Heute ist der 6.06.2025
Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/politik/ab-heute-kein-geld-mehr-fuer-reparaturbonus/634840965):
- Der Reparaturbonus wird mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.
- Grund: Die bereitgestellten Mittel sind vollständig ausgeschöpft.
- Neuer Minister im Klimaministerium: Norbert Totschnig (ÖVP).
- Ab heute können keine neuen Reparaturbons mehr beantragt werden.
- Bereits gezogene Reparaturbons behalten ihre Gültigkeit und können innerhalb von drei Wochen bei teilnehmenden Partnerbetrieben eingelöst werden.
- Minister Totschnig betont, dass der Förderstopp nicht das Ende des Reparaturbonus bedeutet.
- Reparaturen sind wichtig für die Kreislaufwirtschaft und regionale Wertschöpfungsketten.
- Totschnig setzt sich für die Fortführung des Reparaturbonus in den Budgetverhandlungen ein.
- Das Programm wird evaluiert, um die Mittel gezielter und effizienter einzusetzen.
- Der Reparaturbonus ist eine Förderaktion für die Reparatur, Service oder Wartung von E-Geräten und Fahrrädern, gerichtet an Privatpersonen.
- Seit Förderstart im Jahr 2022 standen 130 Mio. Euro aus „NextGenerationEU“ und nationale Mittel zur Verfügung.
- Rund 1,7 Millionen Bons wurden seit Förderstart eingelöst.
- Häufig reparierte Geräte: Smartphones, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kaffeemaschinen.
- Es gibt etwa 6.000 Partnerbetriebe in ganz Österreich.
- Die Wiederaufnahme des Förderprogramms ist für dieses Jahr geplant.
Source 2 (https://www.oesterreich.gv.at/themen/umwelt_und_klima/energie_und_ressourcen_sparen/reparaturbonus.html):
- **Thema**: Vorteile der Reparatur von E-Geräten und Fahrrädern
- **Nachhaltigkeit**: Reparatur reduziert Neuproduktion, schont Rohstoff- und Energieressourcen, verringert Elektroschrott
- **Vorteile der Reparatur**:
- Erhalt liebgewonnener Gegenstände
- Stärkung von Reparatur-Know-how und handwerklicher Tradition
- Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region
- **Reparaturbonus-Förderungsaktion**:
- Gefördert vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz (BMLUK)
- Finanzierung durch EU-Finanzierungs- und Aufbaufonds "Next Generation EU"
- Gesamtvolumen: 130 Millionen Euro bis 2026 + 124 Millionen Euro aus nationalen Mitteln
- Antragsstart für Privatpersonen: April 2022
- Ab September 2024 auch für Fahrräder und deren Wartung nutzbar
- **Antragsberechtigte**: Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich
- **Förderfähige Geräte**:
- Elektro- und Elektronikgeräte (z.B. Kaffeemaschine, Waschmaschine, Smartphone)
- Fahrräder
- Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von E-Geräten
- **Ausschlüsse**:
- Geräte müssen im Eigentum des Antragstellers sein
- Keine Ansprüche auf Ersatz von Dritten (z.B. Versicherungen)
- Keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche
- **Fristen**:
- Reparaturbon muss innerhalb von drei Wochen eingelöst werden
- Gültigkeitsdauer auf dem Bon angegeben
- **Antragstellung**:
- Online auf "reparaturbonus.at"
- **Einlösung**:
- Bei teilnehmenden Partnerbetrieben, digital oder ausgedruckt
- Überprüfung der Gültigkeit durch QR-Code oder Bon-Nummer
- **Förderhöhe**:
- 50% der förderungsfähigen Bruttokosten, max. 200 Euro für Reparatur und max. 30 Euro für Kostenvoranschlag
- Beispiel: Bei 300 Euro Reparaturkosten beträgt die Förderung 150 Euro
- Bei Kostenvoranschlag von 30 Euro und anschließender Reparatur max. 170 Euro
- **Zahlungsabwicklung**:
- Rechnungsbetrag ist beim Partnerbetrieb zu begleichen
- Förderung wird direkt auf das angegebene Bankkonto überwiesen
- **Zusätzliche Informationen**:
- Informationen für Betriebe auf USP.gv.at
- Letzte Aktualisierung: 17. September 2024
- Verantwortlich: BMLUK
Source 3 (https://greeninitiative.eco/de/2025/02/25/Das-EU-Recht-auf-Reparatur-und-seine-Auswirkungen-auf-die-globale-Nachhaltigkeit-und-die-Kreislaufwirtschaft/):
- Die EU hat ein Recht auf Reparaturgesetz eingeführt, das Hersteller verpflichtet, erschwingliche und zugängliche Reparaturoptionen für Unterhaltungselektronik anzubieten.
- Ziel des Gesetzes ist die Reduzierung von Elektroschrott, die Verlängerung der Produktlebensdauer und die Förderung einer Kreislaufwirtschaft.
- Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf Recyclingrichtlinien, globale Nachhaltigkeitsbemühungen und Geschäftsstrategien.
- Geplante Obsoleszenz und Hindernisse im Produktdesign erschweren Reparaturen und erhöhen Elektroschrott.
- Laut dem Global E-Waste Monitor 2024 wurden 2022 weltweit 62 Millionen Tonnen Elektroschrott erzeugt, nur 22,3 % davon wurden ordnungsgemäß recycelt.
- Das EU-Recht auf Reparatur tritt im April 2024 in Kraft und umfasst folgende Bestimmungen:
- Hersteller müssen Reparaturen auch nach Garantieablauf anbieten.
- Ersatzteile müssen bis zu 10 Jahre verfügbar sein.
- Verbraucher müssen über Reparaturmöglichkeiten informiert werden, bevor ein Austausch erfolgt.
- Reparaturhandbücher und Diagnosetools müssen öffentlich zugänglich sein.
- Das Gesetz betrifft insbesondere Hersteller von Smartphones, Tablets, Laptops und Haushaltsgeräten.
- Reparatur und Recycling sollen zusammenarbeiten, um eine klimapositive Kreislaufwirtschaft zu schaffen.
- Die EU-Initiative könnte als globaler Maßstab für Reparaturfähigkeit und Kreislaufwirtschaft dienen.
- In den USA haben Bundesstaaten wie New York und Kalifornien Gesetze zum Recht auf Reparatur eingeführt.
- Kanada und Australien arbeiten ebenfalls an Gesetzen zur Reparierbarkeit und erweiterten Herstellerverantwortung.
- In Lateinamerika und Entwicklungsländern spielen lokale Reparaturindustrien eine wichtige Rolle bei der Abfallreduzierung.
- Der globale Trend geht in Richtung einer Kreislaufwirtschaft, die Reparatur und Materialrückgewinnung unterstützt.
- Unternehmen können sich an die neuen Gesetze anpassen, indem sie Reparaturservices entwickeln, reparierbare Designs erstellen und zirkuläre Geschäftsmodelle einführen.