Heute ist der 3.06.2025
Datum: 3.06.2025 - Source 1 (https://exxpress.at/news/gewerkschafter-und-gpa-chefverhandler-karl-duertscher-gestorben/):
- Karl Dürtscher war seit 2018 Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft GPA.
- Er verhandelte über 170 Kollektivverträge, zuletzt für die Metaller und in der Elektronikindustrie.
- Dürtscher starb im Alter von 64 Jahren.
- Barbara Teiber, Vorsitzende der GPA, würdigte ihn als Freund, erfahrenen Kollegen und aufrechten Gewerkschafter.
- Dürtscher war GPA-Chefverhandler in der Metallindustrie und anderen Branchen.
- Er prägte das Arbeitsleben in Österreich, insbesondere durch die Verhandlungen zur Corona-Kurzarbeit.
- Kollektivvertragspolitik war sein Steckenpferd, für das er bis zuletzt unermüdlichen Einsatz zeigte.
- Dürtscher wurde 1961 in Schruns, Vorarlberg, geboren.
- Nach seiner Lehre bei den Vorarlberger Illwerken war er Angestellter bei der Vorarlberger Zementwerke AG.
- 1985 wechselte er zur Gewerkschaft der Privatangestellten in Wien.
- Er hatte verschiedene Funktionen in der Sozialversicherung inne und war ab 1996 Kammerrat in der Arbeiterkammer Wien.
Source 2 (https://www.gpa.at/themen/arbeitsrecht/arbeitsrechts-abc/arbeitsrecht-abc-g-k/kurzarbeit):
- Kurzarbeit ist eine vorübergehende, zeitlich begrenzte Herabsetzung der Normalarbeitszeit aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten.
- Mit Kurzarbeit ist eine Reduktion des Entgelts verbunden.
- Kurzarbeit ist nur möglich mit Einigung zwischen den Sozialpartnern (Gewerkschaft und Bundeswirtschaftskammer).
- Neu seit 2020: Corona-Kurzarbeit, ein spezielles Kurzarbeitsmodell zur Bewältigung der Corona-Krise.
- Bis Juni 2021 ersetzte das AMS den Arbeitgebern die Zusatzkosten durch Kurzarbeit.
- Seit Juli 2021 werden grundsätzlich nur 85 % der durch Kurzarbeit entstehenden Zusatzkosten ersetzt.
- Arbeitnehmer:innen erhalten während der Kurzarbeit weniger Geld als zuvor, aber mehr als ihrer Arbeitszeit entspricht.
- Zusätzlich zum Entgelt für die Arbeitsleistung erhalten Arbeitnehmer:innen eine Kurzarbeitsunterstützung.
- Kurzarbeitsunterstützung ist ein Entgeltbestandteil und wird vom Arbeitgeber zusammen mit dem Entgelt ausgezahlt.
- Kurzarbeit hat keine negativen Auswirkungen auf die spätere Pension; die Beitragsgrundlage bleibt unverändert.
- Der Arbeitgeber entrichtet die Sozialversicherungsbeiträge von der vorherigen Beitragsgrundlage.
- Arbeitnehmer:innen tragen die Sozialversicherungsbeiträge von ihrem Bruttoeinkommen (Entgelt für die Arbeitsleistung plus Kurzarbeitsunterstützung).
- Innerhalb eines Monats ab Beginn der Kurzarbeit müssen Arbeitnehmer:innen einen Kurzarbeitsdienstzettel oder eine Kopie der Sozialpartnervereinbarung erhalten.
- Die Corona-Kurzarbeit befand sich in der 5. Phase, gültig seit dem 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022.
Source 3 (https://www.arbeit-wirtschaft.at/der-kollektivvertrag-in-oesterreich/):
- Jährlich verhandeln Gewerkschaften etwa 450 Kollektivverträge in Österreich.
- 98 Prozent aller Beschäftigten in Österreich arbeiten unter einem Kollektivvertrag.
- Kollektivverträge sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, die Arbeitsbedingungen und Gehälter festlegen.
- Sie sind rechtlich bindend und gelten für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem bestimmten Wirtschaftszweig.
- Wichtige Aspekte eines Kollektivvertrags:
- Arbeitszeiten
- Urlaubsanspruch
- Lohnniveaus
- Kündigungsfristen
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Sozialleistungen
- Ausbildung und Weiterbildung
- Arbeitskonfliktlösung
- Gewerkschaftsrechte
- Kollektivverträge bieten oft bessere Bedingungen als gesetzliche Mindestanforderungen.
- In Österreich ist kein gesetzlicher Mindestlohn notwendig aufgrund der hohen Abdeckung durch Kollektivverträge.
- Kollektivverträge sind ein Teil des österreichischen Arbeitsrechts und der Sozialpartnerschaft.
- Sie tragen zur sozialen Stabilität bei und minimieren Arbeitskonflikte.
- Rechtliche Grundlage: Paragrafen 2 bis 21 des Arbeitsverfassungsgesetzes.
- Kollektivverträge sind branchenspezifisch und gewährleisten gleiche Mindeststandards innerhalb einer Branche.
- Kollektivverträge entstehen durch Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.
- Laufzeit der Kollektivverträge beträgt meist ein bis drei Jahre.
- Verhandlungen beginnen oft mit Forderungen der Gewerkschaften, insbesondere bei hoher Inflation.
- Herbstlohnrunde: Jährliche Verhandlungen über Lohnerhöhungen und Arbeitsbedingungen.
- In Österreich gibt es über 800 Kollektivverträge, die jährlich aktualisiert werden.
- Kollektivverträge müssen im Unternehmen zugänglich sein und sind beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hinterlegt.
- Bekannte Kollektivverträge: Metallindustrie-KV, Gewerbe-KV, Bau-KV, Chemische Industrie-KV, Banken-KV, Tourismus-KV, Gesundheits- und Sozialdienstleistungen-KV, Öffentlicher Dienst-KV, Druck-KV, Papier-KV.