Heute ist der 24.05.2025
Datum: 24.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250523_OTS0068/regierung-setzt-mit-chatbot-der-ki-servicestelle-auf-informationsvermittlung-verstaendlichkeit-und-zugaenglichkeit):
- Die RTR GmbH hat einen neuen Chatbot zum AI Act der Europäischen Union veröffentlicht.
- Der Chatbot bietet verlässliche und verständliche Informationen über ein Web-Interface.
- Er basiert auf einem Sprachmodell mit „Retrieval-Augmented Generation“-System (RAG).
- Der Chatbot beantwortet Fragen basierend auf relevanten Fachdokumenten, einschließlich des AI Act und Informationsmaterialien der KI-Servicestelle.
- Die bereitgestellten Inhalte sind nicht rechtlich bindend, dienen jedoch als Orientierung.
- Die Funktionsweise des Chatbots ist transparent: Eingaben, Informationsbeschaffung und Antwortgenerierung sind einsehbar.
- Eine ausführliche technische Dokumentation ist verfügbar, die Einblicke in Konzeption und Funktionslogik bietet.
- Der Chatbot zeigt den Stromverbrauch pro Anfrage an und vergleicht diesen mit alltäglichen Geräten.
- Alle Komponenten laufen auf RTR-Hardware, das Sprachmodell stammt von Mistral.
- Quellcode und Datenbasis sind Open Source und frei verwendbar.
- Die KI-Servicestelle weist darauf hin, dass die Antworten des Chatbots potenziell fehlerhaft sein können.
- Der Chatbot ist ab sofort unter https://chat.ki.rtr.at erreichbar.
- Technische Dokumentation und Details zum Energieverbrauch sind unter https://www.rtr.at/rtr/service/ki-servicestelle/chat/technik.de.html verfügbar.
- Der Aufbau einer vertrauenswürdigen KI-Infrastruktur in der Verwaltung wird vorangetrieben.
- Ein Verhaltenskodex zur einheitlichen Kennzeichnung von KI-Systemen wird eingeführt.
- Die RTR ist die Regulierungsbehörde für den Rundfunk- und Telekommunikationsmarkt in Österreich und unterstützt die Umsetzung des AI Act.
Source 2 (https://artificialintelligenceact.eu/article/50/):
- Anbieter von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass Systeme, die direkt mit natürlichen Personen interagieren, so gestaltet sind, dass die Personen informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, es sei denn, dies ist offensichtlich.
- Diese Verpflichtung gilt nicht für KI-Systeme, die gesetzlich zur Erkennung, Verhinderung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten autorisiert sind, sofern angemessene Schutzmaßnahmen für die Rechte Dritter bestehen.
- Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Inhalte (Audio, Bild, Video, Text) generieren, müssen sicherstellen, dass die Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet sind und als künstlich generiert oder manipuliert erkennbar sind.
- Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die KI-Systeme eine unterstützende Funktion für Standardbearbeitung ausüben oder die Eingabedaten nicht wesentlich verändern.
- Betreiber von Emotionserkennungssystemen oder biometrischen Kategorisierungssystemen müssen die betroffenen Personen über die Funktionsweise des Systems informieren und die personenbezogenen Daten gemäß den EU-Vorschriften verarbeiten.
- Diese Verpflichtung gilt nicht für Systeme, die gesetzlich zur Erkennung, Verhinderung oder Untersuchung von Straftaten autorisiert sind.
- Betreiber von KI-Systemen, die Deepfakes generieren oder manipulieren, müssen offenlegen, dass der Inhalt künstlich generiert oder manipuliert wurde, es sei denn, die Nutzung ist gesetzlich zur Erkennung oder Verfolgung von Straftaten autorisiert.
- Bei künstlerischen, kreativen oder satirischen Werken sind die Transparenzpflichten auf die Offenlegung der Existenz des generierten Inhalts beschränkt.
- Betreiber von KI-generierten Texten, die zur Information der Öffentlichkeit dienen, müssen ebenfalls offenlegen, dass der Text künstlich generiert oder manipuliert wurde, es sei denn, die Nutzung ist gesetzlich autorisiert oder der Inhalt wurde einer menschlichen Überprüfung unterzogen.
- Die Informationen aus den Absätzen 1 bis 4 müssen den betroffenen Personen klar und unterscheidbar spätestens bei der ersten Interaktion bereitgestellt werden.
- Die Absätze 1 bis 4 beeinträchtigen nicht die Anforderungen und Verpflichtungen aus Kapitel III oder andere Transparenzpflichten nach EU- oder nationalem Recht.
- Das KI-Büro soll die Erstellung von Verhaltenskodizes auf Unionsebene fördern, um die effektive Umsetzung der Verpflichtungen zur Erkennung und Kennzeichnung von künstlich generierten Inhalten zu erleichtern.
- Die Kommission kann Durchführungsakte zur Genehmigung dieser Verhaltenskodizes erlassen und gegebenenfalls gemeinsame Regeln für die Umsetzung der Verpflichtungen festlegen.
Source 3 (https://www.pwc.de/de/risk-regulatory/responsible-ai/europaeische-ki-regulierung-und-ihre-umsetzung.html):
- Der EU AI Act ist eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für KI-Systeme.
- Die Verordnung sieht Übergangsfristen von 6 bis 36 Monaten vor, abhängig von der Risikoklasse der KI-Systeme.
- Nichteinhaltung der Anforderungen kann zu erheblichen Geldstrafen und Haftungsrisiken führen.
- KI-Systeme werden anhand ihrer Risiken reguliert.
- Einige KI-Systeme sind gänzlich verboten, andere müssen spezifische Anforderungen erfüllen.
- Restliche Systeme können zunächst ohne Einschränkungen betrieben werden, jedoch kann die Kommission die Liste der regulierten Systeme bei ausreichendem Risiko erweitern.
- Der Fokus liegt auf KI-Systemen mit hohem Risiko, die umfassende Dokumentations-, Überwachungs- und Qualitätsanforderungen erfüllen müssen.
- Nutzer und Anbieter von KI-Systemen mit hohem Risiko tragen die Hauptlast der Anforderungen.
- KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI GPAI) unterliegen stärkeren Regulierungen.
- GPAI müssen spezielle Transparenzanforderungen erfüllen und Urheberrechte wahren.
- Bei systemischen Risiken gelten strengere Regeln für Qualitäts- und Risikomanagement sowie Reporting an staatliche Stellen.
- KI-Systeme, die mit Menschen interagieren, müssen diese über die Nutzung informieren.
- Weitere Vorgaben für KI-Anwendungsfälle sind horizontal (z.B. DSGVO, vorgeschlagener EU Data Act) und vertikal/sektorale (z.B. EU-Verordnung über Medizinprodukte, deutsche Verordnung zur Genehmigung und Betrieb von autonomen Fahrzeugen).