Heute ist der 25.05.2025
Datum: 25.05.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/schlag-ins-gesicht-der-oesterreicher-syrer-familie-kassiert-9-000-euro/):
- Eine syrische Familie mit elf Kindern in Wien bezieht monatlich Sozialleistungen von etwa 9.000 Euro.
- Davon entfallen rund 6.000 Euro auf Mindestsicherung und 3.000 Euro auf Familienbeihilfe.
- Weitere Unterstützungen umfassen Mietbeihilfe, Kinderabsetzbeträge und Schulstartgeld.
- Die Wiener Stadtverwaltung bezeichnet solche Fälle als „Randphänomen“ und weist darauf hin, dass die meisten unterstützten Familien ein bis zwei Kinder haben.
- ÖVP-Landesgeschäftsführer Matthias Zauner kritisiert den Fall als „Schlag ins Gesicht aller Österreicher“ und fordert Maßnahmen gegen „Missbrauch“ des Sozialstaates.
- Zauner betont, dass der Sozialstaat für Bedürftige gedacht sei und nicht für Menschen, die nie ins System eingezahlt haben.
- Wiener FPÖ-Chef Dominik Nepp bezeichnet den Fall als „Skandal der Sonderklasse“ und fordert, Sozialhilfe nur an österreichische Staatsbürger auszuzahlen.
- Nepp argumentiert, dass Wien ein „Paradies für arbeits- und integrationsunwillige Asylanten“ geworden sei.
- Der aktuelle Fall folgt auf einen Vorfall, bei dem eine Wiener Familie 4.600 Euro Mindestsicherung erhält.
Source 2 (https://www.asyl.at/de/wir-informieren/dossiers/mindestsicherung-faqs/):
- Thema: Debatte über Sozialleistungen für geflüchtete Menschen, insbesondere Mindestsicherung für Asylberechtigte.
- Extrembeispiel: Neunköpfige syrische Familie in Wien erhält 4600 Euro Mindestsicherung inklusive Mietbeihilfe.
- Mindestsicherung/Sozialhilfe: Unterstes soziales Netz für Menschen mit geringem oder keinem Einkommen.
- Anspruchsberechtigte: Personen mit Haushaltseinkommen unter Mindeststandards, die ihren Bedarf nicht selbst decken können.
- Umfasst gesetzliche Krankenversicherung, Auszahlung erfolgt nach Aufbrauch eigenen Vermögens.
- Anspruchsberechtigte: Österreicher:innen, EU- und EWR-Bürger:innen unter bestimmten Voraussetzungen, Drittstaatenangehörige nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt.
- Asylberechtigte: Gleichstellung mit Österreicher:innen ab Statuszuerkennung, erhalten Mindestsicherung/Sozialhilfe, jedoch subsidiär Schutzberechtigte oft nur Kernleistungen.
- Bundesländer: Eigenes Gesetzes- und Richtsatzsystem, keine bundeseinheitliche Regelung.
- Sozialhilfe-Grundsatzgesetz der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung: Vereinheitlichung und Kürzung von Leistungen, Teile als verfassungswidrig aufgehoben.
- Asylwerber:innen: Kein Anspruch auf Mindestsicherung/Sozialhilfe, erhalten Grundversorgung, die unter Mindestsicherung liegt.
- Asylverfahren: Lange Wartezeiten, keine Integrationsmaßnahmen währenddessen.
- Zahl der Sozialhilfebezieher:innen in Österreich: Rückgang von 327.900 (2017) auf 213.300 (2022), Anstieg auf 219.000 (2023), 2,3-3,7 % der Gesamtbevölkerung.
- Kosten für Mindestsicherung/Sozialhilfe: 950 Millionen Euro pro Jahr, 0,73 % der Sozialausgaben.
- In Österreich beziehen 86.400 Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte Mindestsicherung/Sozialhilfe.
- In Wien: 142.000 Personen beziehen 2023 Mindestsicherung (7 % der Bevölkerung), 62.500 davon Schutzberechtigte (44 %).
- Zusammensetzung der Schutzberechtigten in Wien: 25.000 Kinder (41 %), 6.500 nicht arbeitsfähig (10 %), 30.000 arbeitsfähige Personen (49 %).
- Von den arbeitsfähigen Schutzberechtigten: 19.000 "Aufstocker" (63 %), 11.000 im Vollbezug der Mindestsicherung (37 %).
- Syrer:innen: Größte Gruppe unter Asylantragsteller:innen, 47 % der Schutztitel seit 2012-2024.
- 30.000 Syrer:innen haben in den letzten Jahren Asyl erhalten, viele leben in Wien (56 %).
- Gründe für Mindestsicherung bei Syrer:innen: Viele sind neu angekommen und müssen Deutsch lernen.
- Syrer:innen machen 1 % der österreichischen Bevölkerung aus, 70 % der ab 2015 eingereisten syrischen Männer sind in Beschäftigung.
- Vorschlag: Integrationshilfe während des Asylverfahrens gewähren, um Mindestsicherung zu reduzieren.
- Demografische Herausforderung: Überalterung der Gesellschaft, steigender Anteil an Beitragszahlern in Wien.
- 2024: 2,4 Milliarden Euro mehr für Pensionen als 2023, dreifache Jahresausgaben für Mindestsicherung.
- Fazit: Nachhaltige Finanzierung der Pensionen ist drängendes Problem, nicht die Mindestsicherung.
- Vorschläge zur Förderung der Vorteile des Zuzugs: Integrationsförderung, Deutschkurse, Praktika, Zugang zur Erwerbstätigkeit für Frauen.
Source 3 (https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/sozialleistungen/mindestsicherung-und-sozialhilfe):
- Statistiken der Mindestsicherung und Sozialhilfe erfassen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs.
- Leistungen gelten außerhalb stationärer Einrichtungen und zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
- Einschluss nicht krankenversicherter Personen in die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil der Leistungen.
- Keine gesetzliche Grundlage für die Bereitstellung von Mindestsicherungsdaten durch die Bundesländer.
- Sozialhilfe-Statistikgesetz bietet gesetzliche Grundlage infolge des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes.
- Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik umfasst alle neun Bundesländer.
- Sozialhilfestatistik umfasst derzeit sechs Bundesländer, die beide Regelungen umgesetzt haben.