Heute ist der 25.05.2025
Datum: 25.05.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/schaustellern-kriegten-sich-im-wiener-prater-in-die-haare/9425789):
- Datum: 24. Mai 2025
- Ort: Wiener Prater
- Zwei Schausteller gerieten in einen Streit.
- Beteiligte: 58-jähriger Schießbudenmitarbeiter und 25-jähriger Nachbar.
- Streitursache: Lautstärke der Musik des Nachbarfahrgeschäftes.
- 58-Jähriger schubste den 25-Jährigen mit einer Eisenstange und bedrohte ihn mit einem Taschenmesser.
- Passant informierte die Polizei über die Eskalation des Streits.
- 25-Jähriger berichtete von wiederholten Streitigkeiten wegen der Musiklautstärke.
- 58-Jähriger drückte die Eisenstange gegen die Brust des 25-Jährigen.
- Nach Rückkehr mit dem Taschenmesser deutete der 58-Jährige eine Stechbewegung an und drohte mit dem Umbringen.
- 58-Jähriger gab teilweise zu, wurde vorläufig festgenommen.
- Polizei stellte das Taschenmesser sicher.
- Staatsanwaltschaft ordnete Anzeige wegen gefährlicher Drohung und versuchter Körperverletzung an.
Source 2 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-eine-bedrohung-strafbar-ist-und-was-sie-bei-einer-anzeige-wegen-bedrohung-tun-sollten-159773.html):
- Unbedachte Äußerungen können zu Strafanzeigen wegen Beleidigung, Nötigung oder Bedrohung führen.
- Betroffene erfahren von einem Strafverfahren meist durch eine Vorladung oder einen Äußerungsbogen von der Polizei.
- Es wird empfohlen, sich umgehend an einen Strafverteidiger zu wenden und keine Aussagen zur Sache zu machen.
- Der Verteidiger kann die Ermittlungsakte einsehen und prüfen, ob eine Strafbarkeit vorliegt.
- Bedrohung ist in § 241 StGB geregelt.
- Vor dem 3. April 2021 war nur die Bedrohung mit einem Verbrechen strafbar.
- Seit dem 3. April 2021 ist fast jede Bedrohung mit einer Straftat strafbar, einschließlich Bedrohungen gegen sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit.
- Objektiv ernstzunehmende Drohungen sind strafbar, unabhängig von der Ernsthaftigkeit des Bedrohenden.
- Drohungen können sich an die bedrohte Person oder deren Angehörige richten.
- Bedrohungen können auch schriftlich (z.B. per WhatsApp) oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Vorhalten einer Waffe) geäußert werden.
- Strafen:
- Bedrohung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
- Drohung mit einem Verbrechen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
- Drohungen in der Öffentlichkeit oder im Internet: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
- Strafzumessung berücksichtigt Intensität der Bedrohung, Verhalten des Beschuldigten, Vorstrafen und Hintergründe der Bedrohung.
- Bei einem Strafverfahren wegen Bedrohung sollte ein Strafverteidiger konsultiert werden, insbesondere wegen der Verschärfung der Gesetze.
- Ein Strafverteidiger kann die Vorwürfe bewerten und mögliche Verfahrenseinstellungen prüfen.
Source 3 (https://de.statista.com/themen/94/kriminalitaet/):
- Kriminalitätsentwicklung in Deutschland ist schwer eindeutig zu bewerten.
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts zeigt 2024 einen Rückgang der Kriminalität um 1,7 % auf rund 5,84 Millionen Fälle.
- Hauptgrund für den Rückgang sind weniger Cannabis-Delikte aufgrund der Teillegalisierung seit dem 1. April 2024.
- Zunahme von Straftaten, die das Sicherheitsgefühl der Menschen beeinträchtigen.
- PKS erfasst nur die bekannt gewordenen und endbearbeiteten Straftaten, nicht das gesamte Vorkommen (Dunkelfeld).
- Faktoren für die Erfassung von Straftaten: Polizeikontrollen, Qualität der Kontrollen, Anzeigeverhalten von Opfern und Zeugen.
- Dunkelfeldstudien zeigen, dass Vergewaltigungen seltener angezeigt werden als Einbrüche.
- Bestimmte Straftatengruppen sind nicht in der Statistik enthalten (z.B. Staatsschutzdelikte, Ordnungswidrigkeiten).
- Häufigste Straftaten 2024: Diebstähle, Vermögens- und Fälschungsdelikte (insbesondere Betrug), Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit.
- Verbrechen gegen das Leben (Mord, Totschlag) machen 0,1 % der Fälle aus; Sexualdelikte 2,2 %.
- Höchste Kriminalitätszahlen 2023 in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg.
- Höhere Wahrscheinlichkeit, in Stadtstaaten wie Berlin, Bremen oder Hamburg Opfer eines Verbrechens zu werden.
- Aufklärungsquote 2024 liegt bei 58 %, leicht gesunken im Vergleich zum Vorjahr.
- Rückgang der Tatverdächtigen um 3 % auf rund 2,18 Millionen; Abnahme bei jungen Tatverdächtigen unter 21 Jahren um 6 %.
- Anstieg der nichtdeutschen Tatverdächtigen auf 41,8 %.
- Rund 1,33 Millionen polizeilich registrierte Kriminalitätsopfer 2024; Dunkelziffer vermutlich höher.
- Zahl der Opfer von Sexualstraftaten erreicht circa 42.800.
- 285 Menschen wurden 2024 ermordet; 14 weniger als im Vorjahr.
- Strafverfolgungsstatistik zeigt 2023 rund 657.000 gerichtliche Verurteilungen, Anstieg um 1,5 %.
- 82 % der Verurteilten sind Männer.
- Am 31. März 2024 befanden sich etwa 43.700 Strafgefangene in Justizvollzugsanstalten, ein Rückgang um 1 % im Vergleich zum Vorjahr.