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Heute ist der 25.05.2025

Datum: 25.05.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505241023/anzeigenhagel-polizeikontrollen-gegen-illegales-autotuning-und-raser/):
- Datum der Kontrollen: 23. Mai 2025
- Ort: Wels, Österreich
- Schwerpunkt der Kontrollen:
- Illegales Autotuning
- Lärm
- Geschwindigkeit
- Alkohol- und Suchtgiftbeeinträchtigung
- Beteiligte Polizeieinheiten:
- Landesverkehrsabteilung
- Stadtpolizeikommando Wels
- Bezirkspolizeikommando Wels-Land
- Technische Überprüfung:
- 19 Fahrzeuge wurden überprüft
- 5 Fahrzeuge wiesen schwere technische Mängel mit Gefahr in Verzug auf
- Kennzeichen dieser Fahrzeuge wurden abgenommen
- Gesamtanzahl der Anzeigen: 105
- 98 Anzeigen wegen technischer Mängel
- 2 Führerscheine abgenommen wegen Suchtmittelkonsum bzw. Verweigerung der klinischen Untersuchung
- 1 Führerschein abgenommen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
- 1 Fahrzeuglenker hatte keine Zulassung, Kennzeichen wurden abgenommen
- Geschwindigkeitsmessungen:
- 4.728 Fahrzeuge wurden gemessen
- 406 Autofahrer angezeigt wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
- 34 Organmandate wegen verschiedener verkehrsrechtlicher Übertretungen erhoben

Source 2 (https://rechtecheck.de/tuning-was-ist-erlaubt/):
- Fahrzeugtuning ist in Deutschland beliebt, unterliegt jedoch strengen gesetzlichen Vorschriften.
- Veränderungen am Fahrzeug müssen in der Regel von einem anerkannten Sachverständigen abgenommen werden.
- Illegales Tuning kann zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Verlust der Betriebserlaubnis führen.
- Das Straßenverkehrsrecht regelt genau, welche Veränderungen an einem Fahrzeug erlaubt sind.
- Jede Änderung, die die Betriebserlaubnis beeinflusst, muss abgenommen werden, insbesondere sicherheitsrelevante Bauteile (z.B. Bremsen, Fahrwerk, Beleuchtung).
- Beispiel: Tieferlegung des Fahrzeugs erfordert kompatible Federn und Dämpfer sowie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten.
- Ohne diese Dokumente ist die Veränderung illegal und kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
- Die TÜV-Abnahme ist ein zentraler Schritt im Tuning-Prozess; Änderungen müssen nach Montage begutachtet und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
- Ohne Eintragung im Fahrzeugschein drohen Strafen und das Fahrzeug kann bei Verkehrskontrollen stillgelegt werden.
- Illegales Tuning birgt Risiken, wie negative Beeinflussung der Fahreigenschaften und mögliche Unfälle.
- Versicherungen können im Schadensfall die Leistung verweigern, wenn das Fahrzeug nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
- Tuning-Maßnahmen können auch die Emissionswerte erhöhen, was umweltschädlich ist und Probleme bei der Hauptuntersuchung verursachen kann.
- Tuning ist erlaubt, unterliegt jedoch strengen Regeln; Informieren über gesetzliche Vorgaben ist wichtig für sicheres und legales Tuning.

Source 3 (https://www.anwalt.org/tuning/):
- Tuning wird von vielen Fans als Möglichkeit gesehen, sich zu präsentieren.
- Bußgeldtabelle für Veränderungen am Fahrzeug:
- ABE oder Baugenehmigung nicht mitgeführt: 10 € (eher nicht Einspruch)
- Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis: 50 € (eher nicht Einspruch)
- Wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: 90 € (1 Punkt, Einspruch prüfen)
- Wesentliche Beeinträchtigung der Umwelt: 90 € (eher nicht Einspruch)
- Unnötiger Lärm: 80 € (eher nicht Einspruch)
- Vermeidbare Abgasbelästigungen: 80 € (eher nicht Einspruch)
- Belästigung durch unnötiges Hin- und Herfahren innerorts: 100 € (eher nicht Einspruch)
- Führen eines nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugs mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: 80 € (1 Punkt, Einspruch prüfen)
- Fahren mit Unfall: 120 € (1 Punkt, Einspruch prüfen)
- Kein ausreichendes Sichtfeld: 5 € (eher nicht Einspruch)
- Rückspiegel fehlt oder entspricht nicht den Vorschriften: 15 € (eher nicht Einspruch)
- Unzulässige oder mangelhafte Schallzeicheneinrichtung: 15 € (eher nicht Einspruch)
- Auspuffrohr ragt über Begrenzung hinaus: 20 € (eher nicht Einspruch)
- Verbotswidrige Nutzung zur Erhöhung der Greifwirkung der Räder: 25 € (eher nicht Einspruch)
- Überschreitung von Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmasse: 60 € (1 Punkt, Einspruch prüfen)
- Verstoß gegen allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen: 5 € (eher nicht Einspruch)
- Nicht zulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht: 20 € (eher nicht Einspruch)
- Nebelscheinwerfer nicht vorschriftsmäßig angebracht oder geschaltet: 15 € (eher nicht Einspruch)
- Beleuchtungseinrichtungen nicht vorhanden oder betriebsbereit: 20 € (eher nicht Einspruch)
- Gefährdung Anderer durch Beleuchtungseinrichtungen: 25 € (eher nicht Einspruch)
- Unfall durch Beleuchtungseinrichtungen: 35 € (eher nicht Einspruch)
- Kennzeichen schlecht lesbar: 5 € (eher nicht Einspruch)
- Amtliches Kennzeichen entspricht nicht den Vorschriften: 10 € (eher nicht Einspruch)
- Kennzeichenschild oder -beleuchtung nicht ordnungsgemäß: 10 € (eher nicht Einspruch)
- Kennzeichen mit Folie oder Abdeckung versehen: 65 € (eher nicht Einspruch)
- Autor des Artikels: Mathias Voigt, Jurastudium in Rostock, Referendariat in Nordrhein-Westfalen, Zulassung als Rechtsanwalt 2013, tätig im Verkehrs- und Strafrecht.

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Erstellt am: 2025-05-24 10:24:08

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