Heute ist der 23.05.2025
Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250522_OTS0161/nationalrat-beschliesst-einstimmig-eu-konforme-bestimmungen-zu-lenk-und-ruhezeiten-von-lkw-und-busfahrerinnen):
- Nationalrat spricht sich einstimmig für die Umsetzung neuer EU-Vorgaben im Güterkraftverkehr aus.
- Änderungen betreffen das Kraftfahrgesetz, Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz.
- Initiativantrag von ÖVP, SPÖ und NEOS als Grundlage.
- Ziel: fairer Wettbewerb im Güterverkehr und Verbesserung der Verkehrssicherheit.
- Grüne bringen zwei Entschließungsanträge ein, die in der Minderheit bleiben.
- Grüne fordern, dass das Klimaticket nicht über die Indexanpassung hinaus verteuert wird und lehnen geplante Regionalbahn-Einstellungen ab.
- Diskussion über ein neues, transparentes Auswahlverfahren für Volksanwält:innen.
- Gesetzliche Änderungen betreffen Lenk- und Ruhezeiten sowie Verwendung von Fahrtenschreibern im Güterkraftverkehr.
- EU-Vorgaben bereits in Österreich, aber Anpassungen noch ausständig.
- Änderungen sollen Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission beenden.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer:innen betont.
- Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten soll Verkehrssicherheit erhöhen.
- Kritik an verspäteter Umsetzung der EU-Richtlinien durch das Verkehrsministerium.
- Diskussion über Bahnausbau und ÖBB-Rahmenplan für 2025 bis 2030.
- FPÖ kritisiert fehlende Planung der Deutschen Bahn und Auswirkungen auf Österreich.
- Grüne fordern Erhalt und Ausbau der Regionalbahnen.
- SPÖ verteidigt den ÖBB-Rahmenplan und betont Investitionen in den Bahnausbau.
- ÖVP hebt die Bedeutung der Bahn-Infrastruktur hervor und plant Investitionen von über 19 Mrd. Euro bis 2030.
- Grüne kritisieren die Bundesregierung für die Fokussierung auf Straßenverkehr.
- Diskussion über die Preisgestaltung des Klimatickets und dessen Erschwinglichkeit.
- Grüne fordern ein neues, parteiunabhängiges Auswahlverfahren für die Volksanwaltschaft.
- Vorschlag der Grünen wird als bürokratisch und kompliziert kritisiert.
- Diskussion über die Weiterentwicklung des Bestellverfahrens der Volksanwaltschaft.
Source 2 (https://europa.eu/youreurope/citizens/work/work-abroad/rules-working-road-transport/index_de.htm):
- Berufskraftfahrer müssen EU-Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten einhalten.
- Gilt für Lkw über 3,5 Tonnen und Busse mit 10 oder mehr Personen.
- Vorschriften gelten unabhängig von Fahrzeugzulassung und Beschäftigungsart (selbständig oder angestellt).
- Ausnahmen von den EU-Vorschriften:
- Personenlinienverkehr bis 50 km.
- Fahrzeuge bis 7,5 t für berufliche Nutzung im Umkreis von 100 km.
- Fahrzeuge mit max. 40 km/h.
- Fahrzeuge der Streitkräfte, Katastrophenschutz und Feuerwehr.
- Pannenhilfefahrzeuge im Radius von 100 km.
- Spezialfahrzeuge für humanitäre Hilfe.
- Probefahrten und neue Fahrzeuge.
- Fahrzeuge bis 7,5 t für nichtgewerbliche Güterbeförderung.
- Historische Nutzfahrzeuge für nichtgewerbliche Transporte.
- Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t für eigene Rechnung (nicht Haupttätigkeit).
- Vorschriften gelten in allen EU-Ländern sowie in Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.
- AETR-Abkommen gilt in vielen europäischen und zentralasiatischen Ländern, mit einigen Ausnahmen.
- Lenkzeiten:
- Max. 9 Stunden pro Tag (10 Stunden an zwei Tagen pro Woche).
- Max. 56 Stunden pro Woche (90 Stunden in zwei Wochen).
- Ausnahmen bei Rückkehr zum Wohnsitz oder Betrieb.
- Ruhezeiten:
- 45 Minuten nach 4,5 Stunden Lenkzeit (teilbar).
- 11 Stunden Ruhezeit je 24 Stunden Dienst (teilbar).
- 45 Stunden nach 6 Lenktagen und 24 Stunden jede zweite Woche.
- Warnhinweis: Max. 60 Stunden pro Woche in Ausnahmefällen, Durchschnitt 48 Stunden in vier Monaten.
- Regelmäßige wöchentliche Ruhezeit: mindestens 45 Stunden, nicht im Fahrzeug.
- Wöchentliche Ruhezeit kann alle zwei Wochen verkürzt werden, muss jedoch ausgeglichen werden.
- Bei internationalen Einsätzen: max. 12 aufeinanderfolgende Arbeitstage, 45 Stunden Ruhezeit vor Reise.
- Fahrtenschreiber muss verwendet werden, Aufzeichnungen mindestens ein Jahr aufbewahren.
- Führerscheine aus EU-Ländern werden in anderen EU-Ländern anerkannt.
- Vorläufige Führerscheine können in anderen Ländern nicht anerkannt werden.
- Entsendung: besondere Vorschriften für Kabotage und Dreiländerverkehr.
- Mindestlohn für entsandte Fahrer muss den nationalen Vorschriften des Gastlandes entsprechen.
Source 3 (https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/driving-time-and-rest-periods-in-the-road-transport-sector.html):
- **Verordnung (EG) Nr. 561/2006**: Regelt Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Fahrer von Lieferwagen und Bussen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Verkehrssicherheit.
- **Verordnung (EU) Nr. 165/2014**: Enthält Anforderungen an Fahrtenschreiber in Fahrzeugen, die unter die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen.
- **Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006**:
- Gilt für Güterbeförderung mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen und Personenbeförderung mit Fahrzeugen für mehr als neun Personen.
- Ab 1. Juli 2026 gilt sie auch für Güterbeförderung im internationalen Verkehr mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen.
- Gilt unabhängig vom Land der Zulassung innerhalb der EU, Schweiz und EWR.
- **Mindestalter**: Beifahrer und Schaffner müssen mindestens 18 Jahre alt sein, Beifahrer in Ausbildung mindestens 16 Jahre.
- **Bestimmungen für Lenkzeiten und Ruhezeiten**:
- Maximale Lenkzeit: 9 Stunden (max. 10 Stunden zweimal pro Woche).
- Wöchentliche Lenkzeit: max. 56 Stunden.
- Gesamtlenkzeit in zwei Wochen: max. 90 Stunden.
- Nach 4,5 Stunden Lenkzeit: mindestens 45 Minuten Fahrtunterbrechung.
- Tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Stunden (max. 3 Mal auf 9 Stunden reduzierbar).
- Wöchentliche Ruhezeit: mindestens 45 Stunden (reduziert auf 24 Stunden möglich).
- **Flexibilität für Reisebusfahrer**:
- Möglichkeit, Fahrtunterbrechungen in zwei Teile von je 15 Minuten aufzuteilen.
- Tägliche Ruhezeit kann um eine Stunde verschoben werden, unter bestimmten Bedingungen.
- Wöchentliche Ruhezeit kann um bis zu 12 Tage verschoben werden.
- **Transportunternehmen**: Müssen die Rückkehr der Fahrer zum Betriebszentrum oder Wohnort organisieren, einschließlich einer regulären wöchentlichen Ruhezeit.
- **Unterbringung**: Fahrer müssen ihre wöchentliche 45-Stunden-Pause in geeigneten Unterkünften verbringen, Kosten trägt das Transportunternehmen.
- **Kontrollen**: Mitgliedstaaten müssen ein Risikobewertungssystem für Transportunternehmen einführen.
- **Fahrtenschreiber**:
- Müssen in Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und in Fahrzeuge für mehr als neun Personen eingebaut werden.
- Ab 1. Juli 2026 auch in Fahrzeuge über 2,5 Tonnen im internationalen Verkehr.
- Einführung intelligenter Fahrtenschreiber zur automatisierten Aufzeichnung von Lenkzeiten und Ruhezeiten.
- **Dokumentation**: Fahrer müssen Kopien der Fahrtenblätter der letzten 28 Tage (ab 31. Dezember 2024: 56 Tage) im Fahrzeug mitführen.
- **Rechtsakte**:
- Verordnung (EG) Nr. 561/2006 trat am 11. April 2007 in Kraft.
- Verordnung (EU) Nr. 165/2014 trat am 2. März 2015 in Kraft.
- Verordnung (EU) 2020/1054 trat am 1. August 2020 in Kraft.
- Verordnung (EU) 2024/1258 trat am 22. Mai 2024 in Kraft.