Heute ist der 4.06.2025
Datum: 4.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250526_OTS0136/volker-tuerk-warnt-vor-schwaechung-des-multilateralismus):
- UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, äußert Sorge über die Schwächung multilateraler Institutionen wie der UN und des Internationalen Strafgerichtshofs.
- Legitimität dieser Institutionen wird untergraben, Menschenrechte werden teilweise als "Ideologie" diskreditiert.
- Türk betont die Bedeutung einer starken internationalen Gerichtsbarkeit und appelliert an kleinere Staaten, wie Österreich, sich für den Erhalt der multilateralen Ordnung einzusetzen.
- Türk diskutiert mit Abgeordneten über die Lage in der Ukraine und Gaza, sowie über irreguläre Migration und künstliche Intelligenz.
- Er hebt hervor, dass internationale Institutionen in Frage gestellt werden und Menschenrechte zunehmend als ideologisch betrachtet werden.
- Geopolitische Debatte fokussiert sich auf militärische Ausgaben, was die Arbeit im Menschenrechtsbereich nicht beeinträchtigen sollte.
- Verletzungen der territorialen Integrität durch große Staaten wie Russland schwächen das Vertrauen in internationale Institutionen.
- Türk erwähnt finanzielle Angriffe auf die UNO, insbesondere durch die USA.
- Er warnt vor einer möglichen Schwächung des Multilateralismus, die zu Instabilität in Europa führen könnte.
- Abgeordnete teilen Türk's Befund über den Legitimitätsverlust multilateraler Institutionen.
- Türk bestätigt, dass multilaterale Instrumente nicht gänzlich "zahnlos" sind; Erfolge wurden durch internationalen Druck erzielt.
- Beispiele für Erfolge: Stopp des Kopftuchgesetzes im Iran, Nachweis von Menschenrechtsverletzungen in Bangladesch.
- Türk sucht den Dialog mit verschiedenen Akteuren in Serbien über Medienfreiheit, Korruption und Justizunabhängigkeit.
- Er bietet eine Fact-Finding-Mission in Serbien an, um Vorwürfe gegen die Regierung zu klären.
- Türk betont die Notwendigkeit, die Entstehungsgeschichte der Menschenrechte zu verstehen und deren Verbindung zu wirtschaftlichen und sozialen Rechten zu berücksichtigen.
- In Bezug auf die Ukraine spricht Türk von klaren Völkerrechtsverletzungen durch Russland, erkennt aber auch Menschenrechtsverletzungen von ukrainischer Seite an.
- Türk äußert große Sorge über die Lage in Gaza, wo das Kriegsvölkerrecht verletzt wird und eine Hungersnot droht.
- Er fordert einen permanenten Waffenstillstand und die Zulassung humanitärer Hilfslieferungen nach Gaza.
- Türk kritisiert die unterschiedliche Reaktion auf Anklagen gegen Putin und Netanjahu und warnt vor der Unterminierung der Unabhängigkeit internationaler Gerichte.
- Er betont die Bedeutung unabhängiger Gerichtsbarkeit als Korrektiv für demokratische Mehrheitsentscheidungen.
- Türk spricht sich gegen eine Rückführung von Menschen aus, die Folter droht, und fordert Menschenrechtsarbeit in Herkunftsländern.
- Er lehnt eine Umdeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention ab.
- Türk äußert Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen von künstlicher Intelligenz auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und fordert internationale Regelungen gegen Desinformation.
Source 2 (https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/globalisierung/52814/internationale-gerichtsbarkeit/):
- Staaten geben Souveränität an übergeordnete Institutionen ab, was einen langen politischen Prozess erfordert.
- Internationale Institutionen im Bereich der Gerichtsbarkeit wurden geschaffen, um Konflikte zu lösen.
- Internationales Strafrecht behandelt nicht Konflikte zwischen Staaten, sondern richtet über Personen.
- Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) ist eine unabhängige Institution, vor der Individuen Verantwortung übernehmen müssen.
- Bis Mitte 2017 ratifizierten 124 Staaten das Statut des IStGH.
- Erste Haager Friedenskonferenz 1899 initiierte von Zar Nikolaus II. zur Schaffung eines "Ständigen Schiedsgerichtshofs".
- 1922 wurde der Ständige Internationale Gerichtshof (PCIJ) im Rahmen des Völkerbundes gegründet.
- PCIJ wurde 1946 aufgelöst, IGH nahm 1945 seine Arbeit auf und urteilt über Streitigkeiten zwischen Staaten.
- Weitere internationale Gerichte: Internationaler Seegerichtshof (ISGH), Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte, Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), EFTA-Gerichtshof, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Internationaler Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe (MICT).
- Hybridgerichte kombinieren nationale und internationale Elemente, basierend auf bilateralen Abkommen mit den UN.
- Beispiele für internationalisierte Gerichte: Regulation 64 Panels in Kosovo, Sonderkammern in Timor-Leste, Sondergerichtshof für Sierra Leone, Außerordentliche Kammern in Kambodscha, Sondertribunal für Libanon.
- IStGH behandelt keine Konflikte zwischen Staaten, sondern richtet über natürliche Personen.
- Erster Vorschlag für einen Internationalen Strafgerichtshof 1872, neu belebt nach den Verbrechen des Zweiten Weltkriegs.
- 1948 beschloss die Völkermordkonvention ein internationales Strafgericht, das nicht gegründet wurde.
- UN-Generalversammlung beauftragte 1990 die Völkerrechtskommission mit der Prüfung eines Strafgerichtshofs.
- Ad-hoc-Strafgerichtshöfe wurden aufgrund von Verstößen im ehemaligen Jugoslawien und Völkermord in Ruanda eingerichtet.
- 1994 legte die UN-Völkerrechtskommission einen Entwurf für ein Statut vor.
- Römisches Statut wurde am 17. Juli 1998 verabschiedet und trat am 1. Juli 2002 in Kraft.
- Bis 19. Juli 2017 ratifizierten 124 Staaten das Römische Statut; 27 Staaten haben es unterschrieben, aber nicht ratifiziert.
- Acht Staaten lehnen das Statut ab: China, Irak, Israel, Katar, Libyen, Russland, Sudan, USA.
- Einige Staaten zogen ihre Unterschrift zurück, darunter Russland 2016.
- 2016 traten Südafrika, Burundi und Gambia von der Ratifizierung zurück; Südafrika und Gambia widerriefen ihren Rücktritt.
- IStGH ersetzt nicht die nationale Strafgerichtsbarkeit und kann nur tätig werden, wenn Staaten nicht in der Lage sind, schwere Straftaten zu verfolgen (Komplementaritätsprinzip).
- Gerichtsbarkeit des IStGH beschränkt auf vier Kernverbrechen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Verbrechen der Aggression.
- Gerichtshof kann auch tätig werden, wenn der mutmaßliche Täter die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates hat.
- IStGH ist eine eigenständige internationale Organisation mit Sitz in Den Haag, nicht Teil der UN.
- Gerichtshof wird durch Initiative eines Vertragsstaates, des UN-Sicherheitsrats oder des Anklägers tätig.
- IStGH hat keine eigene Polizei oder exekutive Befugnisse.
- Mitte 2017 befasste sich der IStGH mit Kernverbrechen in neun Staaten/Regionen.
- Vorbereitende Untersuchungen gab es für mehrere Länder, darunter Afghanistan, Burundi, Gabun, Irak, Kolumbien, Nigeria, Palästina, Ukraine.
- Erstes Urteil des IStGH am 14. März 2012 gegen Thomas Lubanga wegen Rekrutierung von Kindersoldaten.
- Weitere Urteile: Freispruch von Mathieu Ngudjolo Chui, Verurteilung von Germain Katanga, Schuldspruch gegen Jean-Pierre Bemba, Verurteilung von Ahmad Al Faqi Al Mahdi wegen Zerstörung von Kulturgütern.
- Verbrechen der Aggression wurde 2010 definiert; Aktivierung der Gerichtsbarkeit erfordert Zustimmung von zwei Dritteln der Vertragsstaaten.
- Palästina ist ein beobachtender Nicht-Mitgliedstaat der UN, was die Zuständigkeit des IStGH betrifft.
Source 3 (https://www.ufl.li/forschung/institut-fuer-europa-und-voelkerrecht/internationales-recht):
- Forschungsschwerpunkt im internationalen Recht umfasst:
- Grundlegende Prinzipien des Völkerrechts
- Entwicklung des Völkerrechts
- Wechselwirkungen mit nationalen Rechtsordnungen und internationaler Politik
- Verhältnis von Multilateralismus, Plurilateralismus und Bilateralismus
- Fokus auf wissenschaftliche Erforschung und praxisnahe Vermittlung des internationalen Rechts
- Berücksichtigung aktueller geopolitischer Herausforderungen:
- Spannungen zwischen globalen Akteuren
- Veränderungen in der internationalen Sicherheitsarchitektur
- Fragmentierung des internationalen Rechtsraums
- Bedeutung neuer Technologien
- Zentrale Themen:
- Rolle des Multilateralismus, Plurilateralismus und Bilateralismus in der internationalen Rechtsordnung
- Bedeutung multilateraler Abkommen und Institutionen (z.B. Vereinte Nationen)
- Zunehmende Relevanz plurilateraler und bilateraler Kooperationsformen in:
- Internationaler Handelspolitik
- Sicherheitspartnerschaften
- Regionaler Integration
- Analyse der Dynamiken und Auswirkungen auf:
- Stabilität des Völkerrechts
- Durchsetzung internationaler Normen
- Intensive Auseinandersetzung mit völkerrechtlichen Implikationen neuer Technologien:
- Digitalisierung
- Künstliche Intelligenz (KI)
- Regulierung des Cyberspace
- Weltraumnutzung
- Fragen des internationalen Rechts (z.B. Menschenrechte, Sicherheitsfragen)
- Einzelne Forschungsthemen:
- Grundlagen und Entwicklung des Völkerrechts
- Analyse der Quellen, Prinzipien und Dynamiken des modernen Völkerrechts
- Internationale Organisationen und Global Governance:
- Rolle und Reformansätze von UN, WHO, WTO und anderen Akteuren
- Internationales Recht und neue Technologien:
- Regulierung von KI, Cybersicherheit, Biotechnologie und digitaler Infrastruktur
- Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht:
- Schutzmechanismen, aktuelle Herausforderungen, Wechselwirkungen mit neuen Technologien
- Umweltvölkerrecht und Klimaschutz
- Biodiversitätsrecht und nachhaltige Ressourcennutzung
- Gesundheitsrecht und globale Pandemiebekämpfung