Heute ist der 23.05.2025
Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/innenpolitik/19715859/steirischer-landeshymenstreit-wohl-vom-verfassungs-tisch):
- FPÖ und ÖVP haben mit 17 bzw. 13 Mandataren die Mehrheit im 48-köpfigen Landtag.
- Für Änderungen der Verfassung reicht diese Mehrheit jedoch nicht aus.
- Opposition: SPÖ (10), Grüne (3), NEOS (3), KPÖ (2) lehnen die Verankerung der Hymne in der Landesverfassung ab.
- Streitpunkt: Textzeilen der Hymne beziehen sich auf die Zeit der k.u.k.-Monarchie und erwähnen Flüsse, die heute zu Slowenien gehören.
- SPÖ veranstaltete eine Veranstaltung am Grenzübergang Radlpass zu Slowenien, um ihre Ablehnung zu zeigen.
- SPÖ betont die Bedeutung guter Beziehungen zwischen Slowenien und der Steiermark für Arbeitsplätze und Kooperation.
- Max Lercher (SPÖ) kritisiert die FPÖ und ÖVP für Symbolpolitik, die die Zusammenarbeit gefährde.
- Hannes Schwarz (SPÖ) äußert verfassungsrechtliche Bedenken zur geplanten Bestimmung.
- Grüne lehnen Verhandlungen über die Verankerung der Landeshymne ab; auch die Genderklausel wird abgelehnt.
- NEOS-Chef Niko Swatek kritisiert die Symbolpolitik und betont die Notwendigkeit zentraler Reformen in Bildung und Gesundheit.
- KPÖ spricht sich klar gegen die Landeshymne und die Genderklausel aus.
- FPÖ bezeichnet die SPÖ als Teil einer "linken Einheitsfront" und kritisiert deren Haltung zur Landeshymne.
- Marco Triller (FPÖ) wirft der SPÖ Respektlosigkeit gegenüber der Heimat vor.
Source 2 (https://steiermark.orf.at/stories/3306511/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://steiermark.orf.at/stories/3306511/
Source 3 (https://www.studysmarter.de/schule/politik/deutsche-verfassung/landesverfassungen/):
- Jedes Bundesland in Deutschland hat eine eigene Landesverfassung.
- Landesverfassungen müssen im Einklang mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stehen.
- Sie regeln die politische Entscheidungsfindung und sichern die Rechte der Bürger.
- Eine Landesverfassung definiert die Organisation und Funktionsweise eines Bundeslandes.
- Sie legt fest, wie die Regierung gebildet wird, welche Aufgaben sie hat und wie Bürger an politischen Entscheidungen teilnehmen können.
- Wichtige Punkte der Landesverfassungen:
- Bestimmung der Landesregierung
- Definition von Rechten und Pflichten der Bürger
- Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative
- Existenz eines Länderparlaments (Landtag) zur Gesetzgebung und Kontrolle der Regierung
- Merkmale der Landesverfassungen:
- Präambel mit grundlegenden Werten
- Grundrechtsschutz, oft über das Grundgesetz hinaus
- Möglichkeiten der direkten Demokratie, wie Volksentscheide
- Betonung der Bildungspolitik
- Berücksichtigung regionaler Besonderheiten (z.B. plattdeutsche Sprache in Niedersachsen)
- Die älteste noch gültige Landesverfassung in Deutschland stammt aus Hessen (seit 1946).
- Entwicklung der Landesverfassungen begann nach dem Zweiten Weltkrieg, orientiert an demokratischen Prinzipien.
- Erste Landesverfassungen der neuen Bundesländer wurden 1990/91 nach der Wiedervereinigung verabschiedet.
- Unterschiede zwischen den Landesverfassungen:
- Regierungsstrukturen (z.B. Zweikammersystem vs. Einkammersystem)
- Ausprägung der direkten Demokratie
- Regionale Besonderheiten (z.B. Förderung der friesischen Sprache in Schleswig-Holstein)
- Stärken des Landtags variieren
- Berlin als Stadtstaat hat eine spezielle Landesverfassung
- Das Saarland hat Sonderregelungen aufgrund seiner Geschichte
- Die Landesverfassung von Bremen ist besonders kurz und kompakt.
- Gemeinsamkeiten der Landesverfassungen:
- Garantie von Grundrechten
- Gewaltenteilung
- Repräsentative Demokratie
- Schutz von Minderheiten
- Verfahren für Volksentscheide
- Landesverfassungen sind wichtig für die Bürger:
- Gewähren zusätzliche Grundrechte
- Ermöglichen direkte Partizipation
- Stärken regionale Identität
- Landesverfassungen können durch verfassungsändernde Gesetze geändert werden, oft mit qualifizierter Mehrheit im Landesparlament.
- Es gibt 16 Landesverfassungen in Deutschland, eine für jedes Bundesland.