Heute ist der 25.05.2025
Datum: 25.05.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505241944/meta-ki-so-schuetzt-du-deine-daten/):
- Veröffentlichung des Artikels: 24. Mai 2025, 19:44
- Meta plant, ab dem 27. Mai 2025 öffentlich zugängliche Inhalte von Facebook, Instagram und WhatsApp für das Training seiner Künstlichen Intelligenz (Meta-AI) zu nutzen.
- Nutzer können bis zum 26. Mai 2025 Widerspruch gegen die Datennutzung einlegen.
- Widerspruch muss über ein Formular erfolgen, Anmeldung bei Facebook oder Instagram erforderlich.
- Eine Begründung für den Widerspruch ist nicht notwendig.
- Bestätigungsmail wird nach Einreichung des Widerspruchs versendet.
- Das KI-Training umfasst nicht nur zukünftige Daten, sondern auch alle bisher öffentlich zugänglichen Inhalte.
- Facebook existiert seit 17 Jahren, Instagram seit 15 Jahren, was eine große Menge an Daten bedeutet.
- Einmal für das KI-Training verwendete Daten können nicht mehr gelöscht oder zurückgeholt werden.
- Bei WhatsApp gibt es keine Möglichkeit zum Widerspruch, da die Chat-Inhalte Ende-zu-Ende verschlüsselt sind.
- Nur Nachrichten, die direkt an den Chatbot „Meta AI“ gesendet werden, könnten für Trainingszwecke verwendet werden.
- Aktueller Kenntnisstand: Keine Daten werden erfasst, solange keine Eingaben im Chat mit dem blauen Kreis gemacht werden.
Source 2 (https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/meta-ai-bei-facebook-instagram-und-whatsapp-so-widersprechen-sie-95646):
- Bei WhatsApp gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit bezüglich der Nutzung von Daten für KI-Training.
- Chat-Inhalte sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt, Meta hat keinen Zugriff darauf.
- Nur Inhalte, die an den Chatbot "Meta AI" gesendet werden, könnten für Trainingszwecke verwendet werden.
- Wenn keine Daten an den Chatbot gesendet werden, erhält dieser keine Informationen.
- Datenschutzhinweise von Meta besagen, dass ein einmal geäußertes Widerspruch nicht erneut ausgesprochen werden muss, wenn die Konten verknüpft sind.
- Unverknüpfte Konten erfordern für jeden Widerspruch eine separate Handlung.
- Nutzer sollten auch bei bereits erfolgtem Widerspruch erneut widersprechen, um auf Nummer sicher zu gehen.
- Es gibt bisher keine Berichte über abgelehnte Widersprüche zur Datenverarbeitung in KI durch Meta.
- Mögliche Schritte bei Ablehnung eines Widerspruchs:
- Löschen von bisherigen Beiträgen und keine neuen mehr veröffentlichen.
- Löschen der Konten bei Facebook und Instagram.
- Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen (verhindert nicht sofort die Datennutzung).
- Beratung durch Verbraucherzentrale oder rechtliche Schritte gegen Meta einleiten.
- Widerspruch ist auch möglich, wenn Nutzer weder Facebook noch Instagram verwenden.
- Meta nutzt bereits Trainingsdaten für KI-Programme wie "Meta AI", möglicherweise aus dem Internet oder von Drittanbietern.
- Nutzer können ein Formular ausfüllen, um Zugriff auf ihre Daten von Drittanbietern zu beantragen.
- Im Formular müssen die "Prompts" angegeben werden, die zur Generierung von Inhalten führten.
- Nutzer können auch ihre personenbezogenen Daten von Drittanbietern korrigieren oder löschen lassen und Widerspruch gegen deren Verwendung einlegen.
- Nutzer sollten aktiv werden, wenn sie trotz Widerspruch personenbezogene Daten in KI-generierten Inhalten entdecken.
Source 3 (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/rechtsgrundlagen-datenschutz-ki/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/rechtsgrundlagen-datenschutz-ki/