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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/politik/justizministerin-sporrer-zu-jj-das-hat-mich-entsetzt/634281986):
- Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) äußert sich im oe24-Interview zum Eklat um den Song-Contest-Sieger JJ.
- JJ hat den Ausschluss von Israel beim Song-Contest gefordert und einen Beitrag über einen Anschlag auf israelische Botschaftsmitarbeiter in Washington geliked.
- Sporrer zeigt sich entsetzt über JJ's Verhalten und betont, dass Gewalt immer verurteilt werden muss.
- Sie erklärt, dass es nicht um Politik, sondern um Haltung geht.
- In der Justiz wird eine Reform der Fußfessel angestrebt, die eine Ausweitung von einem auf zwei Jahre Haft vorsieht.
- Karl-Heinz Grasser könnte von dieser Reform profitieren, jedoch betont Sporrer, dass die Reform nicht speziell auf ihn abzielt.
- Fußfesselträger dürfen keinen Alkohol konsumieren und sind auf private Räume beschränkt.
- Der Antrag auf Fußfessel kann gestellt werden, wenn der Strafrest zwei Jahre beträgt; die Entscheidung liegt bei der Vollzugsbehörde und kann von einem unabhängigen Gericht überprüft werden.
- Sporrer informiert, dass der Personalstand in der Justiz gehalten werden konnte, ohne Einschnitte, Personalstopp oder Aufnahmestopp.
- Das Ministerium betrachtet die Erhöhung der Gerichtsgebühren für Bürger ebenfalls als Sparmaßnahme.

Source 2 (https://www.puls24.at/news/politik/nach-ogh-urteil-fussfessel-statt-gefaengnis-neues-gesetz-koennte-karl-heinz-grasser-nuetzen/409128):
- Das Budgetbegleitgesetz bringt neue Regeln für den Einsatz von Fußfesseln in Österreich.
- Ziel der Maßnahme ist die Entschärfung der angespannten Haftsituation.
- Ab 1. September 2025 soll eine Fußfessel auch bei Personen mit 24 Monaten Haft eingesetzt werden.
- Derzeit liegt die Grenze für den Einsatz bei zwölf Monaten Haft.
- Karl-Heinz Grasser, kürzlich verurteilt, könnte von dieser Regelung profitieren.
- Grasser wurde zu vier Jahren Freiheitsstrafe in der Causa BUWOG verurteilt, Urteil vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt.
- Er hat bis Ende April zwei Wochen Zeit, um seine Haft in der Justizanstalt Innsbruck anzutreten.
- Es wird geprüft, ob eine Halbstrafe (ca. 22 Monate) oder eine Zwei-Drittel-Strafe (ca. 30 Monate) zur Anwendung kommt.
- Bei einer Halbstrafe könnte Grasser ab 1. September 2025 eine Fußfessel beantragen.
- Bei einer Zwei-Drittel-Strafe könnte er ab Jänner 2026 im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen.
- Grassers Anwaltsteam könnte versuchen, den Haftantritt bis zur Gesetzesänderung hinauszuzögern, was jedoch als wenig wahrscheinlich gilt.

Source 3 (https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/strafrecht/7/1/Seite.2460312.html):
- Strafgefangene können den Vollzug der Strafe unter elektronisch überwachten Hausarrest verbringen.
- Nutzung einer Fußfessel ermöglicht Aufenthalt in der Unterkunft und Ausübung geeigneter Beschäftigungen (z.B. Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Kinderbetreuung).
- Strafgefangene müssen sich an vorgegebene Zeiten halten, in denen sie in der Unterkunft sein müssen.
- Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest kann vor oder während des Vollzugs der Freiheitsstrafe gestellt werden.
- Entscheidung über den Antrag trifft der Leiter des zuständigen Gefängnisses.
- Voraussetzungen für Bewilligung des Antrags:
- Verbleibende Strafzeit darf 12 Monate nicht überschreiten.
- Geeignete Unterkunft im Inland vorhanden.
- Der Verurteilte muss einer geeigneten Beschäftigung nachgehen und Einkommen beziehen.
- Kranken- und Unfallversicherungsschutz muss bestehen.
- Schriftliche Einwilligung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen erforderlich.
- Prüfung der Wohnverhältnisse, des sozialen Umfelds und Risikofaktoren muss positiv ausfallen.
- Kosten des elektronischen Hausarrests sind vom Strafgefangenen zu tragen.
- Für Sexualstraftäter gelten zusätzliche Kriterien:
- Mindestens die Hälfte der Freiheitsstrafe oder mindestens drei Monate müssen verbüßt sein.
- Es muss eine qualifiziert günstige Prognose vorliegen, dass der Hausarrest nicht missbraucht wird.
- Opfer von Sexualdelikten haben ein Äußerungsrecht zum elektronisch überwachten Hausarrest des Täters.
- Äußerungsrecht gilt für Opfer, die einen Antrag auf Information über bevorstehende Entlassungen oder Maßnahmen gestellt haben.
- Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer.
- Gericht kann im Strafurteil festlegen, dass eine elektronische Fußfessel für einen bestimmten Zeitraum nicht in Betracht kommt.
- Elektronisch überwachter Hausarrest kann unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-22 22:46:08

Autor:

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