Heute ist der 25.05.2025
Datum: 25.05.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/welt/weltchronik/deswegen-krachte-das-containerschiff-in-den-garten/634423182):
- Der Steuermann eines Containerschiffs in Norwegen war offenbar eingeschlafen.
- Nur eine Person war zum Zeitpunkt des Vorfalls auf der Brücke des Schiffs.
- Der Kurs des Schiffs wurde bei der Einfahrt in den Trondheimsfjord nicht geändert, was notwendig gewesen wäre.
- Andere Seeleute an Bord bestätigten, dass der Steuermann eingeschlafen war.
- Das Containerschiff "NCL Salten" ist 135 Meter lang.
- Das Schiff krachte am Donnerstag im Morgengrauen in den Garten von Johan Helberg, nur wenige Meter von dessen Haus entfernt.
- Johan Helberg wurde während des Vorfalls im Bett liegend von einem Nachbarn geweckt.
- Am Freitag steckte der Bug des Containerschiffs weiterhin im Garten von Helberg.
- Versuche, das Schiff wieder flottzumachen, scheiterten zunächst.
Source 2 (https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.norwegen-mann-am-steuer-von-containerschiff-vermutlich-eingeschlafen.1ab88c0d-1b76-41b1-bca6-693727c54554.html):
- Vorfall in Norwegen: Containerschiff "NCL Salten" steuert auf Wohnhaus zu.
- Polizei vermutet, dass der verantwortliche Mann auf der Schiffsbrücke eingeschlafen ist.
- Der Mann ist ein ausländischer Staatsbürger im Offiziersrang, zwischen 30 und 40 Jahren alt, jedoch nicht der Kapitän.
- Reederei bestätigt, dass die Polizei einen Verdächtigen identifiziert hat und unterstützt die Ermittlungen.
- Das 135 Meter lange Containerschiff lief am Donnerstagmorgen im Trondheimfjord nahe Byneset auf Grund.
- Es drehte nicht wie geplant nach Steuerbord und kam nur wenige Meter neben einem Wohnhaus zum Stehen.
- Es gab keine Verletzten; das Haus erlitt nur eine beschädigte Wärmepumpenleitung.
- In der Nähe des Schiffs kam es zu einem etwa 100 Meter breiten Erdrutsch, der jedoch keine größeren Folgen hatte.
- Das Schiff steht weiterhin auf Grund; die Bergung gestaltet sich schwieriger als erwartet.
- Reederei betont, dass die Sicherheit bei der Bergung oberste Priorität hat.
Source 3 (https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/125/seeverkehr-verkehrs-und-sicherheitsregelungen):
- EU hat Standards für Sicherheit im Seeverkehr durch mehrere Richtlinien und Verordnungen verbessert.
- Wichtige Gesetzespakete wurden nach den Havarien der Schiffe „Erika“ (1999) und „Prestige“ (2002) verabschiedet.
- Rechtsgrundlage: Titel VI, Artikel 91 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 100 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
- Sicherheit auf See schützt Passagiere, Besatzungsmitglieder, Meeresumwelt und Küstenregionen.
- Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) entwickelt einheitliche internationale Standards.
- Wichtige internationale Übereinkommen: MARPOL, SOLAS, STCW.
- EU-Recht wird zeitnah an internationale Übereinkommen angepasst.
**A. Ausbildung und Qualifikationen**
- Richtlinie 94/58/EG (1994) über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten.
- STCW-Übereinkommen von 1978 erhielt uneingeschränkte Geltung im EU-Recht.
- Neueste Fassung der Richtlinie: (EU) 2022/993 (2022).
- Richtlinie (EU) 2017/2397 (2017) erweitert Anforderungen an Berufsqualifikationen auf alle Besatzungsmitglieder in der Binnenschifffahrt.
- Richtlinie (EU) 2021/1233 (2021) führt Übergangsmaßnahmen für die Anerkennung von Zeugnissen aus Drittländern ein.
**B. Schiffsausrüstung**
- Richtlinie 96/98/EG (1996) zielt auf einheitliche Umsetzung des SOLAS-Übereinkommens ab.
- Richtlinie 2012/32/EU ändert Anhang A der Richtlinie 96/98/EG.
- Richtlinie 2014/90/EU (2014) verstärkt Kontrolle der Einhaltung von Regeln.
**C. Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen**
- ISPS-Code (2002) zur Verbesserung des Schutzes von Schiffen und Hafenanlagen.
- Verordnung (EG) Nr. 725/2004 (2004) sichert einheitliche Auslegung und Umsetzung der IMO-Beschlüsse.
- EU-Strategie für maritime Sicherheit wurde 2014 angenommen.
**D. Sicherheit von Fahrgastschiffen und Schiffsüberprüfungen**
- Richtlinie 94/57/EG (1994) regelt Schiffsüberprüfungsorganisationen.
- Richtlinie 2009/45/EG (2009) konsolidiert Sicherheitsvorschriften für Fahrgastschiffe.
- Richtlinie 98/41/EG (1998) ermöglicht Kontrolle der Passagieranzahl.
- Richtlinie (EU) 2019/1159 (2019) aktualisiert Vorschriften für Seeleute.
**E. Digitale maritime Systeme und Dienste**
- Richtlinie 2005/44/EG (2005) schafft Rahmen für digitale Informationsdienste in der Binnenschifffahrt.
- Richtlinie 2010/65/EU (2010) regelt Meldeformalitäten für Schiffe.
- Verordnung (EU) 2019/1239 (2019) etabliert ein Single-Window-Umfeld für den Seeverkehr.
**F. Entwicklungen nach den Havarien der Schiffe „Erika“ und „Prestige“**
1. **Erika-I-Paket**:
- Richtlinie 2001/105/EG (2001) verschärft Vorschriften über Schiffsüberprüfungen.
- Richtlinie 2001/106/EG (2001) führt verbindliche Hafenstaatkontrolle ein.
- Verordnung (EG) Nr. 417/2002 (2002) legt Zeitplan für den Austausch von Einhüllen-Öltankschiffen fest.
- Verordnung (EG) Nr. 1726/2003 (2003) verschärft Zeitplan nach der Havarie des „Prestige“.
- Verordnung (EU) Nr. 530/2012 (2012) verbietet Einhüllen-Tankschiffe in EU-Häfen.
2. **Erika-II-Paket**:
- Richtlinie 2002/59/EG (2002) schafft Überwachungssystem für Schiffsverkehr (SafeSeaNet).
- Einführung von automatischen Identifikationssystemen (AIS) und Schiffsdatenschreibern (VDR).
- Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 (2002) gründet die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA).
3. **Drittes Maßnahmenpaket**:
- Richtlinie 2009/16/EG (2009) über Hafenstaatkontrolle verbessert Überprüfungen.
- Richtlinie 2009/21/EG (2009) ermöglicht Kontrolle der Flaggenstaatpflichten.
- Richtlinie 2009/18/EG (2009) legt Grundsätze für Unfalluntersuchungen im Seeverkehr fest.
- Europäisches Parlament unterstützt Initiativen zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr und fordert klare Strukturen für Notlagen.