Heute ist der 26.05.2025
Datum: 26.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250522_OTS0144/fpoe-deimek-regierungsplaene-fuer-schliessung-von-regionalbahnen-sind-inakzeptabel):
- FPÖ-Digitalisierungssprecher NAbg. Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sprach im Nationalrat über Änderungen des Kraftfahrgesetzes, Arbeitszeitgesetzes und Arbeitsruhegesetzes.
- Deimek betonte die Wichtigkeit der Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer.
- Die neuen Definitionen für Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten sollen Unfälle und ungleichen Wettbewerb reduzieren.
- Deimek kritisierte die Einsparungen der schwarz-rot-pinken Bundesregierung im Bereich der Eisenbahn, insbesondere die geplanten Schließungen von Regionalbahnen.
- Er wies darauf hin, dass Einsparungen bei der ÖBB Infrastruktur AG fehlen und eine Diskussion mit Verkehrslandesräten über die Bedeutung der Regionalbahnen notwendig gewesen wäre.
- Deimek äußerte die Hoffnung, dass SPÖ-Verkehrsminister Hanke bei seinem Besuch in Deutschland die negativen Auswirkungen auf Österreich im Bahnsektor ansprechen wird.
Source 2 (https://www.balm.bund.de/DE/Themen/RechtsentwicklungRechtsvorschriften/Rechtsvorschriften/Fahrpersonalrecht/fahrpersonalrecht_node.html):
- **Rechtsvorschriften für Fahrpersonal:**
- Verordnung (EG) Nr. 561/2006: Regelt Lenk- und Ruhezeiten.
- Verordnung (EU) Nr. 165/2014: Regelt den Einbau und die Nutzung von Fahrtenschreibern.
- AETR: Regelt grenzüberschreitende Verkehre im internationalen Straßenverkehr.
- Fahrpersonalgesetz (FPersG): Zuständigkeitsregelungen und Bußgeldvorschriften.
- Fahrpersonalverordnung (FPersV): Nationale Abweichungen von europäischen Bestimmungen.
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG): Vorschriften zu Mindestalter, Grundqualifikation und Weiterbildung.
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV): Nachweis der Grundqualifikation und Weiterbildung.
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Regelungen zur Wochenarbeitszeit und Ruhezeiten.
- Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern (KrFArbZG).
- **Anwendungsbereich der Fahrpersonalvorschriften:**
- Gilt für Fahrzeuge über 3,5 t (Gütertransport) und für die Beförderung von mehr als 9 Personen.
- In Deutschland auch für Fahrzeuge zwischen 2,8 t und 3,5 t, die Güter befördern.
- **Aufzeichnungspflichten:**
- Fahrer:innen müssen Lenkzeiten, Arbeitszeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten aufzeichnen.
- Bei Fahrzeugen ohne Fahrtenschreiber sind manuelle Aufzeichnungen erforderlich.
- Aufzeichnungen müssen bestimmte Daten enthalten (z.B. Name, Datum, Kennzeichen, Kilometerstände).
- **Fahrpersonalvorschriften:**
- Gilt innerhalb der EU und für grenzüberschreitende Transporte gemäß AETR.
- Ausnahmen sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und FPersV aufgeführt.
- **Überwachung der Vorschriften:**
- Zuständig sind Polizei, Arbeitsschutzbehörden und das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
- **Lenk- und Ruhezeiten:**
- Tägliche Lenkzeit: max. 9 Stunden (10 Stunden zweimal pro Woche).
- Tägliche Ruhezeit: min. 11 Stunden (reduziert auf 9 Stunden möglich).
- Wöchentliche Lenkzeit: max. 56 Stunden, max. 90 Stunden in zwei Wochen.
- Wöchentliche Ruhezeit: min. 45 Stunden (reduziert auf 24 Stunden möglich).
- **Fahrtenschreiber:**
- Fahrzeuge müssen mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein.
- Digitale Fahrtenschreiber sind seit 2006 Pflicht für Neufahrzeuge.
- Analoge Fahrtenschreiber müssen regelmäßig geprüft werden.
- **Pflichten des Fahrpersonals:**
- Nachweise über Lenkzeiten und Ruhezeiten müssen mitgeführt werden.
- Bei Kontrollen sind Schaublätter und Ausdrucke vorzulegen.
- **Pflichten des Unternehmens:**
- Sicherstellung der Einhaltung der Fahrpersonalvorschriften.
- Regelmäßige Überprüfung der gesetzlichen Bestimmungen.
- **Bußgelder:**
- Geringfügige Ordnungswidrigkeiten: Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro.
- Nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten: Geldbußen bis zu 5.000 Euro für Fahrende und bis zu 30.000 Euro für Unternehmen.
- **Leitlinien der EU-Kommission:**
- Unterstützung des Dialogs zwischen Mitgliedstaaten zur einheitlichen Anwendung der Vorschriften.
- **Begriffsdefinitionen:**
- Lenkzeit: Dauer der Lenktätigkeit.
- Fahrtunterbrechung: Zeitraum ohne Fahrtätigkeit, ausschließlich zur Erholung.
- Ruhezeit: Tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, die eingehalten werden müssen.
- **Besonderheiten für grenzüberschreitenden Verkehr:**
- Regelungen für reduzierte wöchentliche Ruhezeiten und deren Ausgleich.
- **Nachweispflicht für berücksichtigungsfreie Tage:**
- Manuelle Nachträge sind erforderlich, wenn der Fahrtenschreiber nicht betätigt werden konnte.
- **Ausnahmeregelungen:**
- Gilt für Fahrten im Rahmen von Weiterbildung und Fahrschulunterricht.
Source 3 (https://europa.eu/youreurope/citizens/work/work-abroad/rules-working-road-transport/index_de.htm):
- Berufskraftfahrer müssen EU-Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten einhalten.
- Gilt für Lkw über 3,5 Tonnen und Busse für 10 oder mehr Personen.
- Vorschriften gelten unabhängig von Fahrzeugzulassung und Beschäftigungsart (selbständig oder angestellt).
- Ausnahmen von den EU-Vorschriften:
- Personenlinienverkehr bis 50 km.
- Fahrzeuge bis 7,5 t für berufliche Nutzung im Umkreis von 100 km.
- Fahrzeuge mit max. 40 km/h.
- Fahrzeuge der Streitkräfte, Katastrophenschutz und Feuerwehr.
- Pannenhilfefahrzeuge im Radius von 100 km.
- Spezialfahrzeuge für humanitäre Hilfe.
- Probefahrten und neue Fahrzeuge.
- Fahrzeuge bis 7,5 t für nichtgewerbliche Güterbeförderung.
- Historische Nutzfahrzeuge für nichtgewerbliche Transporte.
- Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t für eigene Rechnung (nicht Haupttätigkeit).
- Vorschriften gelten in allen EU-Ländern sowie in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.
- AETR-Abkommen gilt in vielen europäischen und zentralasiatischen Ländern, mit einigen Ausnahmen.
- Unterschiede zwischen AETR und EU-Vorschriften:
- Ausnahmen für handwerkliche Erzeugnisse.
- Rückkehr zum Betriebsstandort.
- Möglichkeit von zwei verkürzten wöchentlichen Ruhezeiten.
- Unterbrechung der wöchentlichen Ruhezeiten.
- Lenkzeiten:
- Max. 9 Stunden pro Tag (10 Stunden an zwei Tagen pro Woche).
- Max. 56 Stunden pro Woche (90 Stunden in zwei Wochen).
- Ausnahmen bei Rückkehr zum Wohnsitz.
- Ruhezeiten:
- 45 Minuten nach 4,5 Stunden Lenkzeit (teilbar).
- 11 Stunden Ruhezeit pro 24 Stunden (teilbar).
- 45 Stunden nach 6 Lenktagen und 24 Stunden jede zweite Woche.
- Warnhinweis: Max. 60 Stunden pro Woche in Ausnahmefällen, Durchschnitt 48 Stunden in vier Monaten.
- Regelmäßige wöchentliche Ruhezeit: mindestens 45 Stunden, nicht im Fahrzeug.
- Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeit möglich, muss ausgeglichen werden.
- Bei internationalen Einsätzen: max. 12 aufeinanderfolgende Arbeitstage, 45 Stunden Ruhezeit vor Reise.
- Fahrtenschreiber muss verwendet werden, Aufzeichnungen mindestens ein Jahr aufbewahren.
- Führerscheine aus EU-Ländern werden in anderen EU-Ländern anerkannt.
- Vorläufige Führerscheine können in anderen Ländern nicht anerkannt werden.
- Entsendung: besondere Vorschriften für Kabotage und Dreiländerverkehr.
- Mindestlohn für entsandte Fahrer muss den nationalen Vorschriften des Gastlandes entsprechen.