Heute ist der 25.05.2025
Datum: 25.05.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/trump-ordnet-beschleunigten-ausbau-von-atomkraftwerken-an/9425156):
- US-Präsident Donald Trump hat am 24. Mai 2025 vier Dekrete unterzeichnet, um den Ausbau der Kernenergienutzung zu fördern.
- Die Atomaufsichtsbehörde soll weniger Vorschriften erlassen und neue Lizenzen für Atomreaktoren und -kraftwerke schneller erteilen.
- Der Genehmigungsprozess für Atomkraftwerke wird von über zehn Jahren auf 18 Monate verkürzt.
- Ziel ist es, den Strombedarf der Rechenzentren für KI-Anwendungen zu decken.
- Innenminister Doug Burgum erklärte, dies werde die Überregulierung der Industrie nach über 50 Jahren zurückdrehen.
- Trump ordnete die Wiederbelebung des Uran-Bergbaus und der Uran-Anreicherung an.
- Der nationale Energienotstand wurde im Januar 2025 ausgerufen, da nicht genügend Strom produziert werde.
- Die installierte Kraftwerkskapazität soll bis 2050 von rund 100 Gigawatt auf 400 Gigawatt erhöht werden.
- Die Dekrete sollen den Bau neuer Atomkraftwerke erleichtern, Genehmigungen beschleunigen, Kreditvergabe erleichtern und Forschung zum Reaktordesign unterstützen.
- Die Herstellung von Kernbrennstoff soll verstärkt in den USA stattfinden, einschließlich Uranförderung und Anreicherung.
- Die Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen soll ebenfalls unterstützt werden.
- Das Energieministerium wird angewiesen, bis 2030 den Bau von zehn neuen großen Reaktoren zu unterstützen.
- Das Ministerium soll auch den Einsatz von Atomstrom für Rechenzentren für KI fördern.
- Das US-Militär wird angewiesen, innerhalb von drei Jahren ein Atomkraftwerk auf einem heimischen Stützpunkt zu bauen.
- Die USA haben mehr als 90 Kernreaktoren, die größte Anzahl weltweit, jedoch gelten viele als veraltet.
Source 2 (https://www.base.bund.de/de/nukleare-sicherheit/sicherheit/genehmigung-aufsicht/genehmigung-aufsicht.html):
- Kerntechnische Anlagen zur Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung und Spaltung von Kernbrennstoffen müssen einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren unterzogen werden.
- Diese Anlagen unterliegen dauerhaft der staatlichen Aufsicht.
- Das Atomgesetz (AtG) regelt die Genehmigung für:
- Errichtung
- Besitz
- Betrieb
- wesentliche Änderungen
- Stilllegung
- Nachweis erforderlich, dass Vorsorge gegen Schäden durch Errichtung und Betrieb getroffen ist.
- Errichtung und Betrieb bzw. Wiederinbetriebnahme einer kerntechnischen Anlage zur gewerblichen Elektrizitätserzeugung in Deutschland ist nicht genehmigungsfähig.
- Sicherheitsvorkehrungen sollen Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung schützen.
- Betriebsstörungen und Auslegungsstörfälle müssen beherrscht werden, um Schäden in der Umgebung zu vermeiden.
- Vorsorgemaßnahmen sind auch für sehr unwahrscheinliche katastrophale Ereignisse erforderlich.
- Kerntechnische Anlagen unterliegen während ihrer gesamten Lebensdauer der staatlichen Aufsicht, von der Errichtung bis zur Stilllegung.
- Die Aufsicht und Überwachung der Sicherheit obliegt dem jeweiligen Bundesland, in dem sich die Anlage befindet.
- Jedes Bundesland hat eine zuständige Landesbehörde für die Atomaufsicht.
- Sicherheitsanforderungen sind in deutschen Vorschriften und Regelungen festgeschrieben.
- Diese Regelungen sind in einer hierarchisch strukturierten Pyramide, der Kerntechnischen Regelpyramide, organisiert.
- Weitere Informationen sind im Informationsportal "Sicherheit in der Kerntechnik" von Bund und Ländern verfügbar.
Source 3 (https://www.bmuv.de/themen/nukleare-sicherheit/ueberblick-nukleare-sicherheit):
Weitere Informationen finden Sie auf https://www.bmuv.de/themen/nukleare-sicherheit/ueberblick-nukleare-sicherheit