Kleine Zeitung

Heute ist der 14.12.2025

Datum: 14.12.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/aussenpolitik/19721192/afghanistan-aktivistin-haelfte-der-bevoelkerung-ohne-rechte):
- Afghanische Frauen dürfen nur bis zur 6. Schulstufe unterrichtet werden.
- Afghanistan ist das einzige Land, in dem Mädchen und Frauen der Besuch weiterführender Schulen und Hochschulen untersagt ist.
- Frauen dürfen ohne männliche Begleitung nicht reisen und sollen das Haus nicht verlassen.
- Öffentliches Sprechen von Frauen ist nicht erlaubt; ihre Stimmen sollen in der Gesellschaft nicht gehört werden.
- Tahmina Salik ist aktiv in der Organisation "Empowerment for Her", die afghanische Aktivistinnen unterstützt.
- Die Diaspora ist aktiv und fühlt sich in der Pflicht, Hilfe zu leisten.
- Unterstützung erfolgt durch finanzielle Mittel, Nachrichten von außen und moralischen Support.
- Hilfe wird auch für geheime Schulen und Zeitungen bereitgestellt.
- Es wird viel Geld benötigt für die Umsiedlung von Aktivistinnen und deren Schutz vor den Taliban.
- Viele Frauen wurden in Afghanistan eingesperrt, gefoltert oder vergewaltigt.
- Die meisten afghanischen Medien sind geschlossen oder unter Kontrolle des Regimes.
- Informationen aus Afghanistan sind schwer zu erhalten; Kontakte vor Ort berichten über die Situation.
- Proteste von Frauen haben sich weitgehend ins Internet verlagert.
- Es gibt große Angst, dass das Internet abgeschaltet wird, was den Kontakt zum Land gefährden würde.
- Die Taliban haben Möglichkeiten zur Überwachung der Bevölkerung.
- Salik äußert den Wunsch, dass die Welt auf die Situation aufmerksam wird, kritisiert jedoch die Stille.
- In Verhandlungen wird oft gesagt, es gebe Frieden in Afghanistan, während Frauenrechte vernachlässigt werden.
- Salik fragt sich, für wen der Frieden ist und betont, dass die momentane Situation nicht normalisiert werden darf.
- Sie wurde in Kabul geboren und floh als Kind mit ihrer Familie nach Dänemark.
- Salik leitet "Empowerment for Her" (ehemals "Danish Afghan Women Diaspora Forum").
- Am 23. und 24. Mai nimmt sie an einer Tagung in Wien zu "Gender Apartheid" in Afghanistan teil.
- Der Begriff "Gender Apartheid" bezieht sich auf die systematische Trennung von Männern und Frauen durch Gesetze.
- Es wird gefordert, die afghanische Situation als Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach internationalem Recht anzuerkennen.
- Die Tagung und Saliks Aufenthalt wurden unter anderem vom Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation (VIDC) organisiert.

Source 2 (https://news.un.org/en/story/2024/06/1150881):
- UN Special Rapporteur on Human Rights in Afghanistan describes high levels of discrimination as "gender apartheid."
- Gender apartheid is a real threat for millions of women and girls globally.
- No conventional legal framework in Afghanistan; decrees from de facto authorities restrict freedoms of women and girls.
- UN Women calls for immediate global action to address injustices.
- Taliban's interpretation of Islamic law dictates women's attire, limits movement, and restricts access to education and work.
- Only 1% of Afghan women feel influential in their communities; 18% have not met women outside their family in three months.
- Afghan women express desire for decision-making rights, education, and work opportunities.
- Ban on girls' education linked to a 25% increase in child marriage and a 45% increase in early childbearing.
- 1.1 million girls out of school; over 100,000 women barred from university, increasing maternal mortality risk by at least 50%.
- UNHCR reports ongoing human rights abuses in eastern Democratic Republic of the Congo (DRC).
- Children in North Kivu province face killings, abductions, and sexual exploitation by armed groups.
- In May, UNHCR recorded 164 alerts involving children, mostly in combat zones.
- Intensified clashes in Masisi and Rutshuru have displaced over 250,000 people.
- Displaced individuals are common victims of rights abuses; Masisi, Beni, and Rutshuru are severely affected.
- Increase in abuses attributed to fighting between M23 armed group and Allied Democratic Forces.
- MONUSCO conducted over 50 patrols since May 27 to protect civilians and secure routes for displaced individuals.
- MONUSCO facilitated the repatriation of six former combatants, including one woman, in North Kivu.
- UNEP warns that only eight of the top 20 countries with high deforestation rates have quantifiable targets in their climate action plans.
- UN-REDD report highlights gaps in forest protection and management in national climate action plans (NDCs).
- Pledges from 2017 to 2023 do not meet global goals to halt deforestation.
- Forests could contribute up to one third of emissions reductions needed to close the 2030 mitigation gap.
- 11 NDCs include targets for tree replacement or reforestation, but reducing deforestation is essential for effective climate action.
- UNEP emphasizes the need for NDCs to integrate national strategies to curb emissions from deforestation.

Source 3 (https://frauenrechte.de/aktuelles/detail/die-systematische-unterdrueckung-der-frauen-in-afghanistan-internationale-juristische-reaktionen):
- Am 4. Oktober 2024 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil zur systematischen Unterdrückung von Frauen in Afghanistan.
- Zwei afghanische Frauen klagten in Österreich, nachdem ihre Asylanträge abgelehnt wurden.
- Der österreichische Verwaltungsgerichtshof stellte die Frage, ob die Maßnahmen der Taliban als geschlechtsspezifische Verfolgung gelten.
- Der EuGH bejahte dies und erkannte die systematische Unterdrückung afghanischer Frauen als geschlechtsspezifische Verfolgung an.
- Afghanische Frauen müssen im Asylverfahren keine individuelle Verfolgung nachweisen; die Staatsangehörigkeit und das Geschlecht genügen.
- Nationale Migrationsbehörden in der EU sind verpflichtet, diese Rechtsprechung zu beachten.
- Das Urteil stärkt den Schutz afghanischer Frauen in Europa und setzt ein Zeichen gegen geschlechtsspezifische Verfolgung.

- Am 23. Januar 2025 beantragte der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, internationale Haftbefehle gegen Taliban-Anführer.
- Die Haftbefehle betreffen Haibatullah Achundsada und Abdul Hakim Hakkani wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung seit dem 15. August 2021.
- Khan beschrieb die Verfolgung afghanischer Frauen als „noch nie dagewesen“ und „anhaltend“.
- Der IStGH hat keine eigene Vollstreckungsmacht und ist auf die Kooperation der Mitgliedsstaaten angewiesen.
- Internationale Haftbefehle senden ein Signal, dass Menschenrechtsverbrechen nicht ungestraft bleiben sollen.

- AktivistInnen und RechtsexpertInnen fordern die völkerrechtliche Anerkennung von Gender-Apartheid in Afghanistan und Iran.
- Im März 2023 wurde die Kampagne „End Gender Apartheid“ ins Leben gerufen.
- Der Sechste Ausschuss der UN-Generalversammlung arbeitet an einer neuen Konvention über Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
- Es wird gefordert, den Begriff der Gender-Apartheid in die Konvention aufzunehmen.

- Der Begriff Apartheid bezieht sich derzeit nur auf rassistische Diskriminierung gemäß internationalen Rechtsübereinkommen.
- Die Anerkennung von Gender-Apartheid soll geschlechtsspezifische Diskriminierung als Apartheidsverbrechen anerkennen.
- TERRE DES FEMMES unterstützt die Forderung zur Aufnahme der Gender-Apartheid in die Konvention zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Ursprung:

Kleine Zeitung

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Erstellt am: 2025-05-24 05:15:15

Autor:

Kleine Zeitung