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Heute ist der 7.06.2025

Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505240938/flucht-war-vergeblich-polizei-trickste-alko-lenker-aus/):
- Datum der Veröffentlichung: 24. Mai 2025
- Ort: Bezirk Steyr-Land, Oberösterreich
- Ein 37-jähriger Alko-Lenker flüchtete am Freitagabend vor einer Polizeistreife.
- Der Fahrer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erheblich.
- Die Polizei entschied, die Verfolgung abzubrechen, da eine weitere Nachfahrt zu gefährlich war.
- Die Beamten warteten an der Wohnadresse des Fahrers auf ihn.
- 20 Minuten nach der Flucht kam der Fahrer nach Hause.
- Bei der Verkehrskontrolle gab der Fahrer an, keine gültige Lenkberechtigung zu besitzen.
- Der Alkomat-Test ergab einen Wert von 0,76 Promille.
- Der Fahrer wurde angezeigt.
- Die Fahrzeugschlüssel wurden an die Mutter des Fahrers übergeben, die eine gültige Lenkberechtigung hatte.

Source 2 (https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/promillegrenze-auto/):
- Alkohol am Steuer gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und den Führerschein.
- Promillegrenzen für Autofahrer:
- 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit.
- 0,3 Promille: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit.
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, bei erstmaligem Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, strafbar.
- Ab 1,6 Promille: MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zwingend erforderlich.
- Atem-Alkoholtest misst Alkoholgehalt in der Atemluft, umgerechnet auf Blutalkoholgehalt (BAK).
- Verweigerung des Atemtests führt zu Blutentnahme.
- Geldbußen und Punkte im Fahreignungsregister bei Verstößen:
- 0,0 Promille: 250 Euro Bußgeld, 1 Punkt.
- 0,5 Promille: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
- Bei alkoholbedingten Unfällen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners, kann aber bis zu 5000 Euro zurückfordern.
- Vollkaskoversicherung zahlt je nach Alkoholisierung nur teilweise oder gar nicht.
- Bei Wiederholungstätern oder schweren Unfällen kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
- Führerschein wird in der Regel entzogen, Sperrfrist wird festgelegt.
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl möglich, Gerichtsverhandlung kann folgen.
- Anwaltliche Beratung empfohlen, um Strafe und Sperrfrist zu überprüfen.
- MPU erforderlich bei 1,1 bis 1,59 Promille ohne Ausfallerscheinungen, um Alkoholmissbrauch zu klären.

Source 3 (https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/alkohol-am-steuer-was-alkoholisierten-lenkern-bluehen-kann-16179524):
- Alkoholkonsum beeinträchtigt die Verkehrssicherheit.
- In Österreich sind 7,5% der Verkehrsunfälle (2.676 Unfälle) alkoholbedingt.
- 26 Menschen starben und 3.303 wurden verletzt bei alkoholbedingten Unfällen im letzten Jahr.
- Gesetzliche Höchstgrenze: weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut.
- Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt eine Grenze von 0,1 Promille.
- Strafen bei Alkohol am Steuer:
- 0,5 - 0,79 Promille: Verwaltungsstrafe zwischen 300 und 3.700 Euro, Vormerkung im Führerscheinregister, mögliche Nachschulung.
- 0,8 - 1,19 Promille: Strafe mindestens 800 Euro, Führerscheinentzug für 1 Monat (bei Wiederholung mindestens 3 Monate), Verkehrscoaching (100 Euro).
- 1,2 - 1,59 Promille: Strafe zwischen 1.200 und 4.400 Euro, Führerscheinentzug für mindestens 4 Monate, Nachschulung.
- 1,6 Promille und mehr: Strafe zwischen 1.600 und 5.900 Euro, Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate, Nachschulung (500 Euro), Amtsarzttermin und verkehrspsychologische Untersuchung (363 Euro).
- Verweigerung des Alkomat-Tests führt zu denselben Konsequenzen wie bei Überschreitung der Promillegrenze.
- Restalkohol kann auch nach dem Nüchternfühlen vorhanden sein; Abbau erfolgt mit etwa 0,1 Promille pro Stunde.
- Probeführerschein-Besitzer und Lkw- und Busfahrer müssen besonders auf die 0,1-Promille-Grenze achten.
- Polizei kann auch Stunden nach Fahrtende einen Alkoholtest verlangen.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-24 09:40:05

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