Kleine Zeitung

Heute ist der 14.12.2025

Datum: 14.12.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/aussenpolitik/19716664/stocker-will-leichtere-ausweisung-auslaendischer-straftaeter):
- Es werden Fälle von schweren Gewaltverbrechen und Drogenkriminalität erwähnt.
- Unterzeichner betonen, dass Staaten wirksame Maßnahmen gegen feindliche Staaten ergreifen müssen, die Migranten instrumentalisieren.
- Diskussion über die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wird angestoßen.
- Kritik an der Auslegung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR), die die Fähigkeit einschränkt, demokratische Gesellschaften zu schützen.
- Offener Brief initiiert von dänischer Ministerpräsidentin Mette Frederiksen und italienischer Ministerpräsidentin Giorgia Meloni.
- Unterstützt von Bundeskanzler Christian Stocker sowie Regierungschefs aus Belgien, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen und Polen.
- EMRK gilt in Österreich als tragende Säule der Rechtsstaatlichkeit und hat Verfassungsrang.
- Österreich unterstützt Völkerrecht, Rechtsstaatlichkeit und internationale Gerichtsbarkeit.
- Bedeutung der Menschenrechte und Unabhängigkeit des EGMR werden nicht in Frage gestellt.
- Ziel des Vorstoßes ist es, den Herausforderungen der heutigen Zeit, insbesondere bei der Abschiebung straffälliger Migranten, gerecht zu werden.
- Bürger in Europa erwarten Lösungen für diese Herausforderungen.
- Diskussion über die Auslegung des Konventionsrechts im Bereich Migration soll an die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts angepasst werden.
- Rechtliche Hindernisse bei Abschiebungen von straffälligen Migranten werden als nicht erklärbar angesehen.

Source 2 (https://edoc.coe.int/en/european-convention-on-human-rights/5581-die-europische-menschenrechtskonvention.html):
- Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, werden als "Staatenparteien" bezeichnet.
- Diese Staaten haben sich verpflichtet, die grundlegenden zivilen und politischen Rechte, die in der Konvention definiert sind, für alle Personen innerhalb ihrer Jurisdiktion zu sichern und zu garantieren, nicht nur für ihre Staatsangehörigen.
- Zu den durch die Konvention gesicherten Rechten und Freiheiten gehören:
- Recht auf Leben
- Recht auf ein faires Verfahren
- Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
- Meinungsfreiheit
- Freiheit des Denkens, des Gewissens und der Religion
- Schutz des Eigentums
- Die Konvention verbietet insbesondere:
- Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- Sklaverei und Zwangsarbeit
- willkürliche und rechtswidrige Inhaftierung
- Diskriminierung bei der Ausübung der gesicherten Rechte und Freiheiten.

Source 3 (https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/165/human-rights):
- Die EU fördert Demokratie und Menschenrechte in ihren Außenbeziehungen.
- Ziel: Berücksichtigung von Menschenrechtsbelangen in allen Politikbereichen und Programmen.
- Instrumente der Menschenrechtspolitik umfassen die Finanzierung spezifischer Projekte.
- Rechtsgrundlagen:
- Artikel 2 EUV: Werte der EU (Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte).
- Artikel 3 EUV: Ziele der EU in internationalen Beziehungen (Beseitigung von Armut, Schutz der Menschenrechte, Einhaltung des Völkerrechts).
- Artikel 6 EUV: Verpflichtung zur Achtung der Charta der Grundrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
- Artikel 21 EUV: Grundsätze für das auswärtige Handeln (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte).
- Artikel 205 AEUV: Auswärtiges Handeln der EU muss von Artikel 21 EUV bestimmt sein.
- 2012: Verabschiedung eines Strategischen Rahmens für Menschenrechte und Demokratie.
- 2020: Annahme des dritten EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie (2020-2024, verlängert bis 2027).
- Fünf Aktionsbereiche des Aktionsplans:
1. Schutz und Stärkung des Einzelnen.
2. Aufbau resilienter, inklusiver und demokratischer Gesellschaften.
3. Förderung eines globalen Systems für Menschenrechte und Demokratie.
4. Nutzung neuer Technologien.
5. Ergebnisse durch Zusammenarbeit.
- Thematische Menschenrechtsleitlinien für EU-Vertretungen weltweit.
- Länderspezifische Strategien für Menschenrechte und Demokratie.
- Politische Dialoge mit rund 60 Staaten zu Menschenrechtsangelegenheiten.
- Menschenrechtsklausel in bilateralen Handelsabkommen.
- Anreize zur Ratifizierung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten in Handelsregelungen.
- Robuster Konditionalitätsmechanismus für Erweiterungsländer.
- Unterstützung von Reformen in Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik.
- Wahlbeobachtungsmissionen zur Verbesserung der Menschenrechtslage.
- Beteiligung an multilateralen Foren (z.B. UN, OSZE, Europarat).
- Thematisches Programm „Menschenrechte und Demokratie“ (2021-2027, 1,511 Mrd. EUR).
- Einführung einer globalen Sanktionsregelung im Bereich Menschenrechte (Dezember 2020).
- Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen wegen Menschenrechtsverletzungen.
- Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Juli 2024).
- Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten (Dezember 2024).
- Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie weltweit.
- Akteure:
- Europäischer Rat: strategische Interessen und Leitlinien.
- Rat (Auswärtige Angelegenheiten): Beratung über Menschenrechtsthemen.
- Gruppe „Menschenrechte“ des Rates: Vorbereitung von Debatten und Beschlüssen.
- EU-Delegationen: Umsetzung von Strategien und Kontakt zu Menschenrechtsverteidigern.
- EU-Sonderbeauftragter für Menschenrechte: Förderung der Menschenrechtspolitik.
- Europäisches Parlament: Mitgestaltung der Politik und Überwachung der Organe.
- Sacharow-Preis für geistige Freiheit: Auszeichnung von Menschenrechtsaktivisten.
- Unterstützung der Menschenrechte durch Wahlbeobachtungen und Demokratieförderung.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-22 21:37:08

Autor:

Kleine Zeitung