Heute ist der 25.05.2025
Datum: 25.05.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505240715/medikamentenkosten-neue-regelung-entlastet-viele-oesterreicher/):
- Ab 2026 wird in Österreich eine Medikamentenkosten-Obergrenze eingeführt, anstelle eines Rezeptgebühren-Deckels.
- Medikamentenkosten unter der Rezeptgebühr werden künftig in die Obergrenze einbezogen.
- Die Rezeptgebühren-Obergrenze wird bis 2027 schrittweise auf 1,5 Prozent des Netto-Jahreseinkommens gesenkt.
- Personen, die zwei Prozent ihres Netto-Einkommens für Rezeptgebühren ausgegeben haben, sind für den Rest des Jahres von weiteren Gebühren befreit.
- Eine Gesetzeslücke wurde geschlossen, die es ermöglichte, dass viele günstige Medikamente nicht in die Berechnung einflossen.
- Der Nationalrat hat die Neuregelung beschlossen, um Menschen zu entlasten, die einen bestimmten Anteil ihres Einkommens für Medikamente ausgeben.
- Ab 2026 wird ein „Heilmittelkostenkonto“ eingeführt, das auch Kassenpreise von verordneten und erstattungsfähigen Medikamenten berücksichtigt.
- Ab 2027 profitieren mehr Menschen von der Medikamentenkosten-Obergrenze.
- Der Nationalrat hat zudem beschlossen, die Rezeptgebühr für 2026 auf dem Niveau von 2025 einzufrieren.
- SPÖ-Vertreter begrüßen die Neuregelung als Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem.
Source 2 (https://gesund.bund.de/arzneimittel-kostenuebernahme-und-zuzahlung):
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel den Großteil der Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente.
- Patienten müssen sich mit einer Zuzahlung beteiligen.
- Frei verkäufliche Arzneimittel werden nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
- Kinder unter zwölf Jahren und bestimmte Jugendliche können rezeptfreie Medikamente ärztlich verordnet und bezahlt bekommen.
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten für rezeptfreie Medikamente, wenn sie zur Standardtherapie einer Erkrankung gehören.
- Es gibt verschreibungspflichtige Medikamente, die nicht von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, z.B. Lifestyle-Produkte wie Potenzmittel oder Appetitzügler.
- Einige Arzneimittel werden nicht übernommen, weil ihr Nutzen nicht ausreichend nachgewiesen ist oder sie teuer bei geringem Nutzen sind.
- Die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) legt fest, welche Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können.
- Ärzte müssen Patienten informieren, wenn ein verordnetes Arzneimittel nicht von den Kassen übernommen wird.
- Für manche Arzneimittel gelten Festbeträge, wenn günstigere therapeutisch gleichwertige Mittel existieren.
- Ärzte können zwischen mehreren therapeutisch gleichwertigen Mitteln wählen, die von der Krankenkasse übernommen werden.
- Wenn ein teureres Arzneimittel verordnet wird, muss der Patient den Differenzbetrag selbst zahlen, zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung.
- Privat krankenversicherte Patienten zahlen verordnete Medikamente zunächst selbst in der Apotheke.
- Kostenerstattung bei der privaten Krankenversicherung erfolgt mit Rezept und Apothekenquittung, abhängig vom individuellen Tarif.
Source 3 (https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/medikamente/kostenuebernahme.html):
- Kostenübernahme für Arzneimittel in den meisten EU-Ländern und Österreich hängt von der Art des Arzneimittels ab.
- In den baltischen Staaten (Estland, Lettland, Litauen) hängt die Kostenübernahme von der zugrunde liegenden Diagnose ab; es gibt Listen mit „erstattungsfähigen Diagnosen“.
- In Dänemark und Schweden ist die Höhe der Kostenübernahme abhängig von den bisherigen Ausgaben der Patienten für Medikamente; unter einer bestimmten Ausgabensumme pro Jahr erfolgt keine Erstattung.
- Über dieser Summe steigen die Erstattungssätze und der Anteil der Selbstbeteiligung sinkt.
- Selbstbeteiligung der Patienten an Kosten für erstattungsfähige Arzneimittel variiert in den EU-Ländern.
- Modelle der Selbstbeteiligung:
- Referenzpreissysteme
- Prozentuelle Selbstbeteiligungen
- Pauschalbeiträge
- Referenzpreissysteme sind in vielen EU-Ländern (z.B. Deutschland, Frankreich, Ungarn) eingeführt; sie umfassen Arzneimittel mit identischen Wirkstoffen oder therapeutisch ähnlichen Gruppen.
- Ein fixer Erstattungsbetrag (Referenzpreis) wird festgelegt, meist entsprechend dem billigsten Arzneimittel der Gruppe; Differenz zum Referenzpreis muss von Patienten gezahlt werden.
- Prozentuelle Selbstbeteiligung: In Ländern wie Frankreich und Finnland wird nur ein Teil der Kosten übernommen.
- Pauschalbeiträge: In 13 von 28 EU-Staaten, darunter Österreich, gibt es pauschale Rezeptgebühren, die pro Verordnung zwischen 50 Cent und zehn Euro liegen.
- In wenigen EU-Staaten, wie Österreich, ist die Pauschale jährlich gedeckelt (Rezeptgebührenobergrenze).