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Heute ist der 3.06.2025

Datum: 3.06.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/stocker-rechnet-mit-kickl-ab-nur-an-zerstoerung-interessiert/):
- Bundeskanzler Stocker fordert eine Überarbeitung der EU-Asylregeln.
- Kritisiert die Verhandlungsführung der FPÖ, insbesondere Herbert Kickl.
- Verteidigt den Stopp des Familiennachzugs aufgrund der Überlastung des Schulsystems.
- Sieht Österreich in einer Gruppe von EU-Ländern, die eine grundlegende Reform des Asylrechts anstreben.
- Stocker äußert, dass Kickl mehr an Zerstörung als an Verbesserungen interessiert war.
- Er hatte gehofft, dass Kickl sich während der Verhandlungen „neu erfindet“, was sich als falsch erwies.
- Lehnt eine Brandmauer-Strategie gegen die FPÖ ab, verweist auf deren Regierungsbeteiligung in fünf von neun Bundesländern.
- Betont, dass jedes Land seinen eigenen Weg finden müsse und dass Brandmauer-Rhetorik nicht hilfreich sei.
- Vergleicht die aktuelle Dreierkoalition in Österreich mit dem gescheiterten deutschen Regierungsbündnis und beschreibt sie als ideologisch weniger zersplittert.
- Erfolgreiche Koalition basiert auf einem Ansatz, der Unterschiede der Parteien respektiert.
- Betont die Notwendigkeit, das Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen, um Konsum und Investitionen zu fördern.

Source 2 (https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240408IPR20290/parlament-nimmt-neues-migrations-und-asylpaket-endgultig-an):
- EU-Mitgliedstaaten sollen Asylsuchende oder Personen mit internationalem Schutz umsiedeln, finanzielle Beiträge leisten oder technische Unterstützung bieten.
- Überarbeitung der Dublin-Vorschriften zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für Asylanträge.
- Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement wurde mit 322 zu 266 Stimmen angenommen.
- Einführung eines Mechanismus zur Reaktion auf plötzlichen Anstieg des Migrantenzustroms.
- Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen wurde mit 301 zu 272 Stimmen angenommen.
- Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den EU-Grenzen in einem bis zu sieben Tage dauernden Verfahren.
- Unabhängige Kontrollmechanismen zur Wahrung der Grundrechte müssen eingerichtet werden.
- Neue Regeln für das zentralisierte System für Informationen zu Verurteilungen (ECRIS-TCN) wurden mit 414 zu 182 Stimmen angenommen.
- Einführung eines neuen, gemeinsamen Verfahrens für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes.
- Asylanträge an den Grenzen der EU sollen schneller bearbeitet werden.
- Eurodac-Datenbank wird überarbeitet, um Daten von irregulär in die EU kommenden Personen zu speichern.
- Verordnung zur Eurodac-Datenbank wurde mit 404 zu 202 Stimmen angenommen.
- Einführung einheitlicher Normen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzstatus.
- Mitgliedstaaten müssen die Lage im Herkunftsland regelmäßig überprüfen.
- Richtlinie über Aufnahmebedingungen wurde mit 398 zu 162 Stimmen angenommen.
- Mitgliedstaaten müssen gleichwertige Normen für die Aufnahme von Asylsuchenden sicherstellen.
- Asylbewerber können spätestens sechs Monate nach Antragstellung arbeiten.
- Neuer Rahmen für Neuansiedlung und Aufnahme von anerkannten Flüchtlingen aus Drittstaaten wurde mit 452 zu 154 Stimmen angenommen.
- Nächste Schritte: Rat muss das Paket förmlich billigen, neue Vorschriften treten nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
- Verordnungen sollen in zwei Jahren zur Anwendung kommen, Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit für nationale Umsetzung der Richtlinie über Aufnahmebedingungen.

Source 3 (https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/151/asylpolitik):
- Die EU verfolgt eine Asylpolitik, die internationalen Schutz für Drittstaatsangehörige sicherstellen soll.
- Ziel ist die Einführung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).
- Rechtsgrundlagen: Artikel 67 Absatz 2, Artikel 78 und Artikel 80 des AEUV; Artikel 18 der Charta der Grundrechte der EU.
- Die Politik soll mit dem Genfer Abkommen von 1951 und dem Protokoll von 1967 übereinstimmen.
- Begriffe „Asyl“ und „Flüchtling“ sind im AEUV und der Charta nicht definiert, verweisen jedoch auf das Genfer Abkommen.

**Fortschritte in der Asylpolitik:**
- Vertrag von Maastricht (1993): Überführung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in den institutionellen Rahmen der EU.
- Vertrag von Amsterdam (1999): Übertragung neuer Befugnisse an EU-Organe zur Ausarbeitung von Asylrechtsvorschriften.
- Einführung des Mitentscheidungsverfahrens (2005) für Asylfragen.
- Programm von Tampere (1999): Umsetzung des GEAS in zwei Phasen, Festlegung von Kriterien und Verfahren zur Asylantragsprüfung.
- Haager Programm (2004): Forderung nach Verabschiedung der zweiten Phase bis Ende 2010.

**Vertrag von Lissabon (2009):**
- Einführung eines gemeinsamen Asylsystems mit einheitlichem Status und Verfahren.
- Artikel 80 AEUV: Grundsatz der Solidarität und gerechten Verteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten.
- Verbesserung der gerichtlichen Kontrolle durch den EuGH.

**Bestehende Rechtsinstrumente:**
- Richtlinie 2001/55/EG: Mindestnormen für vorübergehenden Schutz bei Massenzustrom.
- Europäische Migrationsagenda (2015): Maßnahmen zur Bewältigung des Migrationsdrucks.
- Hotspot-Ansatz zur Identifizierung und Registrierung von Migranten an Außengrenzen.

**Reformbemühungen:**
- Neues Migrations- und Asylpaket (2020): Ziel der Reform des GEAS.
- Einrichtung der Asylagentur der EU (EUAA) zur Unterstützung der Asylverfahren.
- Zehn neue Rechtsinstrumente zur Reform des Asyl- und Migrationsmanagements wurden am 14. Mai 2024 angenommen.

**Finanzierung:**
- Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF): Mittel von 3,31 Mrd. EUR auf 9,9 Mrd. EUR erhöht.
- Unterstützung für Mitgliedstaaten bei Neuansiedlungen und Umsiedlungen.

**Externe Dimension:**
- Gesamtansatz für Migration und Mobilität (2011): Rahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern.
- EU-Türkei-Erklärung (2016): Regelung zur Rückführung irregulärer Migranten.
- Partnerschaften mit Drittländern, z.B. mit Tunesien, Ägypten, Libanon und Mauretanien.

**Rolle des Europäischen Parlaments:**
- Aktive Beteiligung an der Gesetzgebung für Einwanderung und Asyl.
- Möglichkeit zur Anfechtung von Rechtsvorschriften vor dem EuGH.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-26 08:34:11

Autor:

Kosmo