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Heute ist der 6.06.2025

Datum: 6.06.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/zuverdienst-ams-kuerzungen-co-das-erwartet-arbeitslose-jetzt/):
- Österreichs Regierung führt neue Sparmaßnahmen ein, die arbeitslose Personen betreffen.
- Änderungen betreffen Arbeitslosengeld und Zuverdienstmöglichkeiten.
- Bezieher der Notstandshilfe sind ebenfalls betroffen.
- Bildungsbonus für Sozialhilfeempfänger wird abgeschafft.
- Bildungsbonus wurde 2024 eingeführt und sollte Teilnehmer an AMS-Schulungsmaßnahmen unterstützen.
- Teilnehmer konnten monatliche Zuschüsse von 150 oder 300 Euro erhalten, bis zu 3.600 Euro jährlich.
- Abschaffung begründet mit organisatorischen Problemen und Doppelstrukturen zwischen AMS und Sozialhilfe.
- AMS-Schulungszuschlag wird künftig auf Sozialhilfe angerechnet.
- Zuverdienstmöglichkeiten während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe werden eingeschränkt.
- Geringfügige Beschäftigungen nur in speziellen Ausnahmefällen erlaubt.
- Ausnahmen gelten für:
- Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind.
- Personen, die mehr als 52 Wochen Krankengeld bezogen haben (maximal 26 Wochen geringfügig arbeiten).
- Langzeitarbeitslose über 50 Jahre.
- Personen mit Behindertenstatus.
- Personen, die vor Arbeitslosigkeit mindestens sechs Monate durchgehend geringfügig beschäftigt waren.
- Geringfügigkeitsgrenze für Zuverdienst liegt 2023 bei 551,10 Euro monatlich.
- Nur etwa 13 Prozent der Arbeitslosen und Notstandshilfebezieher nutzen die Möglichkeit des geringfügigen Zuverdienstes.
- Momentum Institut fordert Erhöhung des Arbeitslosengeldes von 55 auf 70 Prozent der Nettoersatzrate.
- Ähnliche Forderungen wurden bereits im Zusammenhang mit einer vor drei Jahren abgesagten AMS-Reform diskutiert.

Source 2 (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer):
- Bei drohender Arbeitslosigkeit rechtzeitig arbeitsuchend und arbeitslos melden.
- Informationen zu Fristen und Anträgen auf Arbeitslosengeld auf der Seite „Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen“ verfügbar.

**Voraussetzungen für Anspruch auf Arbeitslosengeld:**
- Ohne Beschäftigung, aber mindestens 15 Stunden pro Woche versicherungspflichtig arbeiten können.
- Online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
- Suche nach einer versicherungspflichtigen Stelle in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit.
- Erfüllung der Anwartschaftszeit.

**Anwartschaftszeit:**
- Mindestens 12 Monate Pflicht- oder freiwillige Versicherung in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung.
- Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des 30-Monate-Zeitraums werden zusammengerechnet.

**Weitere berücksichtigte Zeiten:**
- Freiwillige Versicherung während Selbstständigkeit.
- Erziehung eines Kindes bis zum 3. Lebensjahr.
- Bezug von Krankengeld.
- Ableistung von freiwilligem Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst.

**Verkürzte Anwartschaftszeit:**
- Bei häufigen befristeten Beschäftigungen kann die Anwartschaftszeit auf 6 Monate verkürzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

**Höhe des Arbeitslosengeldes:**
- Berechnung basiert auf dem Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate.
- Nur beitragspflichtiges Arbeitsentgelt wird berücksichtigt.
- Brutto-Arbeitsentgelt wird durch 365 geteilt, um das tägliche Bemessungsentgelt zu ermitteln.
- Abzüge für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und 20% Sozialversicherungsbeitrag.
- 60% des Netto-Entgelts pro Tag als Arbeitslosengeld, 67% bei Kindern.

**Dauer des Arbeitslosengeldes:**
- Abhängig von der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Alter bei Anspruchsentstehung.
- Anspruchsdauer für Arbeitslose bis 50 Jahre: maximal 12 Monate bei 24 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung.
- Anspruchsdauer für Arbeitslose ab 50 Jahre: bis zu 24 Monate bei 48 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung.
- Bei verkürzter Anwartschaftszeit: z.B. 8 Monate = 4 Monate Arbeitslosengeld.

**Tipp:**
- Weitere Informationen zu Fristen im Merkblatt für Arbeitslose.

Source 3 (https://www.arbeit-wirtschaft.at/alles-wissenswerte-zur-arbeitslosigkeit-in-oesterreich/):
- Die Zahl der Arbeitslosen in Österreich wächst, auch die Langzeitarbeitslosigkeit nimmt zu.
- Die Regierung kann mit aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen nicht ausreichend gegensteuern.
- Arbeitslosigkeit in Österreich wird vom Arbeitsmarktservice (AMS) definiert: arbeitslos ist, wer unfreiwillig keine Beschäftigung hat, aber bereit ist, eine Arbeit anzunehmen.
- Personen, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen, sowie Schüler:innen, Student:innen und Rentner:innen gelten nicht als arbeitslos.
- Arbeitslosigkeit wird als die Summe der bei den AMS-Geschäftsstellen registrierten Personen definiert, die nicht in Beschäftigung oder Ausbildung stehen.
- Unterschied zwischen nationalem Konzept (AMS) und internationalem Konzept (ILO) zur Definition von Arbeitslosigkeit.
- Ende April 2025 waren rund 393.000 Personen arbeitslos oder in Schulung, ein Anstieg um 25.000 (6,7%) im Vergleich zum Vorjahr.
- Oberösterreich ist am stärksten betroffen von der steigenden Arbeitslosigkeit.
- Im April 2025 waren 91.171 Personen langzeitarbeitslos, ein Anstieg um 14,0% (11.174 Personen) im Vergleich zum Vorjahr.
- Arbeitslosenzahlen in Österreich (exklusive Schulungsteilnehmer:innen) für 2024/25:
- April 2025: 311.838
- März 2025: 316.347
- Februar 2025: 347.424
- Jänner 2025: 365.746
- Dezember 2024: 352.873
- November 2024: 304.372
- Oktober 2024: 293.301
- September 2024: 354.665
- August 2024: 352.256
- Juli 2024: 341.769
- Juni 2024: 338.051
- Mai 2024: 351.000
- April 2024: 367.847
- März 2024: 369.640
- Februar 2024: 321.655
- Jänner 2024: 343.800
- Arbeitslosenzahlen in Österreich für 2023:
- Dezember 2023: 329.328
- November 2023: 275.710
- Oktober 2023: 264.232
- September 2023: 251.844
- August 2023: 261.298
- Juli 2023: 250.227
- Juni 2023: 239.301
- Mai 2023: 248.037
- April 2023: 258.652
- März 2023: 259.440
- Februar 2023: 294.071
- Jänner 2023: 317.131
- Arbeitslosenquote in Österreich:
- 2022: durchschnittlich 6,3% (332.645 Personen)
- 2023: durchschnittlich 6,4% (341.319 Personen)
- Arbeitslosenquote 2024/25 laut AMS:
- April 2025: 7,3%
- März 2025: 7,7%
- Februar 2025: 8,1%
- Jänner 2025: 8,6%
- Dezember 2024: 8,3%
- November 2024: 7,2%
- Oktober 2024: 6,9%
- September 2024: 6,6%
- August 2024: 6,7%
- Juli 2024: 6,4%
- Juni 2024: 6,2%
- Mai 2024: 6,4%
- April 2024: 6,8%
- März 2024: 6,9%
- Februar 2024: 7,6%
- Arbeitslosenquote 2023 laut AMS:
- Dezember 2023: 7,8%
- November 2023: 6,5%
- Oktober 2023: 6,3%
- September 2023: 5,9%
- August 2023: 6,1%
- Juli 2023: 5,9%
- Juni 2023: 5,7%
- Mai 2023: 5,9%
- April 2023: 6,2%
- März 2023: 6,2%
- Februar 2023: 7,0%
- Jänner 2023: 7,5%
- Ursachen für Arbeitslosigkeit: Missverhältnis zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage, konjunkturelle, strukturelle, friktionelle und saisonale Arbeitslosigkeit.
- Langzeitarbeitslosigkeit betrifft Personen, die ein Jahr lang ununterbrochen arbeitslos sind.
- In Gramatneusiedl gibt es ein Modellprojekt zur Jobgarantie für langzeitarbeitslose Menschen.
- Arbeitslosigkeit hat negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit der Betroffenen.
- Arbeitslosigkeit kann zu finanziellen Einbußen, sozialer Isolation und Stigmatisierung führen.

Ursprung:

Kosmo

Link: https://www.kosmo.at/zuverdienst-ams-kuerzungen-co-das-erwartet-arbeitslose-jetzt/

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Erstellt am: 2025-05-26 08:58:12

Autor:

Kosmo