5min

Heute ist der 3.06.2025

Datum: 3.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505261554/zwei-koeche-pochen-nach-entlassung-auf-je-mehr-als-10-000-euro/):
- Veröffentlichung des Artikels: 26. Mai 2025, 15:54
- Zwei Köche aus dem Bezirk Linz-Land haben sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich gewandt.
- Die Köche erhielten jeweils hohe Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.
- Grund für die Kontaktaufnahme: Unrechtmäßige Entlassung mit zu kurzer Kündigungsfrist.
- Restaurantbetreiber behauptete, die Kündigungsfrist betrage nur zwei Wochen.
- Gesetzlich hätte die Kündigungsfrist jedoch sechs Wochen zum Quartalsende betragen müssen.
- Arbeiterkammer forderte ausstehende Kündigungsentschädigungen und Sonderzahlungen.
- Arbeitgeber zahlte freiwillig nichts, daher zog die Arbeiterkammer vor Gericht.
- Gericht entschied zugunsten der Köche.
- Nachzahlungen: 18.700 Euro und 10.700 Euro für die beiden Köche.

Source 2 (https://ooe.arbeiterkammer.at/service/broschuerenundratgeber/arbeitundrecht/Kuendigung.html):
- Neue Website der Arbeiterkammer (AK) vorgestellt.
- Nutzer können ihr Bundesland auswählen, um zur entsprechenden AK zu gelangen.
- Suchfunktion verfügbar: Nutzer können Suchbegriffe eingeben, um Inhalte zu finden.
- Drei am häufigsten aufgerufene Inhalte werden als Quicklinks angezeigt.
- Shortcut-Icons auf jeder Seite bieten schnellen Zugang zu Links und Kontakten.
- Teilen-Funktion für soziale Medien wie Facebook vorhanden.
- Interaktive Services und Rechner sind über die Fußzeile zugänglich.

Source 3 (https://www.arbeiterkammer.at/neue-kuendigungsfristen-fuer-arbeiter):
- Kündigungsfrist bei Arbeitgeber:innen-Kündigung:
- Abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
- Staffelung der Kündigungsfristen:
- 1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen
- Ab 3. Dienstjahr: 2 Monate
- Ab 6. Dienstjahr: 3 Monate
- Ab 16. Dienstjahr: 4 Monate
- Ab 26. Dienstjahr: 5 Monate

- Hinweis zur einvernehmlichen Auflösung:
- Kündigungsfristen für Arbeitgeber:innen sind häufig länger als zuvor.
- Empfehlung: Vor Zustimmung zu einer einvernehmlichen Lösung schriftlich um Beratung beim Betriebsrat bitten, um überstürzte Entscheidungen zu vermeiden.

- Kündigungstermine bei Arbeitgeber:innen-Kündigung:
- Kündigung zum Quartalsende: 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember.
- Alternativ können der 15. eines Monats oder der Monatsletzte als Kündigungstermin vereinbart werden.

- Ausnahmen für Saisonbetriebe:
- Kollektivverträge können abweichende Regelungen, wie kürzere Kündigungsfristen oder andere Kündigungstermine, vorsehen.
- Saisonbetriebe sind Betriebe, die nur zu bestimmten Jahreszeiten arbeiten oder saisonal verstärkt tätig sind.

- Kündigungsfrist bei Arbeitnehmer:innen-Kündigung:
- Unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses: 1 Monat.
- Längere Kündigungsfristen bis zu einem halben Jahr sind möglich, dürfen aber nicht kürzer sein als die des Arbeitgebers.
- Kürzere Kündigungsfristen sind ebenfalls zulässig, wenn sie im Arbeits- oder Kollektivvertrag festgelegt sind.

- Kündigungstermin bei Arbeitnehmer:innen-Kündigung:
- Grundsätzlich zum Monatsletzten.
- Günstigere Vereinbarungen sind möglich, z.B. Kündigung zum 15. eines Monats oder zum Ende einer Kalenderwoche.

Ursprung:

5min

Link: https://www.5min.at/5202505261554/zwei-koeche-pochen-nach-entlassung-auf-je-mehr-als-10-000-euro/

URL ohne Link:

https://www.5min.at/5202505261554/zwei-koeche-pochen-nach-entlassung-auf-je-mehr-als-10-000-euro/

Erstellt am: 2025-05-26 16:01:07

Autor:

5min