Heute ist der 25.05.2025
Datum: 25.05.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/chronik/19721810/autolenker-fluechtete-in-oberoesterreich-mit-ueber-200-km-h):
- Ein 20-Jähriger montierte die Kennzeichentafeln seines Vaters an sein Fahrzeug.
- In Schwanenstadt verlor die Polizei die Spur des Flüchtenden.
- Eine sofort eingeleitete Fahndung blieb erfolglos.
- Der Vater des 20-Jährigen klärte den Sachverhalt auf, als die Polizei an seiner Wohnadresse erschien.
- Der Vater gab die Verfehlung seines Sohnes zu.
- Der junge Mann erwartet mehrere Anzeigen.
- Ein 37-Jähriger im Bezirk Steyr-Land versuchte ebenfalls, einer Polizeistreife zu entkommen.
- Der Mann beschleunigte extrem stark, was eine Nachfahrt für die Polizei gefährlich machte.
- Die Polizei wartete an der Wohnadresse des 37-Jährigen.
- Der 37-Jährige kam nach etwa 20 Minuten nach Hause.
- Bei ihm wurde ein Alkomat-Test durchgeführt, der 0,76 Promille Alkohol ergab.
- Es stellte sich heraus, dass der 37-Jährige keinen gültigen Führerschein besaß.
Source 2 (https://de.wikipedia.org/wiki/Fahndung):
- Fahndung: planmäßige Suche nach Personen oder Sachen im Rahmen von Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Strafvollstreckung und ausländerrechtlichen Maßnahmen.
- Ziel: Feststellungen über Täter, Tathergang, Bewaffnung, Fluchtfahrzeug, Zeugen und Beweismittel; auch Verdachtsgewinnung.
- Eingriffsermächtigungen basieren auf Bundes- oder Landesgesetzen.
- Polizeiliche Grundsätze der Fahndung sind in der PDV 384.1 und PDV 384.2 beschrieben.
- Unterscheidung zwischen nationalen und internationalen Fahndungen sowie verschiedenen Fahndungsarten.
- Fahndungszweck: Festnahme, Aufenthaltsermittlung, Identitätsfeststellung, Sicherstellung oder Beschlagnahme.
- Fahndungsmaßnahmen werden eingestellt, sobald der Zweck erreicht ist.
- Fahndungsinstrumente: vielfältig, kombinierbar, Nutzung moderner Techniken.
- Zeugen können zur Fahndung ausgeschrieben werden, wenn sie zur Aufklärung beitragen können.
- Sachfahndungsinstrumente: Grenzkontrollen, Überprüfungen in Pfandhäusern, Flohmärkten, Auktionen.
- Büromäßige Fahndung: Abgleich von Informationen mit Fahndungsbeständen.
- Grenzfahndung: Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs.
- Ringalarmfahndung: Sofortfahndung nach schweren Straftaten, Anhalte- oder Durchfahrtskontrollen im festgelegten Radius.
- Großfahndung: planmäßige Fahndung bei schweren Straftaten oder Gefahrenlagen, bundesweit oder regional.
- Öffentlichkeitsfahndungen: Einbindung der Bevölkerung, z.B. durch Steckbriefe oder Fahndungsplakate.
- Belohnungen für Hinweise auf flüchtige Personen oder Sachen.
- Zielfahndung: gezielte Suche nach besonders gefährlichen Straftätern, intensive Nachforschungen, internationale Zusammenarbeit.
- In der Schweiz: spezialisierte Fahndungseinheiten, häufig international, Einsatz von Polizeihubschraubern und Drohnen.
- 2019: 76 Drohnen im Polizeibetrieb in Deutschland.
Source 3 (https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/promillegrenze-auto/):
- Alkohol am Steuer gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und den eigenen Führerschein.
- Promillegrenzen für Autofahrer:
- 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit.
- 0,3 Promille: Relativ fahruntüchtig bei Ausfallerscheinungen.
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, Strafen bei erstmaligem Verstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, strafbar.
- Ab 1,6 Promille: MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zwingend erforderlich.
- Atem-Alkoholtest: Wert in Milligramm pro Liter, umgerechnet auf Promille.
- Verweigerung des Atemtests führt zu Blutentnahme.
- Strafen bei Verstößen:
- 0,0 Promille: 250 Euro Bußgeld, 1 Punkt.
- Fahranfänger: Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.
- Bus-, Taxi- und Gefahrgutfahrer: Geldbußen bis zu 10.000 Euro bzw. 50.000 Euro.
- Strafverfahren: Einspruch gegen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl möglich, Gerichtsverhandlung folgt.
- Geldstrafe in Tagessätzen, abhängig vom Einkommen.
- Führerscheinentzug und Sperrfrist bei Straftaten.
- MPU erforderlich bei 1,6 Promille oder bei 1,1 bis 1,59 Promille ohne Ausfallerscheinungen.
- Versicherung zahlt bei Unfällen unter Alkoholeinfluss, kann aber Regress bis zu 5000 Euro verlangen. Vollkaskoversicherung zahlt je nach Alkoholisierung nur teilweise oder gar nicht.