Heute ist der 3.06.2025
Datum: 3.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/messer-raeuber-14-vor-gericht-wollte-lektion-erteilen/634876876):
- Angeklagter: 14-jähriger Jugendlicher
- Verhandlung am Wiener Landesgericht wegen schweren Raubes
- Tatdatum: 28. Dezember 2024
- Angeklagter bedrohte zwei Jugendliche mit einem Messer (Klingenlänge: 16,5 cm)
- Raubobjekte: Jacke und Haube der Opfer
- Angeklagter geständig, rechtfertigte sich mit Rache für einen Freund
- Freund wurde am Vortag von den Beraubten verprügelt
- Angeklagter sah Video der Prügel-Szene in sozialen Medien
- Er erkannte die Schläger zufällig in der Aspangstraße, Wien-Landstraße
- Angeklagter: "Ich wollte ihnen eine Lektion erteilen"
- Behauptung: Messer im Park gefunden, nach Tat versteckt
- Aussage nach Festnahme: "Ich bin schuldig und es tut mir leid"
- Komplize: 12-jähriger, an Raub beteiligt, strafunmündig
- Komplize kann nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden
- Verteidiger: Angeklagter aus stabilen familiären Verhältnissen, keine Vorstrafen
- Angeklagter besucht Polytechnikum, hat fixe Lehrplatz-Zusage
- Ausbildungsbeginn: Anfang August
- Verteidiger bat um mildes Urteil aufgrund der Umstände
Source 2 (https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/gesellschaft/id_100736758/messerangriff-in-berlin-jugendkriminalitaet-beunruhigt-experten.html):
- Es gibt Sanktionen für nicht strafmündige Personen, auch bei schweren Taten.
- Bei schweren Taten wird die Familie des Tatverdächtigen genau untersucht.
- Mögliche Maßnahmen: Herausnahme des Jungen aus der Familie, Unterbringung in einem Heim mit enger Betreuung.
- Intensive Kontrollen, Gespräche und Therapien sind Teil der Betreuung.
- Der Tatverdächtige wird nicht einfach wieder in die Schule geschickt.
- In der Schweiz beginnt die Strafmündigkeit mit zehn Jahren.
- Freiheitsentzug ist in der Schweiz erst ab 15 Jahren möglich, maximal für ein Jahr.
- Ein elf- oder zwölfjähriger Gewalttäter kommt in der Schweiz in ein geschlossenes Heim, nicht ins Gefängnis.
- Strafmündigkeit wird als willkürliche Gesetzesgrenze betrachtet.
- Es wird eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters in Deutschland abgelehnt.
- Zwei Drittel der inhaftierten jungen Menschen werden später wieder straffällig.
- Es wird auf Prävention und Alternativen zu Haftplätzen plädiert.
- Haft kann negative Einflüsse haben, wie das Kennenlernen falscher Freunde.
- Politik sollte nicht aktionistisch handeln, sondern die Situation nüchtern analysieren.
- Eltern sollten offen und zugänglich sein, viel mit ihren Kindern reden und Grenzen setzen.
- Bei Problemen sollten Eltern Hilfe, z.B. bei der Schulsozialarbeit, in Anspruch nehmen.
Source 3 (https://www.bpb.de/themen/recht-justiz/gangsterlaeufer/203562/jugendkriminalitaet-zahlen-und-fakten/):
- Jugendkriminalität ist überwiegend männlich und kein Minderheitenphänomen.
- Die Mehrheit der Jugendlichen stellt ihr kriminelles Verhalten mit dem Erwachsenwerden ein.
- Kriminalität als soziales Phänomen ist nicht objektiv messbar; die Zuschreibung "kriminell" erfolgt durch Wahrnehmung und Bewertung.
- Es gibt zwei Hauptdatenquellen zur Messung von Kriminalität:
1. Befragungsdaten (Selbstberichtete Delinquenz)
2. Amtliche Kriminalstatistiken (z.B. Polizeiliche Kriminalstatistik, Strafverfolgungsstatistik).
- Befragungsdaten zeigen, dass Jugendkriminalität weit verbreitet ist; bis zu 70% der Schüler gaben an, in den letzten 12 Monaten straffällig geworden zu sein.
- In einer bundesweiten Schülerbefragung 2007/2008 berichteten 43,7% der männlichen und 23,6% der weiblichen Schüler von Straftaten.
- Aktuelle Daten aus Niedersachsen (2019) zeigen, dass 22,9% der Schüler und 12,5% der Schülerinnen angaben, straffällig geworden zu sein.
- Bei Berücksichtigung von illegalem Downloaden und Fahren ohne Fahrschein stieg die Zahl auf 53,5% der männlichen und 45,6% der weiblichen Jugendlichen.
- Schwere Formen der Jugendkriminalität sind selten; die Mehrheit der Jugendlichen begeht leichte Delikte.
- Jugendkriminalität ist überwiegend Jungenkriminalität; signifikante Unterschiede zwischen Geschlechtern bei der Häufigkeit bestimmter Delikte.
- Duisburger Längsschnittstudie zeigt, dass 84% der Jungen und 69% der Mädchen zwischen 13 und 18 Jahren mindestens einmal straffällig wurden.
- Gewaltdelikte: kumulierte Prävalenzraten bei 61% (Jungen) und 37% (Mädchen).
- Jugendkriminalität ist in den letzten Jahren zurückgegangen, fast auf das Niveau der späten 1980er Jahre.
- Jugendliche sind häufiger Opfer als Täter von Gewalt, insbesondere innerfamiliärer Gewalt.
- Anzeigebereitschaft variiert stark je nach Deliktsart; z.B. nur 12,5% der Körperverletzungen wurden angezeigt.
- Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass 14- bis 16-Jährige die höchste Belastung bei Ladendiebstahl aufweisen.
- Die Aufklärungsquote (AQ) liegt im Schnitt bei 58,7%; variiert stark je nach Deliktsart.
- Jugendkriminalität wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter soziale und individuelle Defizite.
- Kriminalität im Jugendalter ist oft episodisch und nicht gleichbedeutend mit zukünftiger Erwachsenenkriminalität.
- Die Wahrnehmung von Jugendkriminalität ist oft von Medienberichten geprägt, die nicht immer die Realität widerspiegeln.
- Integrationsprobleme und soziale Lagen sind entscheidend für die Kriminalität von Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
- Mehrfachtäter sind meist männlich und haben häufig soziale und individuelle Defizite.
- Prävention sollte sich auf soziale Integration und Bildung konzentrieren, um Jugendkriminalität zu reduzieren.