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Heute ist der 6.06.2025

Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/fluggaeste-empoert-entschaedigung-bald-erst-ab-fuenf-stunden-flug-verspaetung/):
- EU-Kommission plant Reform der Fluggastrechte, die Entschädigungsansprüche bei Verspätungen einschränken könnte.
- Aktuelle Regelung (2004): Entschädigungen ab drei Stunden Verspätung, zwischen 250 und 600 Euro je nach Flugdistanz.
- Geplante Reform könnte Schwellenwert für Entschädigungen anheben.
- Verbraucherschützer warnen, dass rund 80% der berechtigten Entschädigungsfälle entfallen könnten.
- Neue Staffelung:
- Flüge unter 1.500 km: Entschädigung erst ab fünf Stunden Verspätung.
- Mittlere Distanzen: ab neun Stunden.
- Langstreckenflüge: ab zwölf Stunden.
- Widerstand aus der deutschen Politik, insbesondere von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die Fluggastrechte schützen möchte.
- Fachleute befürchten negative Auswirkungen auf das Verhalten der Fluggesellschaften, z.B. gezielte Verspätungen unter den neuen Schwellenwerten.
- Luftfahrtbranche (A4E) begrüßt die Änderungen, argumentiert, dass höhere Schwellen den Unternehmen mehr Spielraum geben.
- EU-Mitgliedstaaten beraten noch über ihre Position zu dem Vorschlag der Kommission.
- Bestehende Regelungen gelten bis zur Einigung über einen neuen Kompromiss.

Source 2 (https://www.tip-online.at/news/57555/eu-reform-koennte-fluggastrechte-deutlich-einschraenken):
- Geplante Reform der EU-Fluggastrechteverordnung könnte Entschädigungsansprüche bei Verspätungen reduzieren.
- Mitgliedstaaten beraten über Vorschlag der Europäischen Kommission zur Abschwächung der aktuellen Regelungen.
- Aktuell haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigungen zwischen 250 und 600 EUR bei Verspätungen von mehr als drei Stunden (EU-Verordnung EG 261/2004).
- Vorschlag der Kommission: Anhebung der Entschädigungsgrenze auf fünf bis zwölf Stunden, abhängig von der Flugdistanz.
- Verbraucherschützer schätzen, dass rund 80% der bisherigen Entschädigungsansprüche wegfallen würden.
- Kritik von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig: Verbraucherrechte sollten nicht in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eingeschränkt werden.
- Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland warnt vor einem Rückschritt, da die Mehrheit der Verspätungen zwischen zwei und vier Stunden liegt.
- Gefahr, dass Airlines gezielt Verspätungen in Kauf nehmen, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden.
- Unterstützung für den Reformvorschlag von der Airline-Lobbyorganisation Airlines for Europe (A4E), die mehr Handlungsspielraum für Fluggesellschaften fordert.
- Unklarheit über die Umsetzung der Reform; EU-Staaten müssen sich auf eine gemeinsame Position einigen.
- Einigung mit dem EU-Parlament erforderlich, bevor eine endgültige Regelung in Kraft treten kann.

Source 3 (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/fluggastrechte-auf-einen-blick-wann-habe-ich-welchen-anspruch-10366):
- Flugärger kann zu Ausgleichszahlungen zwischen 125 und 600 Euro führen.
- Fluggesellschaften müssen sich um das Wohl der Passagiere kümmern, wenn es zu längeren Aufenthalten am Flughafen oder am Reiseziel kommt.
- Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) regelt die Rechte von Airline-Kunden.
- Gilt für alle Flüge von EU-Flughäfen, unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft.
- Für Flüge von Drittstaaten zu EU-Flughäfen gilt sie nur bei EU-Fluggesellschaften.

**Rechte bei Verspätungen:**
- Ausgleichszahlung bei Ankunftsverzögerung von mindestens 3 Stunden:
- 1.500 km oder weniger: 250 Euro
- Mehr als 1.500 km innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 km: 400 Euro
- Mehr als 3.500 km: 600 Euro
- Bei Verspätung von maximal 3 Stunden: 200 Euro (1.500 km oder weniger), 300 Euro (mehr als 3.500 km).
- Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen.

**Unterstützungsleistungen:**
- Abflugverzögerung von mindestens 5 Stunden: Verzicht auf Flug und Erstattung des Flugpreises.
- Betreuungsleistungen bei Abflugverzögerung:
- 1.500 km oder weniger: mindestens 2 Stunden
- Mehr als 1.500 km innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 km: mindestens 3 Stunden
- Mehr als 3.500 km: mindestens 4 Stunden
- Unentgeltliche Angebote: Essen, Getränke, zwei Telefonate, Hotelübernachtung bei Weiterbeförderung.

**Entschädigung bei Annullierung:**
- Ausgleichszahlung je nach Strecke und Verspätung:
- 1.500 km oder weniger: 250 Euro
- Mehr als 1.500 km innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 km: 400 Euro
- Mehr als 3.500 km: 600 Euro
- Kein Anspruch bei rechtzeitiger Benachrichtigung (14 Tage oder mehr) oder außergewöhnlichen Umständen.

**Nichtbeförderung (Überbuchung):**
- Ausgleichszahlung je nach Strecke und Verspätung:
- 1.500 km oder weniger: 250 Euro (max. 2 Stunden: 125 Euro)
- Mehr als 1.500 km innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 km: 400 Euro (max. 3 Stunden: 200 Euro)
- Mehr als 3.500 km: 600 Euro (max. 4 Stunden: 300 Euro).
- Unterstützungsleistungen und Betreuungsleistungen wie bei Annullierung.

- Musterbrief für Schadenersatzansprüche verfügbar.

Ursprung:

Kosmo

Link: https://www.kosmo.at/fluggaeste-empoert-entschaedigung-bald-erst-ab-fuenf-stunden-flug-verspaetung/

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https://www.kosmo.at/fluggaeste-empoert-entschaedigung-bald-erst-ab-fuenf-stunden-flug-verspaetung/

Erstellt am: 2025-05-26 11:27:12

Autor:

Kosmo