Heute ist der 5.06.2025
Datum: 5.06.2025 - Source 1 (https://www.vol.at/vw-dieselaffaere-fruehere-vw-manager-zu-haft-verurteilt/9428834):
- Vier frühere Führungskräfte von Volkswagen wurden im Strafprozess zur Dieselaffäre in Deutschland wegen Betrugs schuldig gesprochen.
- VW-Vorstandschef Martin Winterkorn trat am 22. September 2015 vor die Kamera und entschuldigte sich für das Fehlverhalten, trat einen Tag später zurück.
- Der Prozess gegen die vier Manager und Ingenieure dauerte fast vier Jahre und endete ohne Winterkorn auf der Anklagebank.
- Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig verurteilte zwei Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen, zwei erhielten Bewährungsstrafen.
- Im April 2019 informierte die Staatsanwaltschaft Braunschweig über die Anklage gegen Winterkorn und vier weitere Führungskräfte wegen Betrugs.
- Der Prozess begann nach mehreren coronabedingten Verzögerungen in der Braunschweiger Stadthalle.
- Winterkorns Komplex wurde aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt, was von vielen Beteiligten kritisiert wurde.
- Der Prozess zog in normale Gerichtssäle um und fand ohne große mediale Begleitung statt.
- Die Angeklagten warfen sich gegenseitig vor, über die Manipulations-Software Bescheid gewusst zu haben.
- Der Dieselskandal begann in den 2000er Jahren, als VW versuchte, mit Dieselautos in den USA wettbewerbsfähig zu werden.
- Der Skandal wurde im September 2015 öffentlich, als die US-Umweltbehörde EPA über Manipulationen informierte.
- VW zahlte in der Folge ein Milliardenbußgeld und Entschädigungen an Dieselkunden.
- Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde in München wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
- Die Angeklagten in Braunschweig empfanden den Prozess als kräftezehrend und waren überrascht über das Strafmaß.
- Ein ehemaliger Leiter der Dieselmotoren-Entwicklung erhielt viereinhalb Jahre Haft, ein anderer zwei Jahre und sieben Monate.
- Der ranghöchste Angeklagte erhielt ein Jahr und drei Monate auf Bewährung, ein weiterer ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung.
- Die Angeklagten sehen sich als Bauernopfer und kritisieren, dass Ermittlungen gegen andere eingestellt wurden.
- Die juristische Aufarbeitung ist nach dem Urteil nicht beendet; es gibt weitere Verfahren gegen insgesamt 31 Angeklagte.
- Winterkorn wurde 2024 als Zeuge im Investorenprozess befragt und wies die Verantwortung für den Dieselskandal von sich.
- Ein Unfall unterbrach den Prozess gegen Winterkorn, der derzeit unklar ist, wann er fortgesetzt werden kann.
Source 2 (https://www.t-online.de/region/braunschweig/id_100736282/vw-dieselaffaere-gericht-verkuendet-heute-wahrscheinlich-urteil.html):
- Urteil im Betrugsverfahren gegen vier Ex-Manager von Volkswagen wird am Montag, 26. Mai 2025, vom Landgericht Braunschweig verkündet.
- Der Prozess findet fast zehn Jahre nach dem Aufdecken des VW-Dieselskandals statt.
- Martin Winterkorn, ehemaliger Konzernchef, fehlt im Prozess; sein Verfahren wird aus gesundheitlichen Gründen gesondert verhandelt.
- Angeklagte sind vier ehemalige Manager und Ingenieure, die beschuldigt werden, eine illegale Software zur Manipulation von Abgaswerten entwickelt zu haben.
- Prozess begann 2021 unter Pandemiebedingungen; es gab Maskenpflicht und Abstandsregeln.
- Rund 150 Zeugen wurden gehört, jedoch blieben die Aussagen widersprüchlich.
- Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen von bis zu vier Jahren für drei der Angeklagten; Verteidigung fordert Freisprüche und bezeichnet die Angeklagten als Bauernopfer.
- Skandal begann in den 2000er-Jahren, als VW versuchte, in den USA wettbewerbsfähig zu bleiben und Abgasnormen zu umgehen.
- Täuschung wurde 2015 durch US-Behörden aufgedeckt; VW zahlte seitdem Milliardenstrafen.
- In Deutschland wurde bisher nur Ex-Audi-Chef Rupert Stadler rechtskräftig verurteilt, und zwar auf Bewährung.
- Winterkorn hat Verantwortung für den Skandal stets bestritten; sein Verfahren liegt aufgrund eines Unfalls auf Eis.
- Das Urteil könnte einen juristischen Wendepunkt im Dieselkomplex darstellen.
Source 3 (https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2018/heft/4/beitrag/zivilrechtliche-und-rechtsoekonomische-aspekte-zum-dieselskandal-der-volkswagen-ag.html):
- Nach Bekanntwerden der Manipulationssoftware in Volkswagen-Dieselfahrzeugen sind die rechtlichen Ansprüche der Käufer in Deutschland noch nicht geklärt.
- In den USA hat Volkswagen Entschädigungen zwischen 7.000 und 16.000 US-Dollar angeboten und insgesamt 25 Milliarden US-Dollar für die Installation der Software auf fast 11 Millionen Fahrzeugen zugesagt.
- In der EU lehnt Volkswagen Entschädigungen ab, die über die Installation einer neuen Software zur Reduzierung der NOx-Emissionen hinausgehen.
- Rund 7.000 Betroffene haben Volkswagen individuell verklagt, zusätzlich gibt es fast 40.000 Kläger über die Plattform myRight.
- Kaufrechtliche Ansprüche basieren auf § 437 Nr. 1 und 2 BGB, die einen Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs voraussetzen.
- Der Verkäufer ist in der Regel der Einzelhändler, nicht die Volkswagen AG, es sei denn, der Käufer hat direkt von Volkswagen gekauft.
- Gerichte betrachten die manipulierte Software als Sachmangel, auch wenn die Fahrzeuge fahrbereit und von der Aufsichtsbehörde freigegeben sind.
- Käufer haben das Recht auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt, müssen jedoch die Nacherfüllung zuerst geltend machen.
- Die Nachlieferung mangelfreier Ware könnte problematisch sein, da alle betroffenen Fahrzeuge die gleiche manipulierte Software haben.
- Die Kosten für die Installation der neuen Software betragen etwa 240 Millionen Euro, während die Kosten für die Lieferung neuer Fahrzeuge bei 14,4 Milliarden Euro liegen könnten.
- Die neue Software könnte die Emissionen nicht vollständig auf den gesetzlichen Standard reduzieren, was zu Fahrverboten in belasteten Gebieten führen könnte.
- Die Installation der neuen Software könnte zu einem höheren Benzinverbrauch führen und erfordert häufigere Nachfüllungen des AdBlue-Tanks.
- Die Verjährungsfrist für kaufrechtliche Ansprüche beträgt zwei Jahre, was viele Käufer ungeschützt lässt.
- Deliktsrechtliche Ansprüche haben eine Verjährungsfrist von drei Jahren, die erst mit Kenntnis des Mangels beginnt.
- Die Installation der manipulierten Software stellt keine Eigentumsverletzung dar, daher sind Ansprüche auf Vermögensschäden schwierig durchsetzbar.
- Die Volkswagen AG bestreitet, dass ihre Organe von den Manipulationen wussten, was die Zurechnung von unerlaubten Handlungen erschwert.
- Die Gerichte haben in vielen Fällen deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche bejaht, was den Käufern eine Rückerstattung des Kaufpreises ermöglichen könnte.
- Die rechtlichen Unsicherheiten und die Vielzahl an Klagen führen zu einer Überlastung der Gerichte.
- Es gibt Bestrebungen, eine Musterfeststellungsklage einzuführen, um die Ansprüche der Käufer zu bündeln.
- Die Volkswagen AG könnte in einer besseren Verhandlungsposition sein, wenn die Verjährungsfristen unterbrochen werden.
- Eine Hardware-Nachrüstung könnte eine effektivere Lösung darstellen, ist jedoch rechtlich nicht durchsetzbar.
- Die ökonomisch effizienteste Lösung könnte durch Verhandlungen zwischen Volkswagen und den Käufern erreicht werden, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.