Heute ist der 24.05.2025
Datum: 24.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250522_OTS0153/spoe-erasim-endlich-gelten-die-gleichen-spielregeln-fuer-fraechter-und-lenkerinnen):
- Die österreichische Regierung hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die fairen Wettbewerb im Transportsektor fördern soll.
- Die neuen Regelungen gelten für Frächter und Lenker:innen aus Drittstaaten.
- Alle Lenker:innen müssen künftig die gleichen Ruhezeiten einhalten.
- Prüfzeiträume für die Beschäftigten werden verlängert, um deren Rechte zu stärken.
- Die Übernachtungskosten der Beschäftigten außerhalb des Fahrzeugs müssen von den Frächtern übernommen werden.
- Die Gesetzesänderung setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2020 um.
- SPÖ-Sprecherin Melanie Erasim kritisierte die vorherige Verkehrsministerin Gewessler, die die Gesetzesänderung verzögert habe.
- Es wurde ein Vertragsverletzungsverfahren angedeutet, das durch die Verzögerung riskiert wurde.
Source 2 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:52020DC0253):
- **Dokument**: Weißbuch der Europäischen Kommission über Subventionen aus Drittstaaten (COM(2020) 253 final)
- **Datum**: 17. Juni 2020
- **Ziel**: Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt durch Regulierung drittstaatlicher Subventionen.
### Einführung
- Handel und Investitionen sind grundlegend für den Wohlstand der EU.
- 35% des BIP der EU entfallen auf den Handel; 35 Millionen Arbeitsplätze hängen mit Exporten zusammen.
- EU ist das wichtigste Ziel ausländischer Direktinvestitionen, was 16 Millionen Arbeitsplätze sichert.
- Die EU verfolgt eine Strategie zur Förderung von Wettbewerb und Innovation, insbesondere in der digitalen und grünen Wirtschaft.
### Problemstellung
- **Wettbewerbsverzerrungen**: Drittstaatliche Subventionen können den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt untergraben.
- **Regelungslücke**: Aktuelle EU-Beihilfevorschriften gelten nur für Subventionen von EU-Mitgliedstaaten, nicht für Drittstaaten.
- **COVID-19**: Staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft sind notwendig, unterliegen jedoch weiterhin der EU-Kontrolle.
### Vorschläge zur Regulierung
1. **Allgemeines Instrument zur Erfassung von Subventionen aus Drittstaaten**:
- Ziel: Identifikation und Regulierung von Subventionen, die den Binnenmarkt verzerren.
- Verfahren: Vorprüfung und eingehende Prüfung durch zuständige Aufsichtsbehörden.
- Abhilfemaßnahmen: Maßnahmen zur Beseitigung von Verzerrungen.
2. **Teilinstrument zur Erleichterung des Erwerbs von EU-Zielunternehmen**:
- Ziel: Sicherstellung, dass drittstaatliche Subventionen den Erwerb von EU-Unternehmen nicht verzerren.
- Anmeldepflicht für Erwerbe, die durch drittstaatliche Subventionen erleichtert werden.
3. **Teilinstrument für öffentliche Auftragsvergabe**:
- Ziel: Ausschluss von Bietern, die drittstaatliche Subventionen erhalten haben, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
- Meldung von Subventionen durch Bieter bei der Teilnahme an Vergabeverfahren.
### Analyse der Regelungslücke
- Bestehende EU- und internationale Instrumente sind unzureichend, um drittstaatliche Subventionen zu regulieren.
- Notwendigkeit eines neuen Rechtsrahmens zur Schließung dieser Lücken.
### Zusammenspiel mit anderen EU-Instrumenten
- **Fusionskontrollverordnung**: Ergänzung durch neue Instrumente zur Berücksichtigung drittstaatlicher Subventionen.
- **Kartellvorschriften**: Fokus auf Wettbewerbsverzerrungen durch Subventionen aus Drittstaaten.
- **Öffentliche Auftragsvergabe**: Einführung spezifischer Ausschlussgründe für subventionierte Bieter.
- **WTO-Übereinkommen**: Gilt nur für Warenhandel, nicht für Dienstleistungen oder Unternehmensgründungen in der EU.
### Öffentliche Konsultation
- Aufruf zur Stellungnahme zu den Vorschlägen im Weißbuch.
- Frist für Stellungnahmen: bis zum 23. September 2020.
### Anhang
- **Definition**: „Subvention aus einem Drittstaat“ umfasst finanzielle Zuwendungen, die einem Unternehmen in der EU Vorteile verschaffen und den Binnenmarkt verzerren können.
- **Schwellenwert**: Subventionen unter 200.000 EUR über drei Jahre gelten als unproblematisch.
### Fazit
- Das Weißbuch zielt darauf ab, die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt durch die Regulierung drittstaatlicher Subventionen zu verbessern und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Source 3 (https://european-union.europa.eu/priorities-and-actions/actions-topic/competition_de):
- Die Wettbewerbsvorschriften der EU zielen darauf ab, faire und gleiche Bedingungen für Unternehmen zu gewährleisten.
- Die Vorschriften fördern Innovation, einheitliche Normen und die Entwicklung kleiner Unternehmen.
- Die Europäische Kommission kontrolliert wettbewerbsfeindliche Praktiken, Fusionen und staatliche Beihilfen.
- Ziel ist es, faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen in der EU und angemessene Auswahl sowie faire Preise für Verbraucher zu garantieren.
- Großunternehmen dürfen ihre Marktposition nicht ausnutzen, um Wettbewerber zu benachteiligen.
- Die Kommission kann wettbewerbswidriges Verhalten mit Geldbußen ahnden.
- Wettbewerbswidriges Verhalten kann zu höheren Preisen und geringerer Auswahl für Verbraucher führen.
- Die Befugnisse der Kommission zur Untersuchung von Verstößen unterliegen internen Kontrollen und der Kontrolle durch die Europäischen Gerichte.
- Die EU engagiert sich international für die Förderung bewährter Verfahren im Wettbewerbsbereich.
- Die EU ist Gründungsmitglied des Internationalen Wettbewerbsnetzes (ICN).
- Die EU arbeitet mit internationalen und nationalen Stellen zusammen, um mutmaßliche Wettbewerbsverstöße zu untersuchen.