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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250522_OTS0135/schulstartplus-unterstuetzung-des-sozialministeriums-stark-nachgefragt):
- Sozialministerin Korinna Schumann zieht positive Zwischenbilanz des Programms „Schulstartplus!“
- Programm unterstützt Familien mit Schulkindern, die Mindestsicherung oder Sozialhilfe beziehen
- Über 80% der bezugsberechtigten Familien haben digitale Bezahlkarte aktiviert
- Programm richtet sich an Schüler:innen und Lehrlinge unter 24 Jahren (geboren zwischen 31.08.2000 und 01.09.2018)
- Anspruchsberechtigte müssen im Dezember 2024 in Haushalten mit Mindestsicherungsbezug leben
- Guthaben von 150 Euro auf der Bezahlkarte kann für Schulartikel, Lebensmittel, Bekleidung und Hygieneartikel verwendet werden
- Ab Sommersemester 2025 ist der Gutschein als Bezahlkarte in einer App am Smartphone erhältlich
- Bezahlkarten können bis 30. Juni in der App aktiviert werden
- Verständigungsschreiben und Aktivierungscode wurden Anfang April an Bezugsberechtigte versendet
- Rund 52.000 Schüler:innen und Lehrlinge aus betroffenen Familien können unterstützt werden
- Aktion wird vom Sozialministerium finanziert
- Hotline für Unterstützung: 0800 4000 33, verfügbar im Mai von Montag bis Donnerstag (09:00 – 16:30) und im Juni von Montag bis Mittwoch (10:00 – 15:00)
- Hotline bietet Informationen in 8 Sprachen über ein Tonband
- Weitere Informationen unter schulstart.gv.at

Source 2 (https://www.sozialministerium.gv.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/Archiv-2025/Aktion-Schulstartplus.html):
- Im Rahmen von "Schulstartplus!" erhalten Schüler:innen in Mindestsicherungshaushalten 2025 einen digitalen Gutschein in Höhe von 150 Euro.
- Ab 1. April 2025 werden die Gutscheine per digitaler Bezahlkarte in der App "Schulstart" an die Bezugsberechtigten vergeben.
- Versand der Verständigungsschreiben mit Aktivierungscode erfolgt durch die Landesozialreferate der Bundesländer.
- Burgenland und Tirol starten den Versand ab 14. April 2025, Vorarlberg startet später.
- Bezugsberechtigt sind alle Familien mit Schulkindern bis 24 Jahre, die im Dezember 2024 Mindest-Sicherung oder Sozial-Hilfe erhalten haben.
- Der Gutschein gilt für alle Schularten: Vorschule, Volksschule, allgemeinbildende höhere Schule, berufsbildende höhere Schule, mittlere Schule, polytechnische Schule und Berufsschule.
- Jedes Schulkind erhält einen Gutschein im Wert von 150 Euro.
- Der Gutschein wird als Bezahl-Karte am Handy bereitgestellt.
- Ab 1. April 2025 erhalten alle bezugsberechtigten Haushalte ein Verständigungsschreiben mit Aktivierungscode.
- Weitere Informationen sind auf der Website www.schulstart.gv.at verfügbar.
- Die Hotline der Volkshilfe ist ab 3. März unter der Nummer 0800 4000 33 erreichbar.
- Letzte Aktualisierung des Artikels: 1. April 2025.

Source 3 (https://www.livingquarter.de/familienunterstuetzungsprogramme-ueberblick-und-nutzen/):
- **Definition**: Familienunterstützungsprogramme sind Initiativen zur Entlastung und Stärkung von Familien in verschiedenen Lebenssituationen, organisiert von staatlichen, kommunalen oder privaten Trägern.
- **Ziele**:
- Finanzielle Entlastung zur Vermeidung von Armut.
- Stärkung der Erziehungskompetenzen.
- Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Ermöglichung sozialer Teilhabe.
- Verbesserung des Zugangs zu Bildung.

- **Beispiele für Programme**:
- **Elternberatung und Erziehungsunterstützung**:
- Erziehungsberatungsstellen.
- Eltern-Kind-Kurse.
- Präventionsprogramme zur Gewaltvermeidung.

- **Finanzielle Unterstützung**:
- Kindergeld.
- Elterngeld.
- Wohngeld.
- Unterhaltsvorschuss.

- **Vereinbarkeit von Beruf und Familie**:
- Kita-Plätze und Ganztagsschulen.
- Familienpflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld.
- Flexible Arbeitsmodelle.

- **Unterstützung für Alleinerziehende**:
- Betreuungsangebote außerhalb regulärer Zeiten.
- Finanzielle Hilfen.
- Beratungsangebote.
- Job-Coaching-Programme.

- **Bildungs- und Freizeitangebote**:
- Frühförderprogramme.
- Hausaufgabenhilfe.
- Freizeitangebote und Ferienprogramme.

- **Wichtigkeit**:
- Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung.
- Entlastung in schwierigen Lebenssituationen.
- Förderung der frühkindlichen Bildung.
- Prävention sozialer Ausgrenzung.
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

- **Arten von Programmen**:
- **Finanzielle Unterstützung**: Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld.
- **Bildungsprogramme**: Frühförderung, Eltern-Kind-Kurse, Hausaufgabenhilfe.
- **Betreuungsangebote**: Kitas, Tagespflege, Ganztagsschulen.
- **Gesundheitsangebote**: Vorsorgeuntersuchungen, psychologische Beratung, Familienhilfe.
- **Beratungs- und Hilfsangebote**: Erziehungsberatung, Paar- und Familienberatung, sozialpädagogische Familienhilfe.

- **Gesellschaftlicher Nutzen**:
- Förderung von Chancengleichheit.
- Armutsprävention.
- Integration von Migrant*innen und Geflüchteten.
- Verringerung sozialer Ausgrenzung und Kriminalität.

- **Praxisbeispiele**:
- „Frühe Hilfen“ in Deutschland: Unterstützung für Familien mit Neugeborenen.
- „Parenting Programmes“ in Großbritannien: Verbesserung der Erziehungskompetenzen.
- Jugendamt-Programme in Deutschland: Unterstützung in belastenden Lebenssituationen.

- **Herausforderungen**:
- Bürokratische Hürden bei der Antragstellung.
- Mangel an Informationen über verfügbare Programme.
- Bedarfsgerechte Angebote, die individuelle Lebenslagen berücksichtigen.
- Notwendigkeit langfristiger Unterstützung statt kurzfristiger Maßnahmen.

Ursprung:

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Link: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250522_OTS0135/schulstartplus-unterstuetzung-des-sozialministeriums-stark-nachgefragt

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https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250522_OTS0135/schulstartplus-unterstuetzung-des-sozialministeriums-stark-nachgefragt

Erstellt am: 2025-05-22 14:50:41

Autor:

OTS