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Heute ist der 24.05.2025

Datum: 24.05.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3792582):
- Eine FPÖ-Gemeinderätin aus dem Bezirk Linz-Land wurde am Landesgericht Steyr zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.
- Grund für das Urteil sind Untreue und ein Schaden von 108.000 Euro.
- Die Politikerin hat als Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei einem Kredit von 105.000 Euro getrickst und sich das Geld in sechs Tranchen auf ihr Privatkonto überwiesen.
- Zusätzlich zur Haftstrafe wurde eine Geldbuße von 10.080 Euro verhängt.
- Die Gemeinderätin behält ihren Sitz im Ortsparlament, da sie erst bei einer Haftstrafe von einem Jahr zum Rücktritt verpflichtet wäre.
- Sie hat im Zuge des Gerichtsverfahrens 85.000 Euro zurückgezahlt, was als Milderungsgrund gewertet wurde.
- Weder die Bezirks- noch die Landespartei der FPÖ waren bis Donnerstag über den Fall informiert.
- Der Bezirksparteichef Christian Partoll äußerte, dass die Partei die Situation prüfen werde.
- Der VP-Bürgermeister der Gemeinde erfuhr ebenfalls erst am Donnerstag von den Vorfällen.
- Die Grünen-Landtagsabgeordnete Anne-Sophie Bauer kommentierte, dass solches Verhalten das Vertrauen in die Politik nicht stärkt.

Source 2 (https://www.diepresse.com/19457783/ein-jahr-bedingte-haft-fuer-ex-fpoe-mandatar-jenewein-freispruch-fuer-ott):
- Hans-Jörg Jenewein, ehemaliger FPÖ-Nationalratsabgeordneter, wurde am Wiener Straflandesgericht verurteilt.
- Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Missbrauch der Amtsgewalt.
- Jenewein erhielt 12 Monate bedingte Haft.
- Im gleichen Verfahren wurde Egisto Ott, ehemaliger Chefinspektor des BVT, freigesprochen.
- Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
- Jenewein beauftragte eine ehemalige Mitarbeiterin von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) mit der Beschaffung von Berichten über Teilnehmer an Treffen europäischer Nachrichtendienste.
- Bei einer Hausdurchsuchung wurde ein Schlagring bei Jenewein sichergestellt.
- Eine frühere Mitarbeiterin Kickls wurde ebenfalls wegen Amtsmissbrauchs verurteilt und erhielt ein Jahr bedingte Haft (nicht rechtskräftig).
- Der Prozess gegen Ott und Jenewein war ein Nebenstrang zu anderen Vorwürfen gegen Ott.
- Gegen Ott wird seit 2017 wegen Amtsmissbrauchs und weiteren Delikten ermittelt.
- Ott wurde am 29. März 2024 festgenommen und bis zum 26. Juni 2024 in Untersuchungshaft genommen.
- Vorwurf: Übergabe von Diensthandys und einem Laptop mit geheimen Informationen an den russischen Inlandsgeheimdienst FSB.
- Ott bestreitet die Vorwürfe entschieden.
- Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu den Spionage-Vorwürfen sind noch nicht abgeschlossen.

Source 3 (https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/strafrecht/2/Seite.2460105.html):
- Das Korruptionsstrafrecht soll verhindern, dass Amtsträger ihre Position missbrauchen, um sich Vorteile zu verschaffen.
- Der Begriff "Amtsträger" umfasst alle Rechtsträger des öffentlichen Rechts, z.B. Universitäten.
- Amtsträger sind Personen, die als Organ eines Unternehmens oder aufgrund eines Dienstverhältnisses tätig sind, an dem inländische oder ausländische Gebietskörperschaften mit mindestens 50% beteiligt sind.
- Dazu gehören auch Organmitglieder und Bedienstete von Unternehmen, die der Überprüfung durch den Rechnungshof oder vergleichbare Einrichtungen unterliegen.
- Aktive und passive Bestechung von inländischen Abgeordneten ist strafbar.
- Amtsträger oder Schiedsrichter dürfen keine Vorteile für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts fordern.
- Vorteile dürfen nur angenommen werden, wenn sie als "gebührlicher Vorteil" gelten.
- "Gebührliche Vorteile" sind gesetzlich erlaubte Vorteile oder solche, die im Rahmen einer Veranstaltung gewährt werden, an der ein amtlich oder sachlich gerechtfertigtes Interesse besteht.
- Beispiele für gebührliche Vorteile sind Spenden für Kunst und Wissenschaft ohne bestimmenden Einfluss auf die Verwendung.
- Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten geringen Werts sind ebenfalls erlaubt, es sei denn, die Tat wird gewerbsmäßig begangen.
- Strafbar ist es, wenn ein Amtsträger oder Schiedsrichter mit dem Vorsatz, sich beeinflussen zu lassen, Vorteile fordert oder annimmt.
- Auch derjenige, der einen Vorteil zur Beeinflussung einem Amtsträger zuwendet, ist strafbar ("Anfüttern").
- Korruptionsdelikte von nicht österreichischen Amtsträgern durch Österreicher im Ausland sind in Österreich strafbar, unabhängig von der Strafbarkeit am Tatort.
- Dies gilt auch, wenn die Tat zugunsten eines österreichischen Amtsträgers oder Schiedsrichters begangen wurde.
- Letzte Aktualisierung des Artikels: 5. August 2024.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-23 08:07:09

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