Heute ist der 26.05.2025
Datum: 26.05.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/politik/babyleiche-in-hotel-mutter-vor-gericht/634771166):
- Am Montag beginnt am Landesgericht ein Verfahren gegen eine 21-jährige Frau.
- Die Frau wird beschuldigt, am 9. Dezember 2024 in einem Hotel in Wien-Simmering einen gesunden Jungen zur Welt gebracht und anschließend getötet zu haben.
- Die Anklage wirft ihr vor, den Hals des Kindes mit beiden Händen zugedrückt zu haben.
- Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt der Frau, dass sie sich während des Geburtsvorgangs in einem psychischen Ausnahmezustand befand.
- Sie ist angeklagt wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt (§ 79 StGB) und Störung der Totenruhe.
- Die Frau hatte ihre Schwangerschaft offenbar nicht wahrgenommen oder wollte sie nicht wahrhaben.
- Sie verheimlichte die Schwangerschaft auch vor dem Vater des Kindes.
- Am 8. Dezember checkte sie mit ihrem 4 Jahre älteren Partner in das Hotel ein.
- Es kam zu einer Sturzgeburt, bei der das Kind plötzlich aus dem Geburtskanal fiel.
- Die Frau tötete den Jungen noch auf der Toilette und wischte das Blut mit Bade- und Handtüchern auf.
- Sie wurde dabei fast vom Reinigungspersonal überrascht.
- Laut Anklage wickelte sie den Leichnam in einen Müllsack und entsorgte ihn in einem Container, wo er am folgenden Tag gefunden wurde.
Source 2 (https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/totschlag-eines-menschen/rechtsanwalt-bei-kindstoetung/):
- Rechtsanwalt Oliver Marson bietet Unterstützung bei Fällen von Kindstötung bei Geburt (Neonatizid).
- Neonatizid ist ein historisches und aktuelles Thema.
- Medienberichterstattung über Kindstötung ist oft oberflächlich und emotional.
- Es gibt häufig Vorurteile gegenüber der Kindsmutter und eine öffentliche Empörung.
- Ursachen für Kindstötung sind vielfältig: Notlagen, Kindesablehnung, Verdrängung der Schwangerschaft, psychische Störungen, Rachegelüste, soziale und religiöse Hintergründe.
- In Österreich regelt § 79 StGB die Kindstötung bei Geburt mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren, unter Berücksichtigung der psychischen Situation der Mutter.
- In Deutschland wäre eine ähnliche Regelung wünschenswert, um die besonderen Umstände gebärender Mütter zu berücksichtigen.
- Die Feststellung individueller Schuld ist entscheidend für die Strafzumessung gemäß § 46 StGB.
- Marson betont die Notwendigkeit von Einfühlungsvermögen und Verständnis in der Verteidigung von Mandantinnen in solchen Fällen.
- Weitere Informationen zu Mord und Totschlag sind auf seiner Webseite verfügbar.
- Marson verteidigt in allen Verfahren, die Tötungsdelikte betreffen, einschließlich Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung.
Source 3 (https://de.wikipedia.org/wiki/Kindst%C3%B6tung):
- Kindstötung (Infantizid) bezeichnet die Tötung eines Kindes durch einen Elternteil während oder nach der Geburt.
- Neonatizid ist die Tötung eines Kindes innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt.
- Infantizid umfasst die Tötung eines Kindes im Alter von einem Tag bis zu einem Jahr.
- Filizid bezieht sich auf die Tötung von Kindern über einem Jahr.
- Statistiken zeigen 0,6 pro 100.000 Kinder unter 15 Jahren in Schweden, bis zu 2,5 pro 100.000 in den USA und 5 pro 100.000 in Finnland und Österreich.
- Schätzungen deuten darauf hin, dass 2 bis 10 % der als plötzlicher Kindstod registrierten Fälle tatsächlich Kindstötungen sind.
- Zwischen zwei Dritteln und drei Vierteln der Kindstötungen werden von leiblichen Müttern verübt.
- In 18 % der Fälle ist der Vater der Täter.
- Resnick (1969) kategorisierte 131 Fälle von Müttern, die ihre Kinder töteten, nach Motiven:
- Altruistischer Filizid (56 %): Tötung zur Vermeidung von Leid.
- Akut psychotischer Filizid (24 %): Tötung unter psychotischen Symptomen.
- Ungewolltes Kind (11 %).
- Unbeabsichtigter Filizid (7 %): unbeabsichtigte Tötung durch Misshandlung.
- Rache am Ehepartner (2 %).
- Wilczynski (1997) definierte weitere Motive, darunter Eifersucht, ungewollte Schwangerschaft und psychische Probleme.
- Polizeiliche Kriminalstatistik in Deutschland zeigt einen Rückgang der Kindstötungen: 202 Fälle im Jahr 2006, 293 im Jahr 2000.
- 2015 wurden in Deutschland 16 Kinder ermordet; Wahrscheinlichkeit eines Mordes liegt bei 1 zu 200.000.000 pro Tag.
- In Pakistan werden jährlich etwa 1100 Neugeborene getötet, oft aufgrund gesellschaftlicher Normen.
- Historisch gab es in verschiedenen Kulturen Praktiken der Kindstötung, oft in Zeiten von Not oder Armut.
- Im römischen Reich hatte das Familienoberhaupt das Recht über Leben und Tod seiner Kinder.
- In China wurden weibliche und missgestaltete Nachkommen häufig getötet oder ausgesetzt.
- Im mittelalterlichen Europa waren Gründe für Kindstötung oft Armut und Unehelichkeit.
- Ab dem 18. Jahrhundert begann ein Umdenkprozess in der Gesellschaft bezüglich Kindstötung.
- Der § 217 StGB (alte Fassung) regelte bis 1998 die Kindstötung in Deutschland, wurde dann aufgehoben.
- Der Tatbestand der Kindstötung umfasste die Tötung nichtehelicher Kinder durch die Mutter während oder nach der Geburt.
- In der DDR wurde die Tötung eines Kindes durch die Mutter ab 1968 als Totschlag behandelt.
- Der Tatbestand der Kindstötung ist heute nicht mehr privilegiert und wird meist als Totschlag beurteilt.