Heute ist der 2.06.2025
Datum: 2.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250526_OTS0010/aviso-foto-und-pressetermin-humanitaere-katastrophe-in-gaza-zurueck-hinter-die-rote-linie):
- Humanitäres Völkerrecht definiert eine rote Linie in kriegerischen Auseinandersetzungen.
- In Gaza werden diese Grenzen täglich überschritten.
- Israelische Behörden blockieren lebensnotwendige Hilfsgüter.
- Bevölkerung in Gaza leidet unter Nahrungsmangel, fehlender medizinischer Versorgung und unzureichendem Trinkwasser.
- Gesundheitseinrichtungen und Krankentransporte sind Zielscheiben.
- Gesundheitssystem in Gaza steht kurz vor dem Kollaps.
- Österreichische Hilfsorganisationen Ärzte ohne Grenzen und Caritas organisieren eine Fotoaktion zur Sensibilisierung für die Lage in Gaza.
- Forderung an Außenministerin Beate Meinl-Reisinger, Maßnahmen zu ergreifen, um die israelische Regierung zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu bewegen.
- Pressetermin am 28. Mai 2026, 09:00 Uhr, vor dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Minoritenplatz 8A, 1010 Wien.
- Statements von Laura Leyser (Ärzte ohne Grenzen Österreich) und Alexander Bodmann (Caritas Österreich).
- Anmeldung erforderlich bei Werner Reiter (Ärzte ohne Grenzen) und Claudia Vitt (Caritas Österreich).
Source 2 (https://www.aerzte-ohne-grenzen.de/presse/gaza-isreal-blockade-lieferung-hilfsgueter):
- Ärzte ohne Grenzen verurteilt die Blockade des Gazastreifens durch die israelische Regierung.
- Die Blockade schneidet die palästinensische Bevölkerung von wichtigen Hilfsgütern ab.
- Die Abschaltung des Stroms beeinträchtigt die öffentliche Wasserversorgung und die Gesundheit der Menschen.
- Die israelischen Behörden nutzen humanitäre Not als Druckmittel in Verhandlungen über einen Waffenstillstand.
- Die letzte Lieferung von Ärzte ohne Grenzen nach Gaza fand am 27. Februar statt und bestand aus drei Lastwagen mit medizinischem Equipment.
- Weitere Lieferungen waren geplant, um die Aktivitäten im Norden des Gazastreifens auszuweiten.
- Die Menschen im Norden waren seit Monaten von lebensnotwendigen Hilfsgütern abgeschnitten.
- Die Hauptentsalzungsanlage in Chan Junis musste auf Treibstoffbetrieb umstellen, was die Produktionsmenge von 17 Millionen auf 2,5 Millionen Liter pro Tag reduzierte.
- Hunderttausende Menschen in Gaza sind seit Kriegsbeginn ohne Strom und Nahrung.
- Die humanitäre Lage wurde durch 15 Monate Bombardierungen, Vertreibungen und Krankheitsausbrüche verschärft.
- Die Einfuhr-Anforderungen für humanitäre Hilfe bleiben restriktiv, insbesondere für „doppelnutzbare“ Güter.
- Der Genehmigungsprozess für humanitäre Hilfe ist langwierig und bürokratisch.
- Ärzte ohne Grenzen fordert die israelischen Behörden auf, sich an das humanitäre Völkerrecht zu halten und die Blockade zu beenden.
- Die Organisation appelliert an Israels Verbündete, einschließlich der Vereinigten Staaten, gegen solche Maßnahmen vorzugehen.
Source 3 (https://verfassungsblog.de/gaza-blockade-humanitares-volkerrecht/):
- Der Artikel behandelt die Verweigerung humanitärer Hilfslieferungen an die Zivilbevölkerung im Gazastreifen durch Israel nach dem humanitären Völkerrecht.
- Der Konflikt im Gazastreifen eskalierte nach einem Terrorangriff der Hamas.
- Israelische Militäraktionen werden beschuldigt, die Zivilbevölkerung gezielt auszuhungern.
- Am 9. Oktober 2023 rief der damalige Verteidigungsminister Yoav Gallant zur „vollständigen Belagerung“ des Gazastreifens auf.
- Die israelische Regierung verweigerte der Zivilbevölkerung den Zugang zu humanitären Hilfen während einer Waffenruhe.
- Die Entscheidung wurde getroffen, um die Bedingungen einer Waffenruhe neu zu verhandeln.
- Die Hamas lehnte die israelische Forderung ab und wollte die zweite Phase der Waffenruhe einleiten.
- Israel hat keine militärischen Argumente vorgebracht, die die Verweigerung humanitärer Hilfen während der Waffenruhe rechtfertigen würden.
- Das Verbot des Aushungerns der Zivilbevölkerung ist im humanitären Völkerrecht verankert, insbesondere in den Zusatzprotokollen zu den Genfer Abkommen von 1977.
- Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) betrachtet das Verbot des Aushungerns als gewohnheitsrechtlich.
- Vertragsparteien sind verpflichtet, humanitäre Hilfen an notleidende Zivilbevölkerungen zuzulassen.
- Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Belagerungsstrategien, die nicht allein auf die Zivilbevölkerung abzielen, das Verbot des Aushungerns verletzen.
- Die Verweigerung humanitärer Hilfen darf nicht willkürlich erfolgen und muss auf sachlichen, militärischen Erwägungen basieren.
- Israel hat die Zusatzprotokolle von 1977 nicht ratifiziert, ist jedoch an das humanitäre Völkergewohnheitsrecht gebunden.
- Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehle gegen israelische Führer wegen des Vorwurfs des Aushungerns der Zivilbevölkerung erlassen.
- Die Vorverfahrenskammer des IStGH stellte fest, dass keine erkennbare militärische Notwendigkeit für die Einschränkungen humanitärer Hilfen ersichtlich sei.
- Die Blockade humanitärer Hilfen wurde als Druckmittel zur Freilassung israelischer Geiseln während einer Waffenruhe beschlossen.
- Die Verweigerung humanitärer Hilfen könnte als politisches Druckmittel gegen die Hamas auf Kosten der Zivilbevölkerung interpretiert werden.
- Der Artikel schlussfolgert, dass die aktuelle Verweigerung humanitärer Hilfen konfliktvölkerrechtlich nicht gerechtfertigt ist.