung und Fahrzeug variieren.

Source 3 (https://www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-gesundheit/themen/verkehrssicherheit/aufmerksamkeit/alkohol-drogen-medikamente):
- Verantwortung von Fahrerinnen und Fahrern im Straßenverkehr zur Vermeidung von Gefahren für sich und andere.
- Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
- Alkohol:
- Alkoholisiert zur Arbeit oder beim Fahren erhöht das Unfallrisiko.
- Einsatz von Alkohol-Interlocks (Atemalkohol-Messgeräte) zur Verhinderung von Fahrten unter Alkoholeinfluss.
- Interlocks ermöglichen Motorstart nur bei nüchternem Atemwert.
- Drogen:
- Rauschmittel führen zu Enthemmung, verringerter Reaktionszeit und Wahrnehmungsstörungen.
- Es gibt keinen Schwellenwert für Drogen; Führerscheinentzug bei Nachweis von Drogenkonsum.
- Cannabis:
- Klare Regeln für den Konsum am Arbeitsplatz erforderlich.
- Suchtvereinbarungen sollten auch andere Rauschmittel wie Cannabis umfassen.
- Cannabis-Konsum kann in Grenzen erlaubt sein, jedoch keine Fahreignung bei chronischem Missbrauch.
- Null-Toleranz für bestimmte berufliche Tätigkeiten (z.B. Personenbeförderung, Gefahrguttransporte).
- Drogenscreenings:
- Durchführung unterliegt rechtlichen Grenzen; muss gerechtfertigt sein.
- Anlasslose Kontrollen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
- Medizinisch verordnete Cannabis-Therapie:
- Fahreignung in der Initialphase und bei Dosisänderungen nicht gegeben.
- Beurteilung der Fahreignung obliegt dem behandelnden Arzt.
- Medikamente:
- Einnahme von Medikamenten kann Fahrtauglichkeit beeinträchtigen, insbesondere bei bestimmten Gruppen (z.B. Benzodiazepine, Antihistaminika).
- Unterstützung von Beschäftigten mit Suchtproblemen:
- Frühzeitige Ansprache und Hilfsangebote sind wichtig.
- Konsequenzen aufzeigen und gegebenenfalls Unterstützung durch Betriebsärzte oder externe Beratungsstellen anbieten.
- Präventive Maßnahmen im Unternehmen:
- Betriebsvereinbarungen zu Alkohol, Drogen und Medikamenten erstellen.
- Informationen und Unterweisungen zum Thema anbieten.
- Hinweise auf Konsumverhalten im Unternehmen beachten.
- Hilfsangebote für Betroffene und Unterstützung für Betriebe verfügbar.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-26 17:09:07

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