Heute ist der 23.05.2025
Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/staedtebund-fordert-keine-neuen-belastungen/9421790):
- Am 22. Mai 2025 beschloss der Städtebund beim 74. Städtetag in Eisenstadt einstimmig eine Resolution mit Forderungen an Bund und Länder.
- Die Resolution fordert, dass den Städten und Gemeinden keine neuen finanziellen Belastungen auferlegt werden, um deren Handlungsfähigkeit zu sichern.
- Die gestiegenen Kosten für Gesundheit, Pflege und Elementarpädagogik sollen gemeinsam von Bund und Ländern getragen werden.
- Eine Reform der Grundsteuer wird gefordert, mit kurzfristigen Erhöhungen der Hebesätze.
- Steuererleichterungen sollen nur mit entsprechender Gegenfinanzierung erfolgen, insbesondere bei der geplanten Reduzierung der Grunderwerbssteuer.
- Der vertikale Verteilungsschlüssel beim Finanzausgleich soll evaluiert werden.
- Städtebund-Präsident Michael Ludwig betonte, dass die Aufgaben der Gemeinden dynamischer gewachsen seien als die des Bundes.
- Bis zur Außerkraftsetzung des Finanzausgleichs sollen jährlich 300 Millionen Euro an Finanzzuweisungen an Städte und Gemeinden fließen.
- Der Städtebund sprach sich für Verwaltungs- und Strukturreformen aus und begrüßte die Bemühungen der Bundesregierung zur Reduzierung der Komplexität von Verwaltungsverfahren.
- Die Finanzierung von Freizeitpädagoginnen und -pädagogen sowie Schulassistenzen bleibt ungelöst; die Kosten sollten vom Bund getragen werden.
- Der Städtebund fordert eine rasche Umsetzung einer gebietskörperschaftsübergreifenden Dateninfrastruktur und Zugang zu Registern für die kommunale Ebene.
- Die Abhängigkeit von außereuropäischen IT-Konzernen soll reduziert werden, um die digitale Souveränität der Städte und Gemeinden zu sichern.
- Aufwändige administrative Vorgaben im Datenschutz-, Beihilfen- oder Vergabebereich sollen kritisch hinterfragt werden.
- Der Tiroler Städtebund hatte im Vorfeld des Städtetages drei Forderungen an die Bundesregierung formuliert, von denen zwei übernommen wurden.
- Innsbrucks Bürgermeister Johannes Anzengruber äußerte sich zufrieden über die Übernahme der Forderungen und hofft auf konstruktive Gespräche mit dem Bund.
- Eine endgültige Entscheidung über die Einbeziehung eines Vertreters der westlichen Bundesländer bei den Finanzausgleichs-Verhandlungen steht noch aus.
Source 2 (https://www.dstgb.de/themen/finanzen/steuern/infomaterial-zur-reform-der-grundsteuer/):
- Die Grundsteuer generiert ein konjunkturunabhängiges Aufkommen von rund 15,5 Mrd. Euro.
- Sie ist eine zentrale Säule der Kommunalfinanzierung.
- Die Einheitswerte, die der Besteuerung zugrunde liegen, basieren auf veralteten Wertfeststellungen.
- Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die Grundbesteuerung auf Basis der Einheitsbewertung für verfassungswidrig, jedoch nicht für nichtig.
- Der Gesetzgeber erhielt eine Frist zur Neuregelung der Grundbesteuerung bis Ende 2020 und eine zweite Frist zur Umsetzung bis spätestens 31. Dezember 2024.
- Rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten müssen neu bewertet werden.
- Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden „Grundsteuer FAQ“ und den Flyer „Ihre Grundsteuer vor Ort“ erstellt.
- Die primäre Zielgruppe des Flyers sind die Grundsteuerpflichtigen in den Ländern und Kommunen, die das Bundesmodell umsetzen.
- In Kooperation mit den Ländern und dem Deutschen Städtetag wurde ein Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform produziert, das auf dem Youtube-Kanal des DStGB verfügbar ist.
Source 3 (https://www.staedtebund.gv.at/themen/finanzen/grundlagen-der-gemeindefinanzierung/):
- Städte und Gemeinden benötigen ausreichende Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
- Etwa 40% der laufenden Einnahmen stammen aus Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben.
- Hauptfinanzierungsquellen der Kommunen sind eigene Steuern, insbesondere:
- Kommunalsteuer
- Grundsteuer
- Weitere Einnahmen erfolgen durch Gebühren und Entgelte.
- Die Bundesabgabenordnung (BAO) ist von besonderer Bedeutung neben den Gesetzen zu Steuern und Abgaben.
- Im Rahmen der Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz wurde eine Vereinheitlichung der Landesabgabenordnungen mit der BAO vereinbart.
- ExpertInnen des Österreichischen Städtebundes waren maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt.
- Eine Einigung wurde erzielt, die eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung darstellt.
- Ab dem 1.1.2010 gilt die ergänzte BAO auch für zuvor von den Landesabgabenordnungen (LAOs) abgedeckte Steuern und Abgaben.