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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/nach-terroranschlag-in-mekka-keine-neuen-infos-im-fall-hasan-e/9421184):
- Ein 20-jähriger Niederösterreicher, Hasan E., ist seit über 14 Monaten in Saudi-Arabien in Haft.
- Er wird beschuldigt, am 11. März 2024 einen Terroranschlag auf dem Gelände der Al-Haram-Moschee in Mekka verübt zu haben.
- Am 7. Mai 2025 sollte die Hauptverhandlung gegen ihn stattfinden, jedoch ist unklar, ob der Prozess tatsächlich stattfand.
- Das Außenministerium und die Staatsanwaltschaft Wien konnten keine Informationen über den Stand des Verfahrens bereitstellen.
- Hasan E. ist im Hochsicherheitsgefängnis Dhahban untergebracht, das Platz für 7.500 Insassen bietet, darunter politische Gefangene und IS-Anhänger.
- Amnesty International und Human Rights Watch berichteten von Übergriffen und Folterungen in saudi-arabischen Gefängnissen, was die Behörden bestreiten.
- Hasan E. durfte bis Ende März einmal wöchentlich mit seiner Mutter in Istanbul telefonieren, hatte jedoch keine regelmäßigen Kontakte nach außen.
- Interpol-Beamte besuchten ihn im Gefängnis und befragten ihn zu einem verhinderten Attentat auf ein Konzert von Taylor Swift in Wien.
- Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt ebenfalls gegen Hasan E. wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation.
- Er soll Teil eines IS-Terrornetzwerks gewesen sein, das einen Anschlag während des Swift-Konzerts geplant hatte.
- Hasan E. hatte im März 2024 einen Sicherheitsbeamten in der Al-Haram-Moschee mit einem Messer angegriffen und verletzt, was zu weiteren Verletzungen von vier anderen Personen führte.
- Das Außenministerium bietet konsularische Unterstützung und steht im Austausch mit der Familie und den saudi-arabischen Behörden.
- In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe angewandt; die Zahl der Hinrichtungen stieg von 172 im Jahr 2023 auf 345 im Jahr 2024.

Source 2 (https://kurier.at/chronik/oesterreich/terror-hasan-e-saudi-arabien-mekka-prozess-niederoesterreich/403034764):
- Gesicherte Informationen über Hasan E. in Saudi-Arabien sind spärlich.
- Behörden in Saudi-Arabien hüllen sich in Schweigen.
- Direkter Kontakt zum Gefangenen ist kaum möglich.
- Ein Besuch einer österreichischen Delegation beim Gefangenen fand an seinem Geburtstag im vergangenen Herbst statt.
- Hasan E. soll in Haft einen Selbstmordversuch unternommen haben.
- Aktueller Gesundheitszustand von Hasan E. ist unklar.
- Er befindet sich in einem Gefängnis für Terroristen und politische Gefangene.
- Amnesty International berichtet von Folterungen in diesem Gefängnis.
- Besuche von westlichen Vertretern sind schwierig; ein geplanter Besuch eines Interpol-Ermittlers fand nicht statt.
- Hasan E. darf regelmäßig mit Familienangehörigen telefonieren.
- Hasan E. wuchs in einer kleinen Gemeinde im Bezirk Bruck/Leitha auf und war von familiären Problemen geprägt.
- Er wird als Einzelgänger beschrieben, der zur Aggression neigt.
- Nach der Trennung der Eltern folgte er seiner Mutter und Geschwistern nach Istanbul, kehrte aber nach Österreich zurück, um sich um seinen kranken Vater zu kümmern.
- Nach dem Tod seines Vaters und dem Ende einer Beziehung reiste er erneut nach Istanbul und dann nach Mekka.
- Er schickte seinem Bruder eine E-Mail, in der er sich entschuldigte und seinen Wunsch äußerte, in Mekka begraben zu werden.
- Der Bruder erstattete am Folgetag eine Abgängigkeitsanzeige, während Hasan E. bereits in Haft war.
- Hasan E. soll auf einem Markt in Mekka ein Messer gekauft und einen Sicherheitsmann vor der Al-Haram-Moschee niedergestochen haben.
- Er attackierte auch drei weitere Beamte und verletzte eine unbeteiligte Frau.
- Gleichgesinnte aus Österreich planten zur gleichen Zeit Anschläge in Dubai und Istanbul.
- Beran A. war der Hauptverdächtige bei den Taylor-Swift-Ermittlungen und sollte in Dubai zuschlagen, hatte jedoch Angst.
- Der dritte Verdächtige, der in Istanbul zuschlagen sollte, ist unbekannt.
- Hasan E. soll den Anschlagsplan allein durchgeführt haben.
- Rechtsanwalt Werner Tomanek äußert, dass die österreichischen Behörden nicht den Anschein erwecken, Hasan E. zurückholen zu wollen.
- Das Außenministerium gibt an, dass die österreichische Botschaft in Kontakt mit Hasan E. steht und konsularische Unterstützung leistet.
- Informationen über das Strafverfahren und mögliche Strafen liegen nicht vor.

Source 3 (https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/saudi-arabien-2021):
- Im März 2021 führte das Arbeitsministerium begrenzte Reformen des Kafala-Systems ein.
- Reformen erleichterten einigen Arbeitsmigrant_innen den Arbeitsplatzwechsel ohne Erlaubnis der Arbeitgeber_innen unter bestimmten Bedingungen:
- Kein Lohn in drei aufeinanderfolgenden Monaten.
- Ablaufen der Arbeitserlaubnis.
- Arbeitgeber_innen erschienen bei Arbeitskonflikten zweimal nicht zu Schlichtungsterminen.
- Arbeitsmigrant_innen durften eine Ausreiseerlaubnis ohne Zustimmung ihrer Arbeitgeber_innen beantragen, jedoch blieb das Prinzip der erforderlichen Ausreiseerlaubnis bestehen.
- Arbeitsmigrant_innen blieben eng an ihre Arbeitgeber_innen gebunden, die ihre Rechte und Freizügigkeit kontrollierten.
- Schutzvorschriften des saudi-arabischen Arbeitsrechts galten nicht für Migrant_innen, die als Hausangestellte arbeiteten.
- Behörden nahmen im Jahr 2021 massenhaft und willkürlich Arbeitsmigrant_innen fest wegen Verstößen gegen Aufenthaltsrecht, Arbeitsrecht oder Grenzschutz.
- Im November und Dezember 2021 wurden mindestens 117.000 Personen inhaftiert, darunter mehr als 2.400 Personen ohne gültiges Visum, überwiegend aus Äthiopien und dem Jemen.
- Etwa 73.000 Menschen wurden in ihr Herkunftsland abgeschoben.
- Im April 2021 berichtete Amnesty International über 41 inhaftierte Arbeitsmigrantinnen aus Sri Lanka, die teilweise seit 18 Monaten im Abschiebegefängnis Exit 18 in Riad waren.
- Gründe für die Inhaftierung der Frauen:
- Abgelaufene Arbeitserlaubnis.
- Keine Ausreiseerlaubnis von Arbeitgeber_innen.
- Flucht vor Misshandlungen.
- Alle Frauen wurden bis Mai 2021 in ihr Heimatland zurückgeführt.
- Im Juli 2021 berichtete ein staatsnahes Medium über eine Höchstquote für die Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger (Indien, Bangladesch, Jemen, Äthiopien) durch die Plattform Qiwa.
- Die Quote galt für Neueinstellungen und für Arbeitsmigrant_innen, die ihre Arbeitsgenehmigung auf eine neue Firma übertragen wollten.
- Berichte von Reuters und Human Rights Watch: Zahlreiche Verträge jemenitischer Staatsangehöriger wurden faktisch gekündigt oder nicht verlängert.

Ursprung:

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Link: https://www.vienna.at/nach-terroranschlag-in-mekka-keine-neuen-infos-im-fall-hasan-e/9421184

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https://www.vienna.at/nach-terroranschlag-in-mekka-keine-neuen-infos-im-fall-hasan-e/9421184

Erstellt am: 2025-05-22 15:06:19

Autor:

Vienna AT