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Heute ist der 5.06.2025

Datum: 5.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505260917/gpa-chefverhandler-karl-duertscher-nach-schwerer-krankheit-verstorben/):
- Karl "Charly" Dürtscher, Bundesgeschäftsführer und Chefverhandler der Gewerkschaft GPA, ist am 25. Mai 2025 verstorben.
- Er wurde am 17. Januar 1961 in Schruns, Vorarlberg, geboren und starb im Alter von 64 Jahren nach schwerer Krankheit.
- Dürtscher war seit 1985 in der GPA tätig und seit 2018 Geschäftsführer.
- Barbara Teiber, Vorsitzende der GPA, äußerte Trauer über seinen Tod und bezeichnete ihn als erfahrenen Kollegen und aufrechten Gewerkschafter.
- Dürtscher war als Chefverhandler für 170 Kollektivverträge verantwortlich und prägte die Verhandlungen in der Metallindustrie sowie in vielen weiteren Industrierunden.
- Er war auch an den Verhandlungen zur Corona-Kurzarbeit beteiligt und zeigte bis zuletzt unermüdlichen Einsatz in der Kollektivvertragspolitik.
- Dürtscher hinterlässt eine "tiefe Lücke" in der österreichischen Sozialpartnerschaft.
- Neben seiner Tätigkeit in der GPA war er auch in verschiedenen Funktionen der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung aktiv, darunter als stellvertretender Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse und als Präsidiumsmitglied der Pensionsversicherungsanstalt.
- Er war zudem Mitglied des AUVA-Verwaltungsrats und Kammerrat in der Arbeiterkammer.

Source 2 (https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/19727060/legendaerer-chefverhandler-und-gpa-gewerkschafter-karl-duertscher):
- Karl Dürtscher, Bundesgeschäftsführer und Chefverhandler der Gewerkschaft GPA, ist nach schwerer Krankheit verstorben.
- Er war seit 1985 in der GPA tätig und seit 2018 deren Geschäftsführer.
- Dürtscher war verantwortlich für über 170 Kollektivverträge.
- Er war bekannt für seine Rolle als Verhandler in der Metallindustrie und bei vielen weiteren Industrierunden.
- Dürtscher hatte Einfluss auf die Verhandlungen zur Corona-Kurzarbeit.
- Er war in verschiedenen Funktionen in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung aktiv, darunter als stellvertretender Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse und als Mitglied des Verwaltungsrats der AUVA.
- Dürtscher war auch Kammerrat in der Arbeiterkammer.
- Barbara Teiber, Vorsitzende der GPA, würdigte Dürtscher als erfahrenen Kollegen und verlässlichen Verhandler.

Source 3 (https://www.kollektivvertrag.at/der-kollektivvertrag/warum-kollektivvertraege-/historischer-abriss--geschichte-der-kollektivvertraege):
- Kollektivverträge sind die wichtigste Errungenschaft der Gewerkschaftsbewegung in Österreich.
- Sie werden von Interessenvertretungen verhandelt, um bessere Einkommen und Arbeitsbedingungen für ganze Branchen oder Betriebe zu erreichen.
- Erste Kollektivvertragsverhandlungen fanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts statt.
- 1867 wurde das Grundrecht auf Zusammenschluss in Vereinen beschlossen.
- 1870 brachte das Koalitionsgesetz die Aufhebung der Strafandrohung für Verabredungen und Streiks.
- 1868 wurde der erste Buchdrucker-Tarifvertrag in Europa abgeschlossen, 1873 folgte die Tarifgemeinschaft der deutschen Buchdrucker.
- 1896 wurde in Österreich der erste umfassende Kollektivvertrag für Buchdrucker abgeschlossen.
- Bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges wurden etwa 500 Kollektivverträge abgeschlossen.
- 1911 setzte der Arbeitsbeirat des Arbeitsstatistischen Amtes einen Ausschuss zur Analyse der neuen Rechtsform ein.
- Am 18. Dezember 1919 wurde das Gesetz über die Einführung von Einigungsämtern verabschiedet.
- Einigungsämter hatten drei Funktionen: Vermittlung bei Streitigkeiten, rechtsprechende Organe und Mitwirkung bei Kollektivverträgen.
- Ab 1. Jänner 1939 trat das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit in Kraft, das die Tarifordnung anstelle des Kollektivvertrags einführte.
- Das Kollektivvertragsgesetz vom 26. Februar 1947 hob das Reichsrecht über Tarifordnungen auf.
- Für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Heimarbeit wurden spezielle Regelungen eingeführt.
- Das Kollektivvertragsgesetz entsprach den Bestimmungen des Übereinkommens Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation.
- Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert das Recht auf Bildung von Gewerkschaften.
- Die Europäische Sozialcharta erkennt das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen an.
- Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) von 1974 kodifiziert Normen zur Regelung von Lohn- und Arbeitsbedingungen.
- Das ArbVG gilt für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse, mit Ausnahmen für bestimmte Gruppen.
- Derzeit werden jährlich etwa 450 Kollektivverträge, 30 Heimarbeitstarife, ein Heimarbeitsgesamtvertrag, eine behördliche Festsetzung der Lehrlingsentschädigung, fünf Satzungen und 30 Mindestlohntarife abgeschlossen.

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Erstellt am: 2025-05-26 09:25:14

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