Heute ist der 24.05.2025
Datum: 24.05.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/reisepass-und-fuehrerschein-werden-teurer/9421946):
- Am 22. Mai 2025 hat der Nationalrat ein Maßnahmengesetz zur Budgetsanierung beschlossen.
- Das Gesetz beinhaltet eine Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten von 5,1% auf 6%.
- Die Rezeptgebühr von derzeit 7,55 Euro pro Packung wird im kommenden Jahr eingefroren.
- Medikamente, die weniger als die Rezeptgebühr kosten, werden künftig in den Rezeptgebührendeckel einbezogen.
- Der Rezeptgebührendeckel soll von 2027 bis 2030 schrittweise von 2% auf 1,5% des Jahresnettoeinkommens gesenkt werden.
- Kritiker, darunter Abgeordnete der Grünen und FPÖ, äußern Bedenken, dass die Maßnahmen die unteren Einkommen überproportional belasten.
- Gebühren für Reisepässe steigen von 75,90 Euro auf 112 Euro; Personalausweisgebühren steigen um 48% auf 91 Euro; Führerschein kostet künftig 90 Euro; Zulassungsschein kostet 178 Euro.
- Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) widerspricht den Vorwürfen der Opposition und betont, dass die Konsolidierung nicht sozial unausgewogen sei.
- Er verweist darauf, dass der Budgetdienst nur direkt zuordenbare Maßnahmen bewertet hat und positive Verteilungseffekte bei Offensivmaßnahmen erwartet.
- SPÖ hebt Steuererhöhungen bei Privatstiftungen hervor.
- Marterbauer zeigt sich optimistisch, dass die Sanierung gelingen wird und erwartet positive Revisionen von Wirtschaftsforschern.
- NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer weist auf ein Pensionsloch von 40 Milliarden bis 2029 hin und betont die Notwendigkeit des Sparens.
- ÖVP-Budgetsprecher Andreas Hanger fordert alle Parteien auf, Verantwortung zu übernehmen und Lösungen zu erarbeiten.
Source 2 (https://www.experten.de/id/4936672/Anstieg-der-Sozialversicherungsbeitraege-2025-Auswirkungen-auf-Buerger-Unternehmen-und-die-Volkswirtschaft/):
- Ab 1. Januar 2025 treten in Deutschland erhebliche finanzielle Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Kraft.
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
- Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent.
- Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begründet die Erhöhung mit der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen.
- Prognose eines Defizits von 13,8 Milliarden Euro für 2025 durch den Schätzerkreis.
- Ziel der Erhöhung: Generierung von rund 16 Milliarden Euro zur Deckung steigender Gesundheitskosten.
- Kostensteigerungen resultieren aus der Alterung der Bevölkerung, medizinischem Fortschritt und höheren Pflegeausgaben.
- Zusatzbeitrag und allgemeiner Beitragssatz (14,6 Prozent) werden paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen:
- Kranken- und Pflegeversicherung: von 62.100 Euro jährlich auf 66.150 Euro jährlich.
- Rentenversicherung: Anhebung auf 8.050 Euro monatlich (96.600 Euro jährlich).
- Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der bisherigen Grenzen erfahren spürbare Mehrbelastungen.
- Beispiel für Mehrbelastung:
- Kranken- und Pflegeversicherung: zusätzliche Belastung von 30,38 Euro monatlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Zusatzbeitrag: zusätzliche Belastung von 22,05 Euro monatlich.
- Rentenversicherung: zusätzliche Belastung von 46,50 Euro monatlich.
- Gesamte Mehrbelastung für Arbeitnehmer: 98,93 Euro monatlich bzw. 1.187,16 Euro jährlich.
- Selbstständige tragen ebenfalls hohe Eigenbelastungen durch gestiegene Beitragssätze.
- Gutverdienende Selbstständige (Einkommen ab 5.512,50 Euro) zahlen ab 2025 rund 930 Euro monatlich für die Kranken- und Pflegeversicherung.
- Kleinstverdienende Selbstständige müssen aufgrund der Erhöhung der Mindestbemessungsgrundlage höhere Beiträge zahlen.
- Beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der GKV wird von 505 Euro auf 535 Euro monatlich angehoben.
- Arbeitgeber tragen ebenfalls die gestiegenen Sozialversicherungsbeiträge, was für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellt.
- Mögliche Auswirkungen auf Unternehmen:
- Erhöhter Druck auf Lohnkosten und Investitionen.
- Wettbewerbsfähigkeit könnte durch höhere Lohnnebenkosten beeinträchtigt werden.
- Volkswirtschaftliche Implikationen:
- Stabilisierung der Sozialversicherungssysteme durch zusätzliche Einnahmen.
- Dämpfung des privaten Konsums durch weniger verfügbares Einkommen für Arbeitnehmer.
- Mögliche Einschränkung der Investitionstätigkeit von Unternehmen.
- Geschätzte zusätzliche Einnahmen durch die Reform: rund 16 Milliarden Euro jährlich.
- Langfristige Folgen für Arbeitsmarkt und Wirtschaftswachstum sind ungewiss.
Source 3 (https://www.bpb.de/themen/gesundheit/gesundheitspolitik/549730/ausgaben-und-finanzierung-des-gesundheitssystems/):
- Gesundheitsausgaben in Deutschland 2022: 498 Milliarden Euro (5.939 Euro pro Einwohner)
- Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP): 12,8%
- Deutschland belegt weltweit den dritten Platz bei Gesundheitsausgabenanteil am BIP, hinter den USA und Kanada
- Anstieg der Gesundheitsausgaben in reichen Ländern, verstärkt durch Corona-Krise
- 2022 entfiel 53% der Gesundheitsausgaben auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Sozialversicherungsträger trugen über zwei Drittel der Ausgaben, private Krankenversicherung (PKV) 7,7%
- Öffentliche Haushalte trugen 9,7% der Gesundheitsausgaben 2022, im Vergleich zu 4,4% 2019
- GKV-Ausgaben 2022: knapp 289 Milliarden Euro, davon 274 Milliarden Euro für Leistungsausgaben
- Durchschnittliche Leistungsausgaben pro Versicherten: 3.922 Euro
- Verwaltungskosten der GKV: 14,5 Milliarden Euro (5,3% der Gesamtausgaben)
- Größte Leistungsausgaben: Krankenhausbehandlung (32,1%), Arzneimittelversorgung (17,8%), ambulante ärztliche Behandlung (16,8%)
- GKV finanziert durch paritätische Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6% des Bruttoarbeitseinkommens, Zusatzbeitragssatz 2024: durchschnittlich 1,7%
- Beitragsbemessungsgrenze 2024: 62.100 Euro jährlich (5.175 Euro monatlich)
- Bundeszuschuss zur GKV seit 2004, 2017 auf 14,5 Milliarden Euro pro Jahr festgeschrieben
- GKV-Ausgaben nach Umlageverfahren finanziert
- Zuzahlungen für GKV-Leistungen: 10% der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro
- Zuzahlungsgrenze: maximal 2% der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt
- 2022: 276.000 Versicherte von Zuzahlungen befreit, 4,38 Millionen chronisch Kranke
- Private Krankenversicherung (PKV) basiert auf individuellen Risikofaktoren, Alter und Vorerkrankungen
- PKV-Prämien steigen mit dem Alter, Einkommenshöhe irrelevant
- PKV funktioniert nach Kostenerstattungsprinzip
- Zahl der Krankenzusatzversicherungen in Deutschland: knapp 30 Millionen Verträge
- Politische Kontroversen um das Krankenversicherungssystem, insbesondere Gerechtigkeitsdefizite
- Vorschläge für eine Bürgerversicherung zur Behebung von Ungerechtigkeiten in der Finanzierung und beim Leistungszugang
- Bürgerversicherung könnte zu einer Senkung der Beiträge führen, hängt jedoch von der Ausgestaltung ab.