Heute ist der 1.06.2025
Datum: 1.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/welt/knallhart-regeln-mallorca-greift-am-ballermann-jetzt-durch/634880356):
- Neue Verordnung zur Förderung des „zivilen Zusammenlebens“ auf Mallorca veröffentlicht.
- Regelungen betreffen Partytouristen am Ballermann.
- Strafenkatalog für Regelverstöße festgelegt.
- Strafen bis zu 3.000 Euro möglich.
- Bis zu 750 Euro Strafe für:
- Alkoholkonsum auf Straße oder Strand
- Wildpinkeln
- Oberkörperfrei durch die Stadt laufen
- Lautsprecher am Tag benutzen
- Kauf bei illegalen Straßenhändlern
- Bis zu 1.500 Euro Strafe für:
- Grölen in der Nacht
- Müll liegen lassen
- Trinkgelage in Gruppen
- Pöbeleien
- Einsatz von Laserpointern
- Bis zu 3.000 Euro Strafe für:
- Diskriminierung
- Gefährdende Massenbesäufnisse
- „Balconing“ oder Parkour
- Umweltverschmutzung
- Baden trotz roter Flagge
Source 2 (https://dream-of-mallorca.com/regeln-playa-de-palma/):
- Im Sommer 2025 gelten an der Playa de Palma besondere Benimmregeln.
- Ziel der Regeln: Reduzierung von Menschenmengen, Alkoholkonsum und Müll, Verbesserung der Lebensqualität für Anwohner.
- Alkohol trinken in der Öffentlichkeit ist in großen Teilen der Playa de Palma verboten; Geldstrafen zwischen 500 und 1500 Euro bei Verstößen.
- Genuss von Alkohol in Bars und Restaurants bleibt erlaubt.
- Terrassen von Bars, Restaurants und Nachtclubs müssen klar vom öffentlichen Raum abgegrenzt sein.
- Verbot von Flyerverteilung für „Flatrate-Saufen“.
- Straßen- und Strandverkauf von Alkohol außerhalb von Bars ist nicht gestattet.
- Zutritt zu Diskotheken und Bars für Personen unter 18 Jahren ab 24 Uhr verboten.
- Kein Verkauf von Alkohol an Minderjährige.
- Zutritt nur für zivilisierte Kleidung; keine nackten Oberkörper, Bikinis oder nicht jugendfreie Kostüme erlaubt.
- Personen mit verfassungsfeindlichen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Tattoos wird der Eintritt verwehrt.
- Besondere Regelungen gelten für die Schinken- und Bierstraße sowie die Umgebung der Diskothek Mega Park.
- Kontrollen werden an der gesamten Playa de Palma durchgeführt, auch in Magaluf und Palmanova.
- Organisierte Kneipentouren sind verboten.
- Lärmbelästigungen und Umweltverschmutzung werden mit Bußgeldern geahndet.
- Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten; Bußgelder für freizügiges Verhalten möglich.
- Angebote wie Happy Hour oder Flatrate-Trinken sind nicht mehr erlaubt.
- Händler und Geschäfte dürfen keine alkoholischen Getränke in Schaufenstern ausstellen oder dafür werben.
- All-Inclusive-Hotels dürfen pro Gast nur maximal drei alkoholische Getränke zu den Mahlzeiten servieren.
- Hotels müssen Gäste, die „Balconing“ versuchen, des Hauses verweisen.
- Betreiber von Diskotheken und Bars haben einen Verhaltenskodex beschlossen, der Kleiderordnung und Verhaltensregeln umfasst.
- Einige Restaurants haben Dresscodes eingeführt, die luftige Kleidung und Fußballtrikots verbieten.
- Bußgelder für Verstöße: 100 € bis 750 € für leichte Verstöße, bis zu 1500 € für schwere Verstöße, bis zu 3000 € für gravierende Verstöße.
- Die Regeln sollen einen Wandel an der Playa de Palma einleiten und ein rücksichtsvolleres Miteinander fördern.
Source 3 (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ballermann-mallorca-104.html):
- Die Balearen-Regierung plant strengere Maßnahmen gegen Sauftourismus.
- Künftig ist der Konsum von Alkohol am Strand und auf offener Straße in touristischen Hochburgen verboten.
- Das Verbot gilt insbesondere am Ballermann auf Mallorca sowie in weiteren Party-Zonen auf Mallorca und Ibiza.
- Die Regionalregierung in Palma hat das Verbot bekannt gegeben.
- Das Verbot tritt in den nächsten Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, ein genauer Termin steht noch aus.
- Bußgelder für Verstöße liegen zwischen 500 und 1.500 Euro.
- Das "Dekret für verantwortungsvollen Tourismus" gilt bis Ende 2027.
- Betroffene Gebiete sind Palma, Llucmajor (Playa de Palma), Magaluf und Sant Antoni de Portmany auf Ibiza.
- Jährlich werden aus der Tourismussteuer je vier Millionen Euro für die Umsetzung bereitgestellt.
- Ausnahmen vom Verbot: Terrassen von Bars und Restaurants sowie andere genehmigte Plätze für Alkoholkonsum.
- Party-Boote dürfen weiterhin Alkohol ausschenken, müssen jedoch eine Seemeile Abstand zu den betroffenen Zonen einhalten und dürfen dort keine Gäste aufnehmen oder absetzen.
- Zuvor gab es bereits ein Gesetzespaket zur Bekämpfung von Trink-Exzessen, das durch die Corona-Pandemie in den Hintergrund geriet.