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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250522_OTS0128/einladung-zur-pressekonferenz-das-oegk-sparprogramm-aus-patientensicht):
- Die Gebühr für die e-Card wird fast verdoppelt.
- Für Pensionistinnen und Pensionisten wird die e-Card Gebühr eingeführt.
- Die Krankenversicherungsbeiträge steigen von 5,1% auf 6%.
- Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) erhält mehr finanzielle Mittel.
- Ärztinnen und Ärzte werden angehalten, weniger MR/CTs und Physiotherapieeinheiten zu verordnen.
- Die Österreichische Ärztekammer lädt zu einer Pressekonferenz ein.
- Thema der Pressekonferenz: „Das ÖGK-Sparprogramm aus Patientensicht“.
- Datum der Pressekonferenz: 28. Mai 2025, 10:00 Uhr.
- Ort: Österreichische Ärztekammer, 1. Stock, Saal 4, Weihburggasse 10-12, 1010 Wien.
- Anmeldung zur Pressekonferenz unter pressestelle@aerztekammer.at erforderlich.

Source 2 (https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.821094):
- Jährliches Service-Entgelt für die e-card gemäß § 31c Abs. 3 Z 1 ASVG.
- Fälligkeit des Service-Entgeltes: 15.11. eines jeden Jahres.
- Für 2026 beträgt das Service-Entgelt EUR 14,65, fällig am 15.11.2025.
- Berechnung des Service-Entgeltes für 2026:
- 13,80 Euro (Service-Entgelt für 2025) x 1,063 (Aufwertungszahl für 2025) = 14,6694 Euro.
- Rundung auf fünf Cent ergibt 14,65 Euro.
- Betroffene Personen, für die das Service-Entgelt einzuheben ist:
- Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.
- Freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer.
- Lehrlinge.
- Personen in einem Ausbildungsverhältnis.
- Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer mit Arbeitsunfähigkeit, die mindestens die Hälfte ihres Entgeltes fortgezahlt bekommen.
- Bezieherinnen und Bezieher einer Urlaubsersatzleistung gemäß § 10 UrlG.
- Bezieherinnen und Bezieher einer Kündigungsentschädigung.
- Personen, für die kein Service-Entgelt einzuheben ist:
- Geringfügig Beschäftigte.
- Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ohne Bezüge am 15.11. (z.B. Wochenhilfe, Karenz, Präsenzdienst, Zivildienst).
- Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer mit Arbeitsunfähigkeit, die weniger als die Hälfte ihres Entgeltes fortgezahlt bekommen.
- Personen mit Pensionsstichtag vor dem 01.04. des folgenden Kalenderjahres.
- Einhebung des Service-Entgeltes erfolgt durch Einbehaltung vom Lohn.
- Service-Entgelt ist auch für Personen mit Mehrfachversicherungen oder Rezeptgebührenbefreiungen einzuheben, kann aber auf Antrag rückerstattet werden.
- Meldung und Abfuhr des Service-Entgeltes:
- Fällig am 15.11. jedes Kalenderjahres.
- Im Selbstabrechnerverfahren: Meldung mittels monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) für November bis spätestens 15.12.
- Im Beitragsvorschreibeverfahren wird das Service-Entgelt automatisch berücksichtigt.
- Rückerstattung des Service-Entgeltes auf Antrag bei zu viel bezahltem Betrag, z.B. bei Mehrfachversicherung.

Source 3 (https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870671):
- Die e-card (grüne Vorderseite) ist in der Regel zeitlich unbegrenzt gültig.
- Eine neue e-card muss angefordert werden, wenn sich die aufgedruckten Daten (z.B. Name, Titel) ändern oder wenn die Karte beschädigt ist.
- Die Europäische Krankenversicherungskarte (blaue Rückseite) kann nach einem Jahr ablaufen.
- Bei aufrechtem Versicherungsschutz wird die neue e-card automatisch per Post zugeschickt.
- Bei Wohnsitz im Ausland muss der Kundenservice der ÖGK kontaktiert werden, da die e-card nicht automatisch erstellt wird.
- Die e-card sollte immer mitgeführt werden und muss bei der Vertragspartnerin bzw. dem Vertragspartner vorgezeigt werden.
- Wenn die e-card vergessen wird, kann die Behandlung trotzdem durchgeführt werden, wenn die Versicherungsnummer genannt und der Arztkontakt durch Unterschrift bestätigt wird.
- Die Ärztin bzw. der Arzt kann online den Versicherungsstatus abfragen.
- Ein Kostenersatz ("Einsatz") kann erhoben werden, der beim Nachbringen der e-card innerhalb der genannten Frist zurückerstattet wird.
- Es wird nur eine e-card ausgegeben.
- Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, bei neuen Patientinnen und Patienten zur e-card einen Ausweis zu verlangen und das Foto auf der e-card zu prüfen.
- Bei Verlust oder Diebstahl muss die alte e-card umgehend gesperrt werden.

Ursprung:

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Link: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250522_OTS0128/einladung-zur-pressekonferenz-das-oegk-sparprogramm-aus-patientensicht

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https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250522_OTS0128/einladung-zur-pressekonferenz-das-oegk-sparprogramm-aus-patientensicht

Erstellt am: 2025-05-22 14:16:10

Autor:

OTS