Klick kärnten

Heute ist der 25.05.2025

Datum: 25.05.2025 - Source 1 (https://www.klick-kaernten.at/1311612025/frau-broch-zweimal-in-selbstdienungsladen-ein/):
- Datum: 21. Mai, 19:30 Uhr
- Ort: Selbstbedienungsladen in Grifffen
- Tatverdächtige: 37-jährige Frau aus dem Bezirk Völkermarkt
- Erster Versuch: Aufbrechen der Kasse misslang, Diebstahl von Lebensmitteln
- Zweiter Versuch: 22. Mai, 02:09 Uhr, Rückkehr zur Tatstelle
- Zweiter Diebstahl: Gewaltsames Öffnen der Kasse, Entwendung von gesamtem Bargeld und Lebensmitteln
- Aufklärung: Tat durch Videoüberwachung schnell geklärt
- Geständnis: Frau zeigte sich geständig
- Gesamtschaden: Mehrere hundert Euro
- Anzeige: Frau wird der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt

Source 2 (https://www.justis.ch/de/rechtstipps/artikel/datenschutz/vor-einbruchen-schutzt-nicht-nur-eine-kamera):
- Zunahme der Einbrüche und Einschleichdiebstähle in der Schweiz um fast 16 Prozent im vergangenen Jahr.
- Durchschnittlich nur zwei von zehn Einbrüchen werden aufgeklärt.
- Immer mehr Hauseigentümer:innen installieren Videoüberwachungsanlagen.
- Vor der Anschaffung einer Videoüberwachung sollten Alternativen und Vorschriften geprüft werden.
- Alternativen zur Videoüberwachung:
- Hochwertige Schlösser
- Alarmanlagen
- Bewegungsmelder
- Smart-Home-Technologie
- Aufkleber wie „Vorsicht, bissiger Hund“ oder „Vorsicht, wachsamer Nachbar“
- Regelmäßige Nachbarschaftskontrollen
- Videoüberwachung erfordert keine Bewilligung, jedoch sind zahlreiche Regeln und Datenschutzgesetze zu beachten:
1. Aufnahmebereich muss auf das eigene Grundstück beschränkt sein.
2. Videoüberwachung muss gerechtfertigt und verhältnismäßig sein.
3. Personen im Aufnahmebereich müssen über die Überwachung informiert werden (z.B. durch Hinweistafeln).
- Aufzeichnungen müssen sicher aufbewahrt und in der Regel innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden.
- Bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Nachbars Kamera:
- Zunächst Problem mit Nachbarn klären.
- Bei Uneinsichtigkeit: Kontakt zum eidg. Datenschutzbeauftragten aufnehmen.
- Möglichkeit zur zivilrechtlichen Klage, Friedensrichter als erste Anlaufstelle.
- Videoüberwachung verhindert Einbrüche nicht und wird selten als Beweismittel vor Gericht verwendet.
- Einbrecher dringen zunehmend tagsüber ein, auch wenn Bewohner:innen zu Hause sind.
- Sicherheitstipps: Haustür immer abschließen und Fenster bei Abwesenheit schließen.

Source 3 (https://www.180-sicherheit.de/videoueberwachung-datenschutz/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://www.180-sicherheit.de/videoueberwachung-datenschutz/

Ursprung:

Klick kärnten

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Erstellt am: 2025-05-23 19:10:08

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Klick kärnten