Heute ist der 24.05.2025
Datum: 24.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250522_OTS0102/spoe-hoeflersilvan-neuer-medikamentenkosten-deckel-ist-spuerbare-entlastung-fuer-viele-patientinnen-und-patienten):
- SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher Bernhard Höfler und SPÖ-Gesundheitssprecher Rudolf Silvan begrüßen die Neuregelung des Medikamentenkosten-Deckels.
- Gesetzesänderung wird heute im Nationalrat beschlossen.
- Ziel: Reduzierung der finanziellen Belastung für viele Menschen in Österreich.
- Neuer Medikamentenkosten-Deckel soll Gerechtigkeit im Gesundheitssystem fördern.
- Einfrieren der Rezeptgebühr für 2026 auf dem Niveau von 2025.
- Bisherige Regelung führte zu ungerechten Situationen, da Medikamentenkosten unter der Rezeptgebühr nicht angerechnet wurden.
- Einführung eines „Heilmittelkostenkontos“, das alle verordneten und erstattungsfähigen Medikamente ab 2026 berücksichtigt.
- Patienten können mehrere hundert Euro im Jahr sparen, wenn sie viele Medikamente unter Rezeptgebühr kaufen müssen.
- Ab 2027 schrittweise Senkung der Obergrenze von zwei Prozent auf 1,5 Prozent des Netto-Jahreseinkommens.
- Ziel: Frühere Befreiung von Zuzahlungen für mehr Menschen.
- Neue Regelung soll verhindern, dass Ärzte teurere Medikamente verschreiben, um diese auf die Obergrenze anrechnen zu können.
- SPÖ betont die Verpflichtung zu einem solidarischen Gesundheitssystem, das den Zugang zu notwendigen Medikamenten für alle sichert.
Source 2 (https://www.oesterreich.gv.at/themen/hilfe_und_finanzielle_unterstuetzung_erhalten/armut-in-oesterreich/Seite.1693902.html):
- Ab 1. Jänner 2025 beträgt die Rezeptgebühr 7,55 Euro.
- Rezeptgebühren sind auf 2% des Jahresnettoeinkommens gedeckelt.
- Personen, die bereits 2% ihres Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt haben, sind automatisch für den Rest des Jahres befreit (kein Antrag erforderlich).
- Bestimmte Gruppen sind generell von der Rezeptgebühr und dem Serviceentgelt für die e-card befreit (z.B. Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten, Zivildienstleistende).
- Befreiungen von der Rezeptgebühr und dem Serviceentgelt werden auch unter bestimmten Voraussetzungen gewährt (z.B. bei Bezug einer Ausgleichszulage).
- Bereits bewilligte Befreiungen behalten ihre Gültigkeit.
- Der Dachverband der Sozialversicherungsträger führt ein Rezeptgebührenkonto für alle Versicherten.
- Auf diesem Konto werden die im laufenden Jahr bezahlten Rezeptgebühren verbucht.
- Bei Erreichen der 2%-Obergrenze wird beim nächsten Arztbesuch angezeigt, dass eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt.
- Ärzte vermerken die Gebührenbefreiung auf einem neuen Rezept, und in der Apotheke wird keine Rezeptgebühr mehr in Rechnung gestellt.
- Das Rezeptgebührenkonto kann online eingesehen werden (Anmeldung mit ID-Austria oder EU-Login).
- Personen, die nicht von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen mindestens 41 Rezeptgebühren zu je 7,55 Euro zahlen, bevor die 2%-Deckelung greift (Mindestobergrenze).
- Die Berechnung des Jahresnettoeinkommens erfolgt auf Basis von bereits bekannten Daten der Sozialversicherung (z.B. Beitragsgrundlagen, Leistungsbezüge).
- In der Regel werden die Daten des letzten verfügbaren Jahres herangezogen; bei Pensionisten wird die aktuelle Pension verwendet.
- Bei abweichenden Einkommensverhältnissen kann ein Antrag auf Neufestsetzung des Jahresnettoeinkommens beim zuständigen Krankenversicherungsträger gestellt werden.
- Rezeptgebühren für mitversicherte Angehörige werden zur 2%-Obergrenze mitgerechnet, deren Einkünfte werden jedoch nicht berücksichtigt.
- Ärzte und Apothekenmitarbeiter sehen nur, dass eine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt, nicht jedoch den Grund oder die Höhe des Einkommens.
Source 3 (https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Gesundheit/Gesundheitssystem/Gesundheitsberichte/Das-oesterreichische-Gesundheitssystem-%E2%80%93-Akteure,-Daten,-Analysen.html):
- Das Europäische Observatorium für Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik veröffentlicht regelmäßig Länderprofile europäischer Gesundheitssysteme.
- Die Serie heißt "Gesundheitssysteme im Wandel" (Health Systems in Transition – HiT).
- Österreichs Gesundheitssystem wurde 2018/2019 zum vierten Mal analysiert.
- HiT-Profile beschreiben und analysieren die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder.
- Ein gemeinsamer Leitfaden sorgt für Vergleichbarkeit der Berichte, der regelmäßig aktualisiert wird.
- Ziel ist der Erfahrungsaustausch und der Vergleich von Entwicklungen und Reformen in europäischen Gesundheitssystemen.
- Berichte wurden für mehr als 50 Länder der WHO-Euro-Region und ausgewählte OECD-Länder erstellt.
- Erste Ausgaben für Österreich erschienen 2001 und 2006.
- Die dritte Ausgabe (2013) bietet umfassende Informationen über das Gesundheitssystem und Gesundheitsreformen.
- Die vierte Ausgabe (2019) analysiert aktuelle Entwicklungen in Organisation, Verwaltung, Finanzierung, Versorgung, Reformen und Leistungsfähigkeit.
- Im Mittelpunkt steht eine große Reform seit 2013, die ein neues Steuerungssystem ("Zielsteuerung-Gesundheit") einführt.
- Ziel der Reform ist die Stärkung der Koordination und Zusammenarbeit zwischen Regierungsebenen und Selbstverwaltungsorganen.
- Die vierte Ausgabe des österreichischen Länderprofils ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar.
- Anfragen zu den Ausgaben von 2006 und 2013 können per E-Mail an das Gesundheitsministerium gerichtet werden.
- Letzte Aktualisierung des Artikels: 9. Juli 2024.